Vermessenheit, als Phan-tasma oder als Unmöglichkeit erscheint. Es kann aber trotzdem sein, daß jemand aus zureichenden Gründen sich
veranlaßt sieht, den Weg ins Weite auf eigenen Füßen
zu unternehmen, weil er in allen ihm angebotenen Hüllen, Formen, Gehegen, Lebensweisen, Atmosphären die ihm nötige nicht findet. Er wird allein gehen und seine ihm eigene Gesellschaft darstellen. Er wird seine eigene Vielheit sein, welche aus vielerlei Meinungen und Tendenzen besteht. Diese gehen aber nicht notwendigerweise in derselben Richtung. Er wird im Gegenteil mit sich selber im Zweifel sein und große Schwierigkeiten darin finden, sein eigenes Vielerlei 2u gemeinsamer Aktion zusammenzubringen. Auch wenn er äußerlich durch die sozialen Formen der Zwischenstufe geschützt ist, so besitzt er damit noch keinen Schutz gegen das innere Vielerlei, das ihn mit sich selber veruneint und ihn dem Abweg in die Identität mit der äußeren Welt überantwortet.
Wie sich der Eingeweihte mit dem Geheimnis seiner Gesellschaft diesen Abweg in eine undifferenzierte Kollektivität verlegt, so bedarf auch der Einzelne auf seinem einsamen Pfade eines Geheimnisses, das man aus irgendwelchen Gründen nicht preisgeben darf oder kann. Ein derartiges Geheimnis zwingt ihn zur Isolierung in seinem individuellen Vorhaben. Sehr viele Individuen können diese Isolierung nicht ertragen. Sie sind die Neurotiker, welche notgedrungen Versteck mit den anderen sowohl wie mit sich selber spielen, ohne das eine oder andere wirklich ernst nehmen zu kön nen. Sie opfern in der Regel ihr individuelles Ziel ihrem Bedürfnis nach kollektiver Angleichung, wozu sie alle Meinungen, Überzeugungen und Ideale der Umgebung aufmuntern. Gegen letztere gibt es zudem keine vernünftigen Argumente. Allein ein Geheimnis, das man nicht verraten kann, d. h. ein solches, das man fürchtet, oder das man nicht in beschreibende Worte zu fassen vermag (und das darum anscheinend in die Kategorie des «Verrückten» gehört), kann den sonst unvermeidlichen Rückschritt verhindern.
Das Bedürfnis nach einem derartigen Geheimnis ist in vielen Fällen dermaßen groß, daß Gedanken und Handlungen erzeugt werden, die man nicht mehr verantworten kann. Dahinter steht öfters keine Willkür und kein Übermut, sondern eine dem Individuum unerklärliche dira necessitas, die den Menschen mit ruchloser Schicksalshaftigkeit anfällt und ihm vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben das Vorhandensein von Stärkerem und Fremdem in seiner eigensten Domäne, wo er Herr zu sein wähnte, ad oculos demonstriert.
Ein anschauliches Beispiel ist die Geschichte von Jakob, der mit dem Engel rang, eine ausgerenkte Hüfte davontrug, aber eben da
durch einen Mord verhinderte. Der damalige Jakob war in der vorteilhaften Lage, daß ihm jedermann seine Geschichte glaubte. Einem heutigen Jakob würde nur ein vielsagendes Lächeln begegnen. Er wird es vorziehen, von solchen Angelegenheiten besser nicht zu sprechen, besonders nicht, wenn er sich private Ansichten über den Boten Jahwes bilden sollte. Damit ist er nolens volens in den Besitz eines nicht zu diskutierenden Geheimnisses gelangt und scheidet aus dem Kreise der Kollektivität aus. Natürlich wird seine «reservatio mentalis» doch an den Tag kommen, wenn es ihm nicht gelingen sollte, zeit seines Lebens zu heucheln. Neurotisch aber wird jeder, der zugleich beides zu tun versucht, der sein individuelles Ziel verfolgen und sich der Kollektivität anpassen möchte. Ein solcher «Jakob» hat sich nicht zugegeben, daß der Engel doch der Stärkere war, denn es verlautete nachher
nichts davon, daß der Engel etwa auch gehinkt hätte.
Wer also, veranlaßt durch seinen Daimon, den Schritt über die Grenze der
Zwischenstufe hinaus wagt, kommt recht eigentlich in das «Unbetretene,
nicht zu Betretende», wo keine sicheren Wege ihn führen und kein Gehäuse
ein schützendes Dach über ihn breitet. Es gibt dort auch keine Gesetze, falls
er einer Situation begegnen sollte, welche nicht vorgesehen war, z. B. einer
Pflichtenkollision, die man nicht übers Knie brechen kann. Gewöhnlich
dauert der Ausflug in «No Man's Land» nur so lange, als eine derartige
Kollision sich nicht anmeldet, und kommt raschestens zu Ende, wenn sie auch
nur von ferne gewittert wird. Wenn dann einer Reißaus nimmt, so kann ich es
ihm nicht verdenken. Aber daß er sich aus seiner Schwäche und Feigheit ein
Verdienst zurechtlegt, das kann ich nicht billigen. Da ihm meine Verachtung
weiter keinen Schaden tut, kann ich sie ruhig aussprechen.
/Riskiert aber einer die Lösung einer Pflichtenkollision aus eigenster
Verantwortung und vor einem Richter, der Tag und Nacht über ihn
verhandelt, so ist er gegebenenfalls in die Situation des «Einzelnen» versetzt.
Er besitzt ein Geheimnis, das kein e öffentliche Diskussion erträgt, schon
darum nicht, weil er sich vor sich selber schonungslos Anklage und zähe
Verteidigung verbürgt hat, und kein weltlicher oder geistlicher Richter ihm
den Schlaf zurückgeben könnte. Wenn er deren Entscheidungen nicht schon
bis zum Überdruß kennte, so würde es auch nie zu einer Pflichtenkollision gekommen sein. Letztere setzt immer ein höheres Verantwortungsbewußtsein
voraus. Aber eben gerade diese Tugend ist es, die ihm die
Anerkennung eines Kollektiventscheides verbietet. Damm ist der Gerichtshof der Außenwelt in die Innenwelt versetzt, wo hinter geschlossenen Türen der
Entscheid gefällt wird.
Diese Veränderung aber verleiht nun dem Individuum eine vordem
unbekannte Bedeutung. Es ist nicht nur sein wohlbekanntes und sozial
definiertes Ich, sondern auch die Verhandlung darüber, was es an und für sich
wert ist. Nichts steigert mehr die Bewußt-werdung als diese innere
Gegensatzkonfrontation. Nicht nur die Anklage legt bisher ungeahnte
Tatsachen auf den Tisch, sondern auch die Verteidigung muß sich auf
Argumente besinnen, an die niemand vorher gedacht hätte. Nicht nur ist damit
einerseits ein beträchtliches Stück der Außenwelt ins Innere gelangt, sondern
die Außenwelt ist auch u m dieses Stück verarmt oder entlastet worden;
andererseits hat aber die Innenwelt an Gewicht ebensoviel zugenommen, als
sie zum Rang eines Tribunals der ethischen Entscheidung emporgestiegen ist.
Das vordem sozusagen eindeutige Ich verliert die Prärogative des bloßen
Anklägers und tauscht dagegen den Nachteil ein, auch Angeklagter zu sein.
Das Ich wird ambivalent und zweideutig und gerät sogar zwischen Hammer
und Amboß. Es wird einer ihm übergeordneten Gegensätzlichkeit gewahr. Längst nicht alle Pflichtenkollisionen, und vielleicht überhaupt keine,
werden wirklich «gelöst», auch wenn über sie bis zum jüngsten Tag
argumentiert und diskutiert würde. Eines Tages ist die Entscheidung einfach
da, offenbar durch eine Art Kurzschluß. Das praktische Leben kann s ich nicht
in einem ewigen Widerspruch suspendieren lassen. Die Gegensatzpaare und
ihr Widerspruch verschwinden aber nicht, obwohl sie für einen Moment
hinter den Impuls zum Handeln zurücktreten. Sie bedrohen beständig die
Einheit der Persönlichkeit und verwickeln das Leben auch immer wieder in
Widersprüche.