Denn in menschlichen Dingen bedeutet Realität noch nicht Wahrheit. Dieser Realität ist vielmehr andere Realität entgegenzusetzen. Und ob diese da ist, das liegt am Willen des Menschen. Jeder muß in seiner Freiheit wissen, wo er steht, und was er will.
Aus diesem Horizont ist zu sagen: Der Prozeß als ein neuer Versuch, Ordnung in der Welt zu fördern, verliert seinen Sinn nicht, wenn er noch nicht imstande ist, sich auf eine gesetzliche Weltordnung zu stützen, sondern wenn er heute noch notwendig in politischen Zusammenhängen stehen bleibt. Er findet noch nicht statt wie ein Gerichts-prozeß innerhalb einer geschlossenen Staatsordnung.
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Daher hat Jackson offen gesagt, »daß der Prozeß, wenn der Verteidigung gestattet würde, von der sehr umgrenzten Beschuldigung der Anklageschrift abzuschweifen, in die Länge gezogen und das Gericht in unlösbare politische Streit-fragen verwickelt würde«.
Das heißt auch, daß etwa die Verteidigung nicht die in die geschichtlichen Voraussetzungen eindringende Frage nach der Schuld am Kriege, sondern nur die Frage zu be-handeln hat, wer diesen Krieg angefangen hat. Ferner bestände nicht das Recht, etwa andere Fälle ähnlicher Verbrechen heranzuziehen oder zu beurteilen. – Politische Notwendigkeiten setzen den Erörterungen eine Grenze.
Daraus folgt aber nicht, daß damit alles unwahrhaftig würde. Im Gegenteil, die Schwierigkeiten, die Einwände sind offen, wenn auch kurz, ausgesprochen.
Die Grundsituation, daß der Erfolg des Kampfes, nicht das Gesetz allein, der beherrschende Ausgangspunkt ist, ist nicht zu leugnen. Im Großen ist es wie im Kleinen, was etwa bei militärischen Vergehen ironisch so ausgesprochen wurde: man werde bestraft nicht wegen des Gesetzes, sondern weil man sich habe fassen lassen. Aber diese Grundsituation bedeutet nicht, daß nicht nach dem Erfolg der Mensch kraft seiner Freiheit in der Lage wäre, seine Gewalt überzuführen in eine Verwirklichung von Recht. Und auch wenn dies nicht völlig geschieht, auch wenn nur in einem gewissen Umfang Recht entsteht, so ist doch damit schon viel erreicht auf dem Wege zur Weltordnung. Die Mäßigung als solche schafft einen Raum von Besinnen und Prüfen, von Klarheit, und dadurch auch um so entschiedener das Bewußtsein von der bleibenden Bedeutung der Gewalt als solcher.
Für uns Deutsche hat dieser Prozeß den Vorteil, daß er unterscheidet zwischen den bestimmten Verbrechen der Führer, und daß er gerade nicht kollektiv das Volk verurteilt.
Aber der Prozeß bedeutet viel mehr. Er soll zum erstenmal und für alle Zukunft den Krieg zum Verbrechen erklären und daraus die Konsequenz ziehen. Was mit dem Kel-logg-Pakt begann, soll zum erstenmal sich verwirklichen.
Die Größe des Unternehmens ist so wenig zu bezweifeln wie der gute Wille vieler, die hier mitwirken. Das Unter-53
nehmen kann phantastisch scheinen. Aber wenn uns klar wird, worum es sich handelt, so zittern wir um das, was geschieht. Ein Unterschied ist nur, ob wir nihilistisch trium-phierend voraussetzen, daß es ein Scheinprozeß sein müsse, oder ob wir brennend wünschen, es möchte gelingen.
Es kommt darauf an, wie er vollzogen wird, wie seine inhaltliche Durchführung, wie sein Ergebnis, wie die Be-gründungen sein werden, wie sich das Verfahren zu einem Ganzen in der Rückerinnerung schließen wird. Es kommt darauf an, ob die Welt es als Wahrheit und Recht anerkennen kann, was hier getan ist – ob auch die Besiegten sich nicht entbrechen können, zuzustimmen, – ob die Geschichte später Gerechtigkeit und Wahrheit darin sehen wird.
Das aber entscheidet sich nicht allein in Nürnberg. Wesentlich ist, ob der Nürnberger Prozeß ein Glied in der Folge sinnvoll aufbauender politischer Handlungen wird, mögen diese auch noch oft durchkreuzt werden von Irrtum, Un-vernunft, Herzlosigkeit und Haß, – oder ob durch den Maßstab, der hier über der Menschheit aufgestellt wird, am Ende die Mächte selber verworfen werden, die ihn jetzt er-richten. Die Mächte, die Nürnberg hinstellen, bezeugen damit, daß sie in Gemeinschaft die Weltregierung wollen, indem sie sich der Weltordnung unterwerfen. Sie bezeugen, daß sie die Verantwortung für die Menschheit als das Ergebnis ihres Sieges wirklich übernehmen wollen und nicht bloß für ihre eigenen Staaten. Solch Zeugnis darf kein falsches Zeugnis sein.
Entweder wird in der Welt ein Vertrauen bewirkt, daß in Nürnberg Recht geschehen und damit ein Grund gelegt sei, dann ist aus dem politischen Prozeß ein Rechtsprozeß geworden, ist Recht schöpferisch begründet und verwirk-, licht für eine neue, jetzt zu erbauende Welt, – oder es würde die Enttäuschung durch Unwahrhaftigkeit eine um so schlimmere, neue Kriege fördernde Weltstimmung wecken; Nürnberg würde statt zum Segen vielmehr zu einem Faktor des Verhängnisses werden; die Welt würde schließlich urteilen, der Prozeß sei ein Scheinprozeß und ein Schaupro-zeß gewesen. Das darf nicht sein.
Zu allen Einwänden gegen den Prozeß ist daher zu sagen: Es handelt sich in Nürnberg um etwas wirklich Neues. Daß alles, was in den Einwänden gesagt wird, mögliche Gefahr 54
ist, ist nicht zu leugnen. Aber falsch sind erstens die Alter-nativen, mit denen Mängel, Fehler, Störungen im einzelnen gleich zur Verwerfung überhaupt führen, während es auf die Richtung des Handelns ankommt, auf die unbeirrbare Geduld tätiger Verantwortung der Mächte. Die Wider-sprüche im einzelnen sollen überwunden werden durch die Akte in Richtung auf die Weltordnung hin mitten in den Verwirrungen. Falsch ist zweitens die Stimmung der empörten Aggressivität, die von vornherein Nein sagt.
Was in Nürnberg geschieht, mag es noch so vielen Einwänden ausgesetzt sein, ist ein schwacher, zweideutiger Vorbote der der Menschheit heute als notwendig fühlbar werdenden Weltordnung. Das ist die ganz neue Situation: die Weltordnung steht zwar keineswegs unmittelbar bevor –
vielmehr liegen vor ihrer Verwirklichung noch gewaltige Konflikte und unabsehbare Kriegsgefahren –, aber sie ist der denkenden Menschheit als möglich erschienen, am Horizont als kaum erkennbare Morgenröte aufgetaucht, während im Falle des Mißlingens der Ordnung die Selbstzerstörung der Menschheit als furchtbare Drohung vor Augen steht.
Der Ohnmächtigste hat seinen einzigen Halt am Welt-ganzen. Vor dem Nichts greift er nach dem Ursprung und nach dem Allumfassenden. Daher könnte gerade dem Deutschen der außerordentliche Sinn dieses Vorboten gegenwärtig werden.
Unser eigenes Heil in der Welt ist bedingt durch die Weltordnung, die in Nürnberg noch nicht konstituiert wird, auf die aber Nürnberg hindeutet.
§ 2. Die politische Schuld
Für Verbrechen trifft den Verbrecher die Strafe. Die Begrenzung des Nürnberger Prozesses auf die Verbrecher ent-lastet das deutsche Volk. Aber keineswegs derart, daß es frei würde von jeder Schuld. Im Gegenteil. Unsere eigentliche Schuld wird um so klarer in ihrem Wesen.
Wir sind Staatsangehörige gewesen, als die Verbrechen begangen wurden von dem Regime, das sich deutsch nannte und Deutschland zu sein für sich in Anspruch nahm und dazu das Recht zu haben schien, weil es die Staatsmacht in Händen hatte und bis 1943 keine für es gefährliche Gegenwirkung fand.
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Die Zerstörung jeder anständigen, wahrhaftigen deutschen Staatlichkeit muß ihren Grund auch in Verhaltungsweisen der Mehrheit der deutschen Bevölkerung haben. Ein Volk haftet für seine Staatlichkeit.