»Retro Satana!« murmelte Eadulf und bekreuzigte sich.
»Es ist ein Satan, Bruder«, bestätigte Duban trocken.
Die Gestalt war die eines Mannes. Sie war so mit Schmutz und Exkrementen bedeckt, das Haar war so wild und verfilzt, daß sie die Gesichtszüge nicht erkennen konnten. Fidelma hatte den Eindruck, sie sei nicht alt. Dann fiel ihr ein, daß Cron das Alter Moens mit einundzwanzig Jahren angegeben hatte. Der Mund war eine breite sabbernde Öffnung, und aus ihm drang weiter dieses schreckliche Stöhnen. Doch es waren die Augen, die Fidelma und Eadulf fesselten, diese armseligen weißlichen, trüben Bälle mit kaum einer Spur von Pupillen darin.
»Ist das der Moen, der des Mordes an Eber und Teafa beschuldigt wird?« flüsterte Fidelma entgeistert.
»Allerdings.«
»Moen«, brummte Eadulf. »Natürlich! Bezeichnet nicht schon der Name jemanden, der stumm ist?«
»Du hast es richtig erfaßt, Bruder«, bestätigte Du-ban. »Stumm ist er, seit er gefunden und von Lady Teafa aufgenommen wurde.«
»Und blind?« fragte Fidelma und starrte mit Schrecken und Mitleid auf die Gestalt, die vor ihr hockte.
»Und taub«, setzte Duban finster hinzu.
»Und man behauptet, daß so ein unglückliches Wesen zwei gesunde Menschen töten konnte?« murmelte Fidelma ungläubig.
Eadulf betrachtete die Gestalt mit Abscheu.
»Warum hat man uns nicht schon eher von dem Zustand dieser Person unterrichtet?«
Der Krieger sah ihn überrascht an.
»Aber jeder kennt doch Moen. Es kam mir nie in den Sinn, daß ...«
Fidelma unterbrach seine Beteuerungen.
»Nein. Es ist nicht deine Schuld, daß wir es nicht früher erfahren haben. Aber eins möchte ich ganz klarstellen: Verstehe ich es richtig, daß dieses taubstumme und blinde Geschöpf beschuldigt wird, den Mord an Eber und .«
Sie hielt inne, denn die Gestalt bewegte sich vorsichtig vorwärts und hob den Kopf wie ein witterndes Tier. Sie schnüffelte. Fidelma starrte auf sie hinab, als sie sich ihr auf allen vieren näherte.
»Ich würde etwas zurücktreten, Schwester, denn er riecht Leute, auch wenn er sie nicht sehen oder hören kann«, warnte sie Duban.
Es war zu spät, denn eine kalte, schmutzige Hand schoß vor und berührte Fidelmas Fuß. Erschrocken fuhr sie zurück.
Moen hielt sofort inne.
Duban trat auf ihn zu, in einer Hand die Lampe, die andere wie zum Schlag auf den Unglücklichen erhoben.
Fidelma sah die Bewegung und winkte ihn zurück.
»Schlag ihn nicht«, befahl sie. »Man führt keinen Schlag, den der andere nicht sehen kann.«
Das war ein Glück, denn Moen saß mit erhobenem Gesicht da. Jetzt hielt er die Hände hoch und machte eigenartige Bewegungen mit ihnen.
Fidelma schüttelte traurig den Kopf.
»Achte nicht auf ihn, Schwester«, knurrte Duban, »denn Gott hat ihn verflucht.«
»Kannst du ihn nicht wenigstens säubern lassen?« verlangte Fidelma.
Duban sah sie überrascht an.
»Wozu?«
»Er ist ein menschliches Wesen.«
Der Krieger setzte eine sarkastische Miene auf.
»Das sieht man ihm aber kaum an.«
»Duban, du hast bereits gegen das Gesetz verstoßen, weil du über einen Behinderten gespottet hast.«
Der Krieger öffnete den Mund, um zu protestieren, doch Fidelma fuhr entschlossen fort: »Ich erwarte, daß er sauber ist, wenn ich ihn mir wieder ansehe. Du kannst ihn weiter gefangenhalten, aber er muß Nahrung und Wasser bekommen und gesäubert werden. Ich dulde es nicht, daß ein Geschöpf Gottes so leiden muß. Was man ihm auch vorwerfen mag.«
Sie drehte sich auf dem Absatz um und verließ den Stall. Eadulf zögerte einen Moment. Ihn beunruhigten die bitteren Gefühle, die sich im Gesicht des Kriegers abzeichneten, während er Fidelma nachsah.
Fidelma blieb draußen stehen und atmete tief durch, um ihren Zorn zu bändigen. Von dem anderen Krieger, Critan, war nichts zu sehen. Langsam gingen sie auf Ebers Wohnung zu.
»Man kann Duban keinen Vorwurf machen«, versuchte Eadulf sie zu besänftigen. »Und vergiß nicht, dieses arme Geschöpf, wie du es nennst, hat Eber, seinen Fürsten, getötet.«
Er zuckte beinahe zusammen, als Fidelmas grüne Augen ihn plötzlich mit zornerfülltem Feuer anfunkelten.
»Moens Schuld muß erst mal bewiesen werden. Er ist ein menschliches Wesen und hat vor dem Gesetz dieselben Rechte wie jeder andere. Bis dahin gibt es keine Entschuldigung dafür, ihn so zu behandeln, als wäre er weniger als ein Tier.«
»Stimmt«, gestand Eadulf. »So dürfte er nicht behandelt werden, aber .«
»Er hat das Recht, sich zu verteidigen, bevor er schuldig gesprochen wird oder nicht.«
»Taubstumm und blind, Fidelma. Wie kann man sich mit so einem Menschen verständigen, um festzustellen, was er zu seiner Verteidigung vorzubringen hat?« wollte Eadulf wissen.
»Wenn es Gründe für eine Verteidigung gibt, werde ich sie finden. Jedenfalls wird er nicht ohne einen fairen Prozeß verurteilt. Entsprechend meinem Eid als Anwältin des Rechts der fünf Königreiche werde ich dafür sorgen.«
Verlegenes Schweigen trat ein, dann fragte Eadulf: »Gibt es wirklich ein Gesetz, das die Verspottung von Behinderten unter Strafe stellt?«
»Ich erfinde keine Gesetze«, erklärte Fidelma streng, noch immer verärgert. »Hohe Geldstrafen können über jeden verhängt werden, der über die Behinderung eines Menschen spottet, von einem Epileptiker bis zu einem Lahmen.«
»Das ist kaum zu glauben, Fidelma. Wenn ich auch die Gesetze deines Landes studiert habe, bin ich doch in meiner eigenen Kultur befangen. In unserer Gesellschaft gehen wir davon aus, daß der Mensch ein grausames Wesen ist und Gott ihm oft ein kurzes und schweres Leben zugemessen hat. Es liegt in der heiligen Ordnung der Dinge, daß der Mensch in der gewaltsamen Natur auch einen Weg voller Gewalt geht.«
Fidelma starrte ihn verblüfft an.
»Du hast doch bei uns gesehen, daß es auch anders sein kann, Eadulf. Du glaubst doch sicher nicht, daß die angelsächsische Lebensweise die einzig richtige ist?«
»Jede Lebensweise ist vergänglich. Das Leben ist plötzlichen Wechseln unterworfen. Von allen Seiten ist es von Pest, Hunger, Unterdrückung und der Gewalt persönlicher oder politischer Feinde bedroht. Wir ergeben uns in unser Geschick nach dem unergründlichen Willen des Vaters im Himmel und sehen darin unsere einzige Sicherheit.«
Fidelma schüttelte den Kopf.
»Über diese Philosophie müssen wir später noch einmal reden, Eadulf. Unsere Gesetze und unsere Lebensweise sprechen gegen das viele Elend, das ihr in eurem Land hinnehmt. Aber bevor wir darüber debattieren, haben wir erst einmal diesen Fall zu lösen. Es ist ein schwieriger Fall, Eadulf, und ich brauche deine Hilfe dabei. Wenn ich das Beweismaterial gesammelt habe und die Schuld diesem Unglücklichen anzulasten ist, dann muß ich entscheiden, ob er rechtsfähig ist. Ein Behinderter kann nicht rechtlich belangt werden, sondern das Verfahren richtet sich gegen seinen gesetzlichen Vormund. Also müssen wir feststellen, wer der gesetzliche Vormund dieses armen Moen ist. Ach«, sie hielt inne und rieb sich die Stirn, »ich muß versuchen, mich an den Wortlaut des Do Brethaib Gaire zu erinnern ...«
»Was ist denn das?« erkundigte sich Eadulf.
»Das Do Brethaib Gaire legt die Verpflichtungen der Verwandtschaft bei der Sorge für ihre behinderten Angehörigen fest. Der erste Teil bezieht sich auf die Taubstummen und Blinden.«