Für uns aber noch viel wichtiger ist, wie wir selbst uns durchleuchten, beurteilen und reinigen. Jene Anklagen von außen sind nicht mehr unsere Sache. Die Anklagen von innen, die unüberhörbar in deutschen Seelen seit 12 Jahren mehr oder weniger deutlich wenigstens augenblicksweise sprechen, sind dagegen Ursprung unseres jetzt noch möglichen Selbstbewußtseins durch die Weise, wie wir unter 45
ihnen uns durch uns selbst verwandeln, ob wir alt oder jung sind. Wir müssen die deutsche Schuldfrage klären. Das geht uns selbst an. Das geschieht unabhängig von den Vorwürfen, die uns von außen kommen, so sehr wir diese hören, als Fragen und als Spiegel benutzen mögen.
Jener Satz: »Das ist eure Schuld« kann bedeuten: Ihr haftet für die Taten des Regimes, das ihr geduldet habt – hier handelt es sich um unsere politische Schuld.
Es ist eure Schuld, daß ihr darüber hinaus dies Regime unterstützt und mitgemacht habt – darin liegt unsere moralische Schuld.
Es ist eure Schuld, daß ihr untätig dabei standet, wenn die Verbrechen getan wurden – da deutet sich eine metaphysische Schuld an.
Diese drei Sätze halte ich für wahr, obgleich nur der erste über die politische Haftung geradezu auszusprechen und ganz richtig ist, während der zweite und dritte über moralische und metaphysische Schuld in juristischer Gestalt als lieblose Aussagen unwahr werden.
Weiter kann »Das ist eure Schuld« bedeuten: Ihr seid Teilnehmer an jenen Verbrechen, daher selbst Verbrecher. – Das ist für die überwiegende Mehrzahl der Deutschen offenbar falsch.
Schließlich kann es bedeuten: Ihr seid als Volk minder-wertig, würdelos, verbrecherisch, ein Auswurf der Menschheit, anders als alle anderen Völker. – Das ist das Denken und Werten in Kollektiven, das mit seiner Subsumtion jedes einzelnen unter dies Allgemeine radikal falsch und selber unmenschlich ist, ob es in gutem oder bösem Sinne sich vollzieht.
Nach diesen kurzen Vorwegnahmen sehen wir nun näher zu.
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I. Die Differenzierung deutscher Schuld
§ 1. Die Verbrechen
Im Unterschied vom ersten Weltkrieg, nach dem wir spezifische Verbrechen, die nur die eine Seite begangen hätte, deutscherseits nicht anzuerkennen brauchten (worin die wissenschaftliche Geschichtsforschung auch der Gegner Deutschlands die gleiche Einsicht gewann), sind heute die Verbrechen der Naziregierung klar, die sie vor dem Krieg in Deutschland, im Krieg überall beging.
Im Unterschied vom ersten Weltkrieg, nach dem die Kriegsschuldfrage von Historikern aller Völker nicht zuungunsten einer Seite beantwortet wurde, ist dieser Krieg von Hitlerdeutschland angefangen worden.
Im Unterschied vom ersten Weltkrieg ist schließlich dieser Krieg wirklich ein Weltkrieg geworden. Er hat die Welt in einer anderen Situation und einem anderen Wissen getroffen. Sein Sinn ist gegenüber früheren Kriegen in eine andere Dimension geraten.
Und heute haben wir etwas in der Weltgeschichte völlig Neues. Die Sieger konstituieren ein Gericht. Der Nürnberger Prozeß betrifft Verbrechen.
Das bringt zunächst eine klare Begrenzung in zwei Rich-tungen:
1. Nicht das deutsche Volk, sondern einzelne als Verbrecher angeklagte Deutsche – aber grundsätzlich alle Führer des Naziregimes – stehen hier vor Gericht. Diese Begrenzung hat der amerikanische Anklagevertreter von vornherein vollzogen. Jackson sagte in seiner grundlegenden Rede: »Wir möchten klarstellen, daß wir nicht beabsich-tigen, das ganze deutsche Volk zu beschuldigen.«
2. Nicht im Ganzen werden die Verdächtigen angeklagt, sondern wegen bestimmter Verbrechen. Diese sind im Sta-tut des Internationalen Militärgerichtshofes ausdrücklich definiert:
1) Verbrechen gegen den Frieden: Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge …
2) Kriegsverbrechen: Verletzungen der Kriegsrechte, z. B. Morde, Mißhandlungen, Deportationen zur Zwangsarbeit von Angehörigen der Zivilbevölkerung des besetzten Gebiets, – Mord oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen, – Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums, die mutwillige Zerstörung von Städten oder Dörfern oder 47
jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwü-stung.
3) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Ausrottung, Ver-sklavung, Deportation, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung, Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, begangen in Ausführung eines Verbrechens, für das der Gerichtshof zuständig ist.
Weiter wird der Umkreis der Verantwortung bestimmt. Anfüh-rer, Organisationen, Anstifter und Teilnehmer, die am Entwurf oder der Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verab-redung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilge-nommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgend einer Person in Ausführung eines solchen Plans begangen worden sind.
Die Anklage richtet sich daher nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen Organisationen, die als solche als verbrecherisch zu beurteilen seien: Reichskabinett. – Das Korps der politischen Leiter der NSDAP – SS – SD – Gestapo – SA – Der Generalstab. –
Das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht. –
Wir Deutsche sind bei diesem Prozeß Zuhörer. Nicht wir haben ihn bewirkt, nicht wir führen ihn, obgleich die Angeklagten Menschen sind, die uns ins Unheil gebracht haben.
»Wahrlich, die Deutschen – nicht weniger als die Welt draußen – haben mit den Angeklagten eine Rechnung zu be-gleichen« sagt Jackson.
Mancher Deutsche fühlt sich gekränkt durch diesen Prozeß. Dieses Gefühl ist verständlich. Es hat denselben Grund, wie von der anderen Seite die Beschuldigung der gesamten deutschen Bevölkerung für das Hitlerregime und seine Taten. Jeder Staatsbürger ist in dem, was der eigene Staat tut und leidet, mithaftbar und mitgetroffen. Ein Verbrecher-staat fällt dem ganzen Volk zur Last. In der Behandlung der eigenen Staatsführer, selbst wenn sie Verbrecher sind, fühlt sich daher der Staatsbürger mit behandelt. In ihnen wird das Volk mit verurteilt. Daher wird die Kränkung und Würdelosigkeit in dem, was die Staatsführer erfahren, vom Volke als eigene Kränkung und Würdelosigkeit empfunden.
Und daher die instinktive, zunächst noch gedankenlose Ablehnung des Prozesses.
In der Tat ist hier eine schmerzvolle politische Haftung von uns zu vollziehen. Wir müssen die Würdelosigkeit erfahren, sofern die politische Haftung sie fordert. Wir erfahren darin symbolisch unsere völlige politische Ohnmacht und unsere Ausschaltung als politischer Faktor.