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Nun aber liegt alles daran, wie wir unsere instinktive Ge-troffenheit auffassen, auslegen, aneignen und umsetzen.
Es gibt die Möglichkeit, bedingungslos die Kränkung zu verwerfen. Dann werden Gründe gesucht, aus denen der gesamte Prozeß in seinem Recht, seiner Wahrhaftigkeit, seinem Ziel bestritten wird.
1. Es werden allgemeine Betrachtungen angestellt: Kriege gehen durch die gesamte Geschichte und Kriege stehen bevor. Es ist doch nicht ein Volk am Kriege Schuld. Die Natur des Menschen, seine universelle Schuldhaftigkeit, führt zu den Kriegen. Es ist eine Oberflächlichkeit des Gewissens, das sich selbst für schuldfrei erklärt. Es ist eine Selbst-gerechtigkeit, die durch ihr gegenwärtiges Verhalten gerade kommende Kriege fördert.
Dagegen ist zu sagen: Dieses Mal ist nicht zu bezweifeln, daß Deutschland den Krieg planmäßig vorbereitet und ohne Provokation von anderer Seite begonnen hat. Es ist ganz anders als 1914. – Deutschland wird nicht die Schuld am Kriege, sondern an diesem Kriege gegeben. Und dieser Krieg selber ist etwas Neues, Anderes in einer weltgeschichtlichen Lage, die zum erstenmal so da ist.
Dieser Vorwurf gegen den Nürnberger Prozeß wird anders etwa so ausgesprochen: es ist etwas Unlösbares im menschlichen Dasein, daß immer wieder zur Entscheidung durch Gewalt drängt, was zum Austrag gebracht werden muß
»durch Anrufen des Himmels«. Der Soldat fühlt ritterlich, und er darf auch als Besiegter noch beleidigt sein, wenn ihm unritterlich begegnet werde.
Dagegen ist zu sagen; Deutschland hat zahlreiche Handlungen begangen, die (außerhalb jeder Ritterlichkeit und gegen das Völkerrecht) zur Ausrottung von Bevölkerungen und anderen Unmenschlichkeiten führten. Hitlers Handeln war von vornherein gegen jede Möglichkeit einer Versöhnung gerichtet. Es gab nur Sieg oder Untergang. Jetzt sind die Konsequenzen des Untergangs da. Jede Forderung an Ritterlichkeit ist – auch wo sehr zahlreiche einzelne Soldaten und ganze Truppenteile schuldfrei sind und ihrerseits sich stets ritterlich verhalten haben – hinfällig, wo die Wehrmacht als Organisation Hitlers verbrecherische Befehle aus-zuführen übernommen hat. Wo Ritterlichkeit und Großmut verraten wurden, können sie nachträglich nicht wieder zu 49
eigenen Gunsten in Anspruch genommen werden. Dieser Krieg entstand nicht aus der Ausweglosigkeit zwischen Gleichgearteten, die ritterlich zum Kampfe schreiten, sondern war in Ursprung und Durchführung verbrecherische Tücke und bedenkenlose Totalität des Vernichtungswillens.
Noch im Kriege gibt es die Möglichkeit von Hemmungen.
Der Satz Kants: im Kriege dürfen keine Handlungen geschehen, die eine spätere Versöhnung schlechthin unmöglich machen, ist zuerst von Hitlerdeutschland grundsätzlich verworfen worden. Infolgedessen ist die Gewalt, seit Ur-zeiten ihrem Wesen nach gleich, nun in dem Ausmaß ihrer Vernichtungsmöglichkeiten durch die Technik bestimmt, uneingeschränkt da. In der heutigen Weltsituation den Krieg angefangen zu haben, das ist das Ungeheure.
2. Man sagt: Der Prozeß ist für alle Deutschen eine nationale Schmach. Wären wenigstens Deutsche im Gericht, so würde doch der Deutsche von Deutschen gerichtet.
Dagegen ist zu erwidern: Die nationale Schmach liegt nicht im Gericht, sondern in dem, was zu ihm geführt hat, in der Tatsache dieses Regimes und seiner Handlungen. Das Bewußtsein der nationalen Schmach ist für den Deutschen un-umgänglich. Es geht in falsche Richtung, wenn es gegen den Prozeß statt gegen dessen Ursprung sich wendet.
Ferner: Die Ernennung etwa eines deutschen Gerichts oder von Deutschen zu Beisitzern seitens der Sieger würde gar nichts ändern. Sie wären nicht kraft deutscher Selbstbe-freiung, sondern durch Gnade des Siegers im Gericht. Die nationale Schmach bliebe die gleiche. Der Prozeß ist das Ergebnis der Tatsache, daß nicht wir uns von dem verbrecherischen Regime befreit haben, sondern daß wir durch die Alliierten von ihm befreit worden sind.
3. Ein Einwand ist: Wie kann man im Bereich politischer Souveränität von Verbrechen reden? Würde man das zugeben, so kann der Sieger den Besiegten zum Verbrecher erklären – dann hört der Sinn und das Geheimnis der Obrigkeit auf, die von Gott kommt. Männer, denen ein Volk gehorcht hat – und unter ihnen wieder herausgehoben früher der Kaiser Wilhelm II., jetzt »der Führer« –, gelten als sakrosankt.
Dagegen ist zu sagen: Es handelt sich um eine Denkge-wohnheit aus der Überlieferung staatlichen Lebens in Europa, 50
die am längsten sich in Deutschland gehalten hat. Aber heute ist der Heiligenschein um Staatshäupter verschwunden. Sie sind Menschen und haften für ihr Tun. Seitdem europäische Völker ihren Monarchen den Prozeß gemacht und sie enthauptet haben, ist die Aufgabe der Völker, ihre Führung unter Kontrolle zu halten. Staatsakte sind zugleich Personalakte. Menschen als einzelne verantworten sie und haften für sie.
4. Juristisch wird folgender Einwand gemacht: Verbrechen kann es nur geben am Maßstab von Gesetzen. Die Verletzung dieser Gesetze ist das Verbrechen. Das Verbrechen muß bestimmt definiert und als Tatbestand eindeutig feststellbar sein. Insbesondere: nulla poena sine lege, – d. h. es kann ein Urteil nur gefällt werden nach einem Gesetz, das vor Begehen der Tat bestand. In Nürnberg aber wird mit rückwirkender Kraft nach Gesetzen geurteilt, die die Sieger jetzt aufgestellt haben.
Dagegen ist zu sagen: Im Sinne der Menschlichkeit, der Menschenrechte und des Naturrechts, und im Sinne der Ideen der Freiheit und Demokratie des Abendlandes sind Gesetze schon da, an denen gemessen Verbrechen bestimmbar sind.
Außerdem gibt es Verträge, die, wenn sie freiwillig von beiden Seiten unterzeichnet sind, solches übergeordnete Recht setzen, das im Falle des Vertragsbruches zum Maßstab werden kann.
Wo aber ist die Instanz? Im Frieden einer Staatsordnung sind es die Gerichte. Nach einem Krieg kann es nur ein Gericht des Siegers sein.
5. Daher der weitere Einwand: Gewalt des Siegers ist nicht Recht. Der Erfolg ist nicht die Instanz für Recht und Wahrheit. Ein Tribunal, das objektiv die Kriegsschuld und die Kriegsverbrechen untersuchen und verurteilen könnte, ist nicht möglich. Immer ist solches Gericht Partei. Auch ein Gericht aus Neutralen wäre Partei, denn die Neutralen sind ohnmächtig und faktisch in Gefolgschaft der Sieger.
Nur ein Gericht, hinter dem eine Macht stände, welche die Entscheidung beiden streitenden Parteien auch mit Gewalt aufzwingen könnte, könnte frei urteilen.
Der Einwand der Scheinhaftigkeit dieses Rechts fährt fort: Nach jedem Krieg wird die Schuld dem Unterlegenen 51
zugeschoben. Er wird zur Anerkennung seiner Schuld gezwungen. Die dem Krieg nachfolgende wirtschaftliche Aus-beutung wird als Wiedergutmachung einer Schuld verschleiert. Ausplünderung wird zum Rechtsakt umgefälscht. Wenn kein freies Recht, dann lieber klare Gewalt. Das wäre ehr-lich, und es wäre leichter zu ertragen. Es gibt nur die Macht des Siegers. An sich ist der Vorwurf des Verbrechens jederzeit gegenseitig möglich, – durchführen kann den Vorwurf nur der Sieger –, er tut es rücksichtslos ausschließlich nach den Maßstäben des eigenen Interesses. Alles andere ist Ver-kleidung dessen, was in der Tat die Gewalt und Wil kür dessen ist, der die Macht dazu hat.
Die Scheinhaftigkeit des Gerichts zeigt sich schließlich daran, daß die als verbrecherisch erklärten Handlungen nur dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie seitens eines besiegten Staates begangen sind. Dieselben Handlungen seitens souveräner oder siegender Staaten werden mit Stillschweigen übergangen, nicht erörtert, geschweige denn bestraft.
Dagegen ist zu sagen: Macht und Gewalt sind eine in der Tat entscheidende Realität in der Welt der Menschen. Aber nicht die einzige. Die Verabsolutierung dieser Realität hebt alle verläßliche Verbindung zwischen Menschen auf. Solange sie gilt, ist kein Vertrag möglich. Wie es Hitler in der Tat ausgesprochen hat: Verträge gelten nur solange, als sie dem eigenen Interesse entsprechen. Und er hat danach gehandelt. Aber dagegen steht der Wille, der trotz der Anerkennung der Realität der Macht und der Wirksamkeit jener nihilistischen Auffassung sie für etwas hält, das nicht sein soll und das daher mit allen Kräften verändert werden muß.