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Jede Äußerung wird durch Simultanübersetzung in der akustischen Sprache der Angeklagten ausgedrückt und gespeichert. Das so entstehende Dokument ist nach dem Urteil den Angeklagten oder deren Rechtsnachfolgern zu übermitteln beziehungsweise für sie aufzubewahren. Der Inhalt darin aufgeführter Registrationen ist ebenfalls in akustischer Dokumentation im Anhang aufzunehmen.

Vortrag der Anklage durch den Ankläger:

»Am 6. 8.122 106 um 10.04 Ortszeit drang eine Gruppe von drei Individuen mit Hilfe eines Seiles über die Mauer in das Stadtzentrum. Am nächsten Tag um 12.56 folgte eine zweite Gruppe von vier Individuen mittels einer Drahtseilleiter. Alle sieben Individuen wurden sofort nach ihrem Eintreffen von der äußeren Kontrolle routinemäßig getestet und als hochentwickelte intelligente Organismen registriert. Beide Gruppen bewegten sich durch die Stadt. Dabei wurde nichts Auffälliges festgestellt, bis auf die Tatsache, daß sie einige Maschinen in Funktion setzten. Am dritten Tag ihres Aufenthalts betraten die zuerst angekommenen Individuen die Zentrale und durchsuchten alle Räume. Am nächsten Vormittag kam auch die zweite Gruppe dort an und tötete ein Individuum der ersten Gruppe, bevor die Kontrollorgane eingreifen konnten. Einen Tag später richteten die übrigen zwei Individuen der ersten Gruppe durch Fehlsteuerungen erhebliche Zerstörungen in der Innenstadt an. Da sie zuerst die Sicherung ausgeschaltet hatten, war für die äußere Kontrolle kein Eingreifen mehr möglich. Die zweite Gruppe eilte inzwischen von der Stadtmauer durch das verwüstete Maschinengelände gegen das Zentrum, wobei ein Individuum auf bisher ungeklärte Weise umkam, und vereinigte sich dann mit der ersten Gruppe. Am Nachmittag des gleichen Tages stießen alle vier Individuen bis an die Grenze der inneren Kontrolle vor. Die beiden Angeklagten verweilten dort bis kurz vor der Explosion, während sich ihre Gefährten bald wieder entfernt hatten. Währenddessen bemächtigten sich diese einer Rakete mit Neutronensprengkopf und einer fahrbaren Abschußvorrichtung und schafften sie zum Rand des inneren Ringes. Alle fünf trafen dort zusammen und schossen die Rakete gegen das Steuerzentrum ab. Dadurch wurde die gesamte Stadt vernichtet. Die Erschütterung pflanzte sich aber auch in die unteren Geschosse fort, wodurch zweiundvierzig Menschen getötet und hundertzwanzig verletzt wurden. Was mit den vier Individuen geschehen ist, blieb bis heute ungeklärt. Wir nahmen zuerst an, sie wären durch ihre eigene Unvorsichtigkeit umgekommen, denn sie hielten sich im Wirkungsbereich der Bombe auf.

Vierzehn Tage später betraten drei Individuen den Warnkreis, den wir aufgrund dieser Vorkommnisse als doppelte Sicherung neu errichtet hatten. Wie sie die erste Sicherung, den Schutzschirm, den wir über den ganzen Planeten ausgedehnt hatten, überwinden konnten, ist noch nicht geklärt. Der Test ergab, daß es sich um zwei jener Individuen handelte, durch die die Katastrophe ausgelöst worden war. Das dritte erwies sich als halbautomatische Maschine, die die beiden als Flugzeug benutzten. Wir nahmen zuerst an, daß sie gekommen waren, um sich dem Gericht zu stellen. Darum ermöglichten wir ihnen den Eintritt durch den Schacht, wovon sie auch Gebrauch machten, und setzten sie in Untersuchungshaft.

Da es sich bei den zerstörten Maschinen und Bauten um veraltetes und nicht mehr brauchbares Material handelt, verzichten wir darauf, ihre Zerstörung zu ahnden. Weiter verzichten wir vorerst darauf, auf Formaldelikte oder auf Verbrechen, die die Angeklagten möglicherweise gegenseitig begangen haben, einzugehen. Das Verbrechen, dessen wir die Angeklagten beschuldigen, lautet: Mord in zweiundvierzig Fällen, schwere Körperverletzung in einhundertzwanzig Fällen.«

Verteidiger: »Der Fall einer Berührung mit fremden Intelligenzen ist in unserem Gesetz nicht vorgesehen. Ich bitte zu prüfen, ob ein Wesen, das nicht entwicklungsgeschichtlich, und erst recht nicht historisch, mit den Lebewesen einer anderen Sphäre verwandt ist, in bezug auf diese überhaupt Verbrechen begehen kann. Falls das nicht der Fall ist, verlange ich, daß das Verfahren eingestellt und daß meine Mandanten unverzüglich freigelassen werden.«

Vorsitzender: »Schädigung und Vernichtung hochorganisierter Komplexe, insbesondere von Leben, ist überall im Weltraum verbrecherisch. Die Anklage besteht daher zu Recht.«

Verteidiger: »Wenn das Gericht räumliche Trennung, gesondert gelaufene Evolution und historische Unabhängigkeit nicht als Hindernis dafür ansieht, Rechte auf Angehörige der anderen Seite auszuüben, dann darf es diese Gründe auch nicht in Anspruch nehmen, wenn es um die Pflichten geht, Es liegt genügend Beweismaterial dafür vor, daß meine Mandanten Menschen sind wie unsere eigenen Schutzbefohlenen. Nur Menschen selbst haben daher das Recht, über sie Gericht zu halten – uns steht es nicht zu. Ich erkläre daher dieses Gericht für nicht zuständig und fordere, daß meine Mandanten unverzüglich freigelassen werden. Da wir Menschen unbedingt Gehorsam schuldig sind, haben wir uns überdies von jetzt an nach den Befehlen meiner Mandanten zu richten.«

Vorsitzender: »Erstens: Im Gegensatz zu unserem Recht, Justiz auszuüben, besteht unsere Pflicht zu Schutz und Gehorsam nur der geschichtlichen Einheit der Zivilisation dieses Planeten gegenüber. Zweitens: Es ist wahr, daß wir es bisher nicht nötig gehabt haben, Menschen vor Gericht zu stellen und abzuurteilen. Unsere Arbeit hat sich bisher darauf beschränkt, über Schuld und Unschuld zu entscheiden und das Strafausmaß zu bestimmen, wie das auch in der Heimat der Angeklagten elektronischen Anlagen zur Datenverarbeitung obliegt. Wenn wir also jetzt eigenmächtig unsere Kompetenzen ausdehnen, so geschieht das im Sinn unserer Schutzbefohlenen und im Sinne einer logischen Erweiterung unseres Programms – um jede Störung und Schädigung von ihnen fernzuhalten. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, daß wir durch diese Antwort keineswegs der Ansicht des Verteidigers zustimmen, es handle sich bei den festgenommenen Individuen um Menschen. Im übrigen ist diese Frage unwesentlich, denn wir haben zugestimmt, daß diese Wesen nach ihren eigenen Gesetzen abgeurteilt werden. Wir haben diese Gesetze geprüft – und verwenden sie trotz einer ganzen Menge von Unzulänglichkeiten. Ganz gleich also, ob sie Roboter, Maschinen oder sonst etwas sind, durch ihre eigenen Gesetze behandeln wir sie richtig.«

Verteidiger: »Ich muß darauf hinweisen, daß die Gesetze, die hier zur Anwendung kommen, überaltert sind. Es hat auf der Erde seit Zehntausenden von Jahren keinen Mordprozeß mehr gegeben.«

Vorsitzender: »Diese Gesetze sind aber auf der Erde noch in Kraft und daher für das Gericht bindend. Jedoch stellen wir es den Angeklagten frei, sich nach den hiesigen Gesetzen behandeln zu lassen. – Da der Verteidiger keine Einwände mehr hat, schreiten wir zur Beweisaufnahme. Ich erteile das Wort dem Ankläger.«

Ankläger: »Angeklagter Alexander Beer-Weddington, erkläre uns, warum du überhaupt auf diesen Planeten gekommen bist!«

Aclass="underline" »Eigentlich handelt es sich um ein Wettspiel. Wir suchen Planeten auf. Wer einen Planeten untersucht hat, darf ihm seinen Namen geben.«

Ankläger: »Was bedeutet ›untersuchen‹?«

Aclass="underline" »Man muß eine dokumentierte Beschreibung des höchstentwickelten Organismus geben.«

Ankläger: »Soll dieser Organismus entführt, getötet oder geschädigt werden?«

Aclass="underline" »Nein. Eine solche Regel kann es gar nicht geben, weil wir noch nie intelligente lebende Wesen gefunden haben. Nur Spuren von solchen.«

Ankläger: »Warum übt ihr dieses Spiel aus?«

Aclass="underline" »Zum Zeitvertreib.«

Ankläger: »Aber es muß doch einen Sinn haben? Weißt du etwas darüber?«

Aclass="underline" »Früher, im Atomzeitalter und auch noch einige Zeit später, haben Wissenschaftler fremde Planeten aufgesucht und sie genau durchforscht – besonders die höher entwickelten Lebewesen. Der Planet erhielt dann den Namen des Expeditionsleiters. Ich glaube, daß das Spiel daraus hervorgegangen ist.«