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Angesichts der Verbrechen, die im Namen des deutschen Reiches verübt worden sind, wird jeder Deutsche mitverantwortlich gemacht. Wir haften kollektiv. Die Frage ist, in welchem Sinn jeder von uns sich mitverantwortlich fühlen muß.

Zweifellos in dem politischen Sinne der Mithaftung jedes Staatsangehörigen für die Handlungen die der Staat be-geht, dem er angehört. Darum aber nicht notwendig auch in dem moralischen Sinne der faktischen oder intellektuellen Beteiligung an den Verbrechen. Sollen wir Deutsche für die Untaten, die uns von Deutschen zugefügt wurden, oder denen wir wie durch ein Wunder entgangen sind, haftbar gemacht werden? Ja, – sofern wir geduldet haben, daß ein solches Regime bei uns entstanden ist. Nein, – sofern viele von uns in ihrem innersten Wesen Gegner all dieses Bösen waren und durch keine Tat und durch keine Motivation in sich eine moralische Mitschuld anzuerkennen brauchen. Haftbar-machen heißt nicht als moralisch schuldig erkennen.

Kollektivschuld also gibt es zwar notwendig als politische Haftung der Staatsangehörigen, nicht aber darum im gleichen Sinne als moralische und metaphysische und nicht als kriminelle Schuld. Die politische Haftung zu übernehmen, ist zwar hart in ihren furchtbaren Folgen auch für jeden einzelnen. Sie bedeutet für uns völlige politische Ohnmacht und eine Armut, die uns für lange in Hunger und Frieren oder an der Grenze dessen und in vergeblichen Anstrengungen zu leben zwingt. Aber diese Haftung als solche trifft nicht die Seele.

Politisch handelt im modernen Staat jeder, zum minde-sten durch seine Stimmabgabe bei Wahlen oder durch Un-terlassung des Wählens. Der Sinn politischer Haftung erlaubt es niemandem, auszuweichen.

Die politisch Aktiven pflegen sich nachträglich zu rechtfertigen, wenn es schlecht gegangen ist. Aber im politischen Handeln gelten solche Verteidigungen nicht.

Man habe es gut gemeint, habe das Gute gewollt. Hinden-burg etwa habe doch Deutschland nicht ruinieren, habe es Hitler nicht ausliefern wollen. Das hilft ihm nichts, er hat es getan, und darauf kommt es in der Politik an.

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Oder: Man habe das Unheil gesehen, habe es gesagt und habe gewarnt. Aber das gilt nicht in der Politik, wenn nicht die Handlungen daraus gefolgt sind, und wenn die Handlungen nicht Erfolg hatten.

Man könnte denken: Es dürfe doch Menschen geben, die völlig apolitisch seien, ein Dasein außerhalb führten, wie Mönche, Einsiedler, Gelehrte und Forscher, Künstler. Wenn sie wirklich apolitisch seien, so trügen sie auch nicht mit an der Schuld.

Aber die politische Haftung trifft sie mit, weil sie auch ihr Leben durch die Ordnung des Staates haben. Es gibt kein außerhalb in modernen Staaten.

Man möchte wohl die Abseitigkeit ermöglichen können, und kann es doch nur unter dieser Einschränkung. Wir möchten ein apolitisches Dasein anerkennen und lieben.

Aber mit dem Aufhören politischer Teilnahme hätten die Apolitischen auch kein Recht, über konkrete politische Handlungen des Tages zu urteilen und damit selber gefahrlose Politik zu treiben. Ein apolitischer Bereich fordert auch Selbstausschaltung von politischer Wirksamkeit jeder Art – und hebt doch nicht in jedem Sinn eine politische Mithaftung auf.

§ 3. Die mor alische Schuld

Jeder Deutsche prüft sich: was ist meine Schuld?

Die Schuldfrage in bezug auf den einzelnen, sofern er sich selbst durchleuchtet, nennen wir die moralische. Hier bestehen die größten Unterschiede zwischen uns Deutschen.

Wohl hat die Entscheidung im Urteil nur der einzelne über sich, doch soweit wir in Kommunikation stehen, dürfen wir miteinander reden und uns moralisch zur Klarheit helfen. Die moralische Verurteilung des andern aber bleibt in suspenso – nicht die kriminelle und nicht die politische.

Die Grenze, an der auch die Möglichkeit moralischen Urteils ausbleibt, liegt dort, wo wir spüren, daß der andere auch nicht den Ansatz einer moralischen Selbstdurchleuchtung zu machen scheint, – wo wir in der Argumentation nur Sophistik wahrnehmen, wo der andere gar nicht zu hören scheint. Hitler und seine Komplizen, diese kleine Mi-norität von Zehntausenden, stehen außerhalb der moralischen Schuld, solange sie sie überhaupt nicht spüren. Sie 57

scheinen unfähig der Reue und der Verwandlung. Sie sind wie sie sind. Solchen Menschen gegenüber bleibt nur die Gewalt, weil sie selber nur durch Gewalt leben.

Die moralische Schuld aber besteht bei allen, die dem Gewissen und der Reue Raum geben. Moralisch schuldig sind die Sühnefähigen, die, die wußten oder wissen konnten, und die doch Wege gingen, die sie in der Selbstdurch-heilung als ein schuldiges Irren verstehen, – sei es, daß sie sich bequem verschleierten, was geschah, oder daß sie sich betäuben und verführen ließen, oder sich kaufen ließen durch persönliche Vorteile, oder daß sie aus Angst gehorch-ten. Vergegenwärtigen wir einige dieser Möglichkeiten: a) Das Leben in der Maske – unausweichlich für den, der überleben wollte – brachte moralische Schuld. Lügen-hafte Loyalitätserklärungen gegenüber drohenden Instan-zen, wie der Gestapo, – Gebärden wie der Hitlergruß, Teilnahme an Versammlungen und vieles andere, was den Schein des Dabeiseins brachte –, wer von uns hätte in Deutschland nicht irgendwann solche Schuld? Nur der Ver-geßliche kann sich darüber täuschen, weil er sich täuschen will. Die Tarnung gehörte zum Grundzug unseres Daseins.

Sie belastet unser moralisches Gewissen.

b) Aufwühlender ist für den Augenblick der Erkenntnis die Schuld durch ein falsches Gewissen. Mancher junge Mensch erwacht mit dem schaurigen Bewußtsein: mein Gewissen hat mich getäuscht, – worauf kann ich mich noch verlassen? Ich glaubte, im Idealismus zu leben, mich für das edelste Ziel zu opfern und das Beste zu wollen. Jeder so Erwachende wird sich prüfen, wo Schuld lag durch Unklarheit, durch Nichtsehenwollen, durch bewußten Ab-schluß in der Isolierung des eigenen, Lebens auf eine »anständige« Sphäre.

Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen der soldatischen Ehre und dem politischen Sinn. Denn das Bewußtsein soldatischer Ehre bleibt unbetroffen von allen Schulderörterungen. Wer in Kameradschaftlichkeit treu war, in Gefahr unbeirrbar, durch Mut und Sachlichkeit sich be-währt hat, der darf etwas Unantastbares in seinem Selbstbewußtsein bewahren. Dies rein Soldatische und zugleich Menschliche ist allen Völkern gemeinsam. Hier ist Bewährung nicht nur keine Schuld, sondern, wo sie unbefleckt 58

durch böse Handlungen oder Ausführung offenbar böser Befehle wirklich war, ein Fundament des Lebenssinnes.

Aber die soldatische Bewährung darf nicht identifiziert werden mit der Sache, für die gekämpft wurde. Soldatische Bewährung macht nicht schuldfrei für alles andere.

Die bedingungslose Identifizierung des faktischen Staates mit der deutschen Nation und der Armee ist eine Schuld falschen Gewissens. Wer als Soldat tadellos war, kann der Gewissensverfälschung erlegen sein. Dadurch wurde es möglich, daß aus nationaler Gesinnung getan und ertragen wurde, was offenbar böse war. Daher das gute Gewissen im bösen Tun.

Doch die Pflicht gegen das Vaterland geht viel tiefer als ein blinder Gehorsam gegen jeweilige Herrschaft reicht. Das Vaterland ist nicht mehr Vaterland, wenn seine Seele zerstört wird. Die Macht des Staates ist kein Ziel an sich, sondern vielmehr verderblich, wenn dieser Staat das deutsche Wesen vernichtet. Daher führte die Pflicht gegen das Vaterland keineswegs konsequent zum Gehorsam gegen Hitler und zu der Selbstverständlichkeit, auch als Hitlerstaat müsse Deutschland unbedingt den Krieg gewinnen. Hier liegt das falsche Gewissen. Es ist nicht eine einfache Schuld.