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Mit stockender Stimme verlas Desgray einen Bericht des Sieur Malinton, Arzt der Bastille, der, an das Lager eines ihm unbekannten, aber im Gesicht durch auffällige Narben gezeichneten Häftlings gerufen, festgestellt hatte, daß dessen ganzer Körper mit eitrigen Wunden bedeckt war, die durch tiefe Nadelstiche verursacht zu sein schienen.

Lautlose Stille folgte dieser Verlesung. Der Advokat fuhr ernst und gemessen fort:

»Und jetzt, meine Herren, ist die Stunde gekommen, einer grandiosen Stimme Gehör zu verschaffen, deren unwürdiger Mittler ich bin, einer Stimme, die, über alle menschliche Schändlichkeit erhaben, immer bemüht war, ihre Getreuen mit Mäßigung aufzuklären. Sie sagt Euch folgendes.« Desgray entfaltete einen großen Bogen und las:

»>In der Nacht des 25. Dezember 1660 wurde im Gefängnis des Justizpalastes von Paris eine exor-zistische Prozedur an der Person des Sieur Joffrey de Peyrac de Morens vorgenommen, welcher des Einvernehmens und des Umgangs mit dem Teufel angeklagt ist.

Da gemäß dem Ritual der Römischen Kirche die wirklich vom Teufel Besessenen über drei ungewöhnliche Kräfte verfügen müssen:

1.    Kenntnis von Sprachen, die sie nicht erlernt haben;

2.    das Vermögen, die geheimen Dinge zu erahnen und zu wissen;

3.    übernatürliche Körperkräfte,

haben wir in dieser Nacht des 25. Dezember 1660 als einziger vom Römischen Kirchengericht beauftragter Exorzist für die gesamte Diözese von Paris, gleichwohl unter Assistenz zweier weiterer Priester unserer heiligen Kongregation, den Gefangenen Joffrey de Peyrac den im Ritual vorgesehenen Prüfungen und Verhören unterzogen.

Woraus sich ergab, daß der Exorzisierte nur von erlernten Sprachen Kenntnis hatte, daß er sehr gelehrt, aber keineswegs hellsichtig wirkte, daß er keine übernatürlichen Körperkräfte aufzuweisen hatte, vielmehr nur eitrige, durch tiefe Stiche verursachte Wunden und alte Körperschäden. Daher erklären wir, daß der geprüfte Joffrey de Peyrac keinesfalls vom Teufel besessen ist ...< Es folgen die Unterschriften des R. P. Kircher von der Gesellschaft Jesu, Großexorzisten der Diözese von Paris, und diejenigen der ehrwürdigen Patres de Marsan und die Montaignat, die ihm assistierten.«

Die Verblüffung und Erregung im Saale waren geradezu greifbar, obwohl niemand sich rührte oder auch nur flüsterte.

Desgray betrachtete die Richter.

»Was vermöchte ich diesen Ausführungen hinzuzufügen? Meine Herren Richter, Ihr werdet Euer Urteil fällen, und zwar im vollen Bewußtsein einer Tatsache: daß nämlich die Kirche, in deren Namen man von Euch die Verdammung dieses Mannes verlangt, ihn des Verbrechens der Hexerei, dessentwegen man ihn hierhergezerrt hat, für nicht schuldig erkennt. Meine Herren, ich überlasse Euch Eurem Gewissen.«

Mit selbstsicherer Geste griff Desgray nach seinem Barett, setzte es auf und stieg die Stufen der kleinen Tribüne hinab.

Da erhob sich der Richter Bourié, und seine scharfe Stimme widerhallte in der betretenen Stille:

»So soll er kommen! So soll er persönlich kommen! Pater Kircher möge von dieser heimlichen Prozedur Zeugnis ablegen, die in mehr als einer Hinsicht verdächtig erscheint, weil sie ohne Wissen der Justiz durchgeführt wurde.«

»Pater Kircher wird kommen«, versicherte Desgray in ruhigem Ton. »Er müßte bereits hier sein. Ich habe ihn holen lassen.«

»Nun, und ich sage Euch, daß er nicht kommen wird«, schrie Bourié, »denn Ihr habt gelogen. Ihr habt diese ganze alberne Geschichte mit dem heimlichen Exorzismus frei erfunden, um die Richter zu beeindrucken. Ihr habt Euch hinter den Namen bedeutender kirchlicher Persönlichkeiten verschanzt, um den Freispruch zu erzwingen. Der Betrug wäre entdeckt worden, aber zu spät .!«

Der junge Advokat faßte sich rasch und fuhr mit gewohnter Behendigkeit auf ihn los.

»Ihr beleidigt mich, Monsieur. Ich bin kein ausgepichter Fälscher wie Ihr. Ich gedenke des Eides, den ich vor der Königlichen Anwaltskammer abgelegt habe, als ich meine Zulassung bekam.«

Das Publikum bekundete aufs neue lärmend sei-ne Meinung. Masseneau suchte sich verständlich zu machen. Doch noch immer war Desgrays Stimme beherrschend.

»Ich beantrage ... ich beantrage die Vertagung der Verhandlung auf morgen. Der R. P Kircher wird seine Erklärung bekräftigen, ich schwöre es.«

In diesem Augenblick öffnete sich eine Tür. Ein kalter Luftzug, in dem sich Schneeflocken mischten, drang durch einen der Eingänge des Halbrunds, der an der Hofseite lag. Alles wandte sich dieser Pforte zu, in deren Rahmen zwei schneebedeckte Polizisten erschienen waren und nun zur Seite traten, um einen kleinen, untersetzten, aufs sorgfältigste gekleideten Mann durchzulassen, dessen Perücke und Mantel ohne Schneespuren bewiesen, daß er soeben einer Kutsche entstiegen war.

»Herr Präsident«, sagte er mit rauher Stimme, »ich habe erfahren, daß Ihr zu dieser späten Stunde noch Sitzung abhaltet, und ich glaubte, Euch umgehend eine Nachricht bringen zu müssen, die ich für wichtig halte.«

»Bitte, Herr Polizeipräfekt«, erwiderte Masseneau verwundert.

Monsieur d’Aubrays wandte sich dem Advokaten zu.

»Maître Desgray hier hatte mich gebeten, in der Stadt Nachforschungen nach einem Jesuitenpater namens Kircher anzustellen. Nachdem ich einige Beamte an die verschiedenen Orte geschickt hatte, wo er hätte sein können, jedoch nicht gesehen worden war, wurde mir mitgeteilt, daß ein im Eis der Seine gefundener Ertrunkener in das Leichenschauhaus des Châtelet gebracht worden sei. Ich begab mich in Begleitung eines Jesuitenpaters aus dem Temple dorthin. Dieser erkannte seinen Ordensbruder, den Pater Kircher, eindeutig wieder. Sein Tod ist vermutlich in den ersten Morgenstunden erfolgt .«

»So schreckt Ihr also auch nicht vor dem Verbrechen zurück!« kreischte Bourié und wies mit ausgestrecktem Arm auf den Advokaten.

Die übrigen Richter ereiferten sich und schienen Masseneau Vorwürfe zu machen. Aus der Menge stiegen Schreie auf:

»Genug! Schluß machen ...!«

Mehr tot als lebendig, gelang es Angélique nicht einmal mehr zu erkennen, wem diese Rufe galten. Sie sah, daß Masseneau aufstand, und gab sich Mühe, ihn zu verstehen.

»Meine Herren, die Verhandlung wird fortgesetzt. Da der vom Verteidiger in letzter Stunde angekündigte Hauptzeuge, der ehrwürdige Jesuitenpater Kircher, tot aufgefunden wurde und der hier anwesende Herr Polizeileutnant keinerlei Dokument bei ihm entdeckte, das bezeugen könnte, was Maître Desgray uns mitgeteilt hat, da im übrigen ausschließlich die Person des R. P Kircher dem angeblich aufgesetzten heimlichen Protokoll Glaubwürdigkeit verleihen könnte, betrachtet das Gericht diese Einwendungen als null und nichtig und wird sich jetzt zur Urteilsfindung zurückziehen.«