»Wenn Sie von mir Mitgefühl erwarten, dann sind Sie hier an der falschen Adresse, denn das kann ich Ihnen nicht bieten. Das finden Sie in dieser Versammlung nicht und in anderen auch nicht, die wir vielleicht später abhalten werden. Ich bin kein Lieferant für Taschentücher. Wenn Sie die also zum Tränentrocknen brauchen, schlage ich vor, sie nehmen ihre eigenen oder helfen sich gegenseitig aus. Mein Geschäft ist das Recht. Nur das Recht und sonst nichts.«
Er hatte bewußt barsch gesprochen, und er wußte, er hatte sie angerempelt, wie er es beabsichtigt hatte.
Er hatte auch gesehen, daß die Zeitungsreporter aufblickten und aufmerksam wurden. Es waren drei, am Pressetisch nahe beim Eingang — zwei junge Männer von den großen Tageszeitungen der Stadt und eine ältere Frau von einer lokalen Wochenzeitung. Alle waren für seine Pläne von Bedeutung, und er hatte sich die Mühe gemacht, ihre Namen zu erfahren und vor Beginn der Versammlung kurz mit ihnen zu sprechen. Jetzt flogen ihre Stifte nur so. Gut! Zusammenarbeit mit der Presse spielte bei Freemantles Vorhaben stets eine große Rolle, und er wußte aus Erfahrung, daß dies am besten zu erreichen war, wenn man für eine zündende Geschichte mit einer guten Pointe sorgte. In der Regel gelang ihm das. Zeitungsleute mochten das viel lieber als Gratis-Drinks oder -Essen — und je lebhafter und farbiger die Geschichte, desto freundlicher würden ihre Berichte werden.
Er schenkte seine Aufmerksamkeit wieder den Zuhörern.
Um eine Nuance weniger aggressiv fuhr er fort: »Wenn Sie beschließen, daß ich Sie vertreten soll, dann werde ich Ihnen Frager über die Wirkung des Flughafenlärms auf Ihre Wohnung, auf Ihre Familie, auf Ihre eigene körperliche und geistige Gesundheit stellen. Denken Sie aber nicht, daß ich persönlich an diesen Dinger oder an Ihnen als Individuen interessiert wäre. Offen gestanden das bin ich nicht. Sie sollen ruhig wissen, daß ich ein bodenloser Egoist bin. Ich stelle diese Fragen nur, weil ich herausbekommer will, in welchem Umfang Ihnen Schaden zugefügt worden ist, der juristisch relevant ist. Ich bin bereits jetzt davon überzeugt, daß Ihnen in gewissem Umfang Schaden zugefügt wurde — vielleicht beträchtlicher Schaden — und Sie in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung haben. Aber Sie mögen gleichfalls wissen, daß ich, was immer ich erfahre und wie tief ich vielleicht berührt werde, nicht bereit bin, für die Wohlfahrt meiner Klienten meine Nächte zu opfern, wenn ich außerhalb meines Büros oder des Gerichtsgebäudes bin. Aber . . .« Hier machte Freemantle eine dramtische Pause und stach mit seinem Finger in die Luft, um die Worte zu unterstreichen. »Aber in meinem Büro und vor Gericht werden Sie als meine Klienten in Rechtsfragen über meine äußerste Aufmerksamkeit und volle Arbeitskraft verfügen. Und bei den Gelegenheiten werden Sie, das verspreche ich Ihnen, wenn wir zusammenarbeiten, froh sein, daß ich auf Ihrer Seite und nicht auf der gegnerischen stehe.«
Jetzt hatte er die Aufmerksamkeit jedes einzelnen im Saal gefunden. Einige, sowohl Männer als auch Frauen, saßen vorgebeugt auf ihren Stühlen und waren bemüht, keines seiner Worte zu verlieren, wenn er Pausen machte — so kurze wie nur möglich, denn der Flugzeuglärm in der Luft ging weiter. Einige Gesichter waren bei seinen Worten feindlich geworden, wenn auch nicht viele. Aber jetzt war es an der Zeit, die Spannung ein wenig zu lockern. Er zeigte ein flüchtiges, leichtes Lächeln, ehe er ernsthaft fortfuhr.
»Ich informiere Sie über diese Dinge gleich, damit wir einander verstehen. Manche Leute finden, ich sei ein bösartiger, unangenehmer Mensch. Vielleicht haben sie recht. Doch wenn ich persönlich je einen Anwalt brauchen sollte, würde ich mir bestimmt einen aussuchen, der wirklich bösartig und unangenehm ist; also hart — in meinem Interesse nämlich.« Einige nickten mit dem Kopf und zeigten ein zustimmendes Lächeln.
»Aber natürlich, wenn Sie lieber einen netteren Kerl haben wollen, der Ihnen mehr Mitgefühl zeigt, wenn auch vielleicht etwas weniger Rechtskenntnis . . .« Elliott Freemantle hob die Schultern. »Bitte, das ist Ihr gutes Recht.«
Er hatte seine Zuhörer scharf beobachtet und sah, wie ein verantwortungsbewußt aussehender Mann mit dickrandiger Brille sich zu einer Frau beugte und flüsterte. Aus dem Ausdruck der beiden erriet Freemantle, daß der Mann sagte: »Das gefällt mir schon besser. — Das wollten wir hören.« Die Frau, wahrscheinlich die Ehefrau des Flüsterers, nickte beifällig. Ringsum im Saal vermittelten andere Gesichter den gleichen Eindruck.
Wie stets bei derartigen Gelegenheiten, hatte Elliott Freemantle die Stimmung der Versammlung schlau berechnet und seinen eigenen Vorstoß darauf eingestellt. Er spürte bald, daß diese Leute der Banalitäten und des Mitgefühls — gut gemeint, aber nicht am Platze — müde waren. Seine eigenen Worte, grob und brutal, waren wie eine erfrischende kalte Dusche. Jetzt, bevor die Gemüter sich entspannten und die Aufmerksamkeit sich lockerte, mußte er einen neuen Kurs einschlagen. Nun war der Augenblick gekommen, dieser Gesellschaft einen Vortrag über die Gesetze betreffend Lärmbelästigung zu halten. Ein Trick, um die Aufmerksamkeit wachzuhalten, in dem Elliott Freemantle groß war, bestand darin, immer einen halben geistigen Schritt vorauszubleiben; gerade so viel und nicht mehr, daß die Zuhörer dem, was gesagt wurde, noch folgen konnten, dazu aber auch munter genug bleiben mußten.
»Ich bitte um Aufmerksamkeit«, gebot er, »weil ich nunmehr auf Ihr spezielles Problem zu sprechen komme.«
Die Frage der Lärmbelästigung beschäftige die Gerichte in zunehmendem Maße. Neuere Entscheidungen setzten fest, daß übertriebener Lärm sowohl ein Eingriff in die Privatsphäre als auch eine Verletzung der Eigentumsrechte sein könne. Überdies seien die Gerichte geneigt, Auflagen oder Verbote zu erlassen, sowie Entschädigungen zuzusprechen, sobald Beeinträchtigungen — einschließlich solcher durch Flugzeuglärm — nachgewiesen werden könnten.
Am Pressetisch machten alle drei Reporter ihre Notizen.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, fuhr Freemantle fort, habe bereits einen Präzedenzfall geschaffen. In dem Fall US gegen Causby habe das Gericht befunden, der Besitzer einer Geflügelfarm in Greensboro, Northcarolina, habe wegen der Beeinträchtigung durch Militärflugzeuge, wenn diese zu tief über sein Haus flogen, Anspruch auf Entschädigung. Bei Verkündung der Causby-Entscheidung hatte der Richter William O'Douglas dargelegt: . . . wenn der Grundbesitzer volle Nutznießung seines Landes haben soll, muß er auch die ausschließliche Kontrolle über die unmittelbaren Bereiche der umgebenden Atmosphäre haben. Bei anderer Gelegenheit, in einem Wiederaufnahmeverfahren beim Obersten Gericht, Griggs gegen County of Allegheny, sei dasselbe Prinzip verfochten worden. Auch bei den Staatsgerichtshöfen von Oregon und Washington seien in den Fällen Thornburg gegen Port of Portland und Martin gegen Port of Seattle Entschädigungen für übermäßigen Flugzeuglärm zugebilligt worden, obwohl der Luftraum unmittelbar über den Klägern nicht verletzt worden war. Andere Gemeinden hatten ähnliche rechtliche Schritte unternommen oder planten sie, und einige hätten Tonwagen und Filmkameras zu Hilfe gezogen, um ihren Fall zu beweisen. Die Tonwagen nähmen Lärmmessungen vor, die Kameras hielten Flughöhen fest. Der Lärm zeige sich häufig stärker, die Flughöhen niedriger, als Fluggesellschaften und Flughafenleitungen angaben. In Los Angeles habe ein Hausbesitzer Klage gegen L. A. International Flughafen eingereicht, mit der Begründung, der Flughafen habe dadurch, daß er Landungen auf einer vor kurzem verlängerten Startbahn unmittelbar auf sein Haus zu erlaube, ein Wegerecht auf sein Haus genommen ohne gehöriges Rechtsverfahren. Der Hausbesitzer beanspruche zehntausend Dollar, die er als Gegenwert für die Wertminderung seines Hauses ansieht. Gleichartige Fälle würden immer häufiger vor den Gerichten verhandelt.