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Erleichterung des Unrechts, zur Gegenwirkung ergriffen zu haben. Im Sichfügen der Ohnmacht blieb immer ein Spiel-raum zwar nicht gefahrloser, aber mit Vorsicht doch wirksamer Aktivität. Ihn ängstlich versäumt zu haben, wird der einzelne als seine moralische Schuld anerkennen. Die Blindheit für das Unheil der anderen, diese Phantasielosig-keit des Herzens, und die innere Unbetroffenheit von dem gesehenen Unheil, das ist die moralische Schuld.

f) Die moralische Schuld im äußeren Mitgehen, das Mitläufertum, ist in irgendeinem Maße sehr vielen von uns gemeinsam. Um sein Dasein zu behaupten, seine Stellung nicht zu verlieren, seine Chancen nicht zu vernichten, wurde man Parteimitglied und vollzog andere nominelle Zugehö-rigkeiten.

Niemand wird dafür eine restlose Entschuldigung finden, zumal angesichts der vielen Deutschen, die solche Anpassung in der Tat nicht vollzogen und die Nachteile auf sich genommen haben.

Man muß sich vergegenwärtigen, wie die Lage etwa 1936

oder 1937 aussah. Die Partei war der Staat. Die Zustände schienen unabsehbar beständig. Nur ein Krieg konnte das Regime umwerfen. Alle Mächte paktierten mit Hitler. Alle wollten Frieden. Der Deutsche, der nicht völlig abseits stehen oder seinen Beruf verlieren oder sein Geschäft schä-digen wollte, mußte sich einfügen, zumal die Jüngeren.

Jetzt war die Zügehörigkeit zur Partei oder zu Berufsver-bänden nicht mehr ein politischer Akt, sondern eher ein Gnadenakt des Staates, der den Betreffenden zuließ. Ein

»Abzeichen« war nötig, äußerlich, ohne innere Zustimmung.

Wer damals aufgefordert wurde, beizutreten, konnte schwer nein sagen. Es ist für den Sinn des Mitgehens entscheidend, in welchem Zusammenhang und aus welchen Motiven je-mand Parteimitglied wurde. Jedes Jahr und jede Situation hat seine eigentümlichen Entschuldigungen und eigentümlichen Belastungen, die nur im je individuellen Fall unterschieden werden können.

§ 4. Die metaphysische Schuld

Moral ist immer auch bestimmt durch innerweltliche Ziele. Moralisch kann ich verpflichtet sein zum Wagnis meines Lebens, wenn es sich um eine Verwirklichung han-63

delt. Aber moralisch besteht keine Forderung, das Leben zu opfern bei sicherem Wissen, daß damit nichts erreicht wird. Moralisch besteht die Forderung des Wagnisses, nicht die Forderung der Wahl eines sicheren Unterganges. Moralisch ist in beiden Fällen eher noch das Gegenteil gefordert: nicht das für die Weltzwecke Sinnlose zu tun, sondern sich für Verwirklichungen in der Welt zu bewahren.

Aber es gibt ein Schuldbewußtsein in uns, das eine andere Quelle hat. Metaphysische Schuld ist der Mangel an der absoluten Solidarität mit dem Menschen als Menschen. Sie bleibt noch ein unauslöschlicher Anspruch, wo die moralisch sinnvolle Forderung schon aufgehört hat. Diese Solidarität ist verletzt, wenn ich dabei bin, wo Unrecht und Verbrechen geschehen. Es genügt nicht, daß ich mein Leben mit Vorsicht wage, um es zu verhindern. Wenn es geschieht, und wenn ich dabei war, und wenn ich überlebe, wo der andere getötet wird, so ist in mir eine Stimme, durch die ich weiß: daß ich noch lebe, ist meine Schuld.

Ich wiederhole aus einer Rede *, die ich im August 1945

hielt: »Wir selbst sind andere geworden seit 1933. Es war möglich, in der Würdelosigkeit den Tod zu suchen, – 1933, als nach dem Verfassungsbruch durch eine Scheinlegalität die Diktatur errichtet und, was sich widersetzte, im Rausche eines großen Teiles unserer Bevölkerung hinweggeschwemmt wurde. Wir konnten den Tod suchen, als die Verbrechen des Regimes öffentlich in Erscheinung traten am 30. Juni 1934 oder mit den Plünderungen, Deportationen und Er-mordungen unserer jüdischen Freunde und Mitbürger, als zu unserer untilgbaren Schmach und Schande 1938 in ganz Deutschland die Synagogen, Gotteshäuser, brannten. Wir konnten den Tod suchen, als im Kriege das Regime von Anfang an gegen den Satz unseres größten Philosophen, Kant, handelte, der als Bedingung des Völkerrechts for-derte: es dürfen im Kriege keine Handlungen geschehen, die eine spätere Versöhnung der Kriegführenden schlechthin unmöglich machen. Tausende haben in Deutschland im Widerstand gegen das Regime den Tod gesucht oder doch gefunden, die meisten anonym. Wir Überlebenden haben nicht den Tod gesucht. Wir sind nicht, als unsere jüdischen

* Abgedruckt in der »Wandlung«, Jahrgang I, Heft 1. 1945

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Freunde abgeführt wurden, auf die Straße gegangen, haben nicht geschrien, bis man auch uns vernichtete. Wir haben es vorgezogen, am Leben zu bleiben mit dem schwachen, wenn auch richtigen Grund, unser Tod hätte doch nichts helfen können. Daß wir leben, ist unsere Schuld. Wir wissen vor Gott, was uns tief demütigt. Mit uns ist durch die zwölf Jahre etwas geschehen, das wie eine Umschmelzung unseres Wesens ist.«

Als im November 1938 die Synagogen brannten und zum erstenmal Juden deportiert wurden, war zwar vor allem moralische und politische Schuld. Beide Weisen der Schuld lagen bei denen, die noch Macht hatten. Die Generale standen dabei. In jeder Stadt konnte der Kommandant ein-greifen, wenn Verbrechen geschahen. Denn der Soldat ist zum Schutze aller da, wenn Verbrechen in einem Umfang geschehen, daß die Polizei sie nicht verhindern kann oder versagt. Sie taten nichts. Sie gaben die früher ruhmvolle sittliche Überlieferung der deutschen Armee in diesem Augenblick preis. Es ging sie nichts an. Sie hatten sich von der Seele des deutschen Volkes gelöst zugunsten einer absolut eigengesetzlichen Militärmaschinerie, die Befehlen gehorcht.

Unter unserer Bevölkerung waren wohl viele empört, viele tief ergriffen von einem Entsetzen, in dem die Ahnung kommenden Unheils lag. Aber noch mehr setzten ohne Störung ihre Tätigkeit fort, ihre Geselligkeit und ihre Vergnü-gungen, als ob nichts geschehen sei. Das ist moralische Schuld.

Diejenigen aber, die in völliger Ohnmacht, empört, verzweifelt es nicht hindern konnten, taten wiederum einen Schritt in ihrer Verwandlung durch das Bewußtwerden der metaphysischen Schuld.

§ 5. Zusammenfassung

a) Folgen der Schuld

Daß wir Deutschen, daß jeder Deutsche, in irgendeiner Weise schuldig ist, daran kann, wenn unsere Ausführungen nicht völlig grundlos waren, kein Zweifel sein. Daher treten auch die Folgen der Schuld ein:

1) Jeder Deutsche, ausnahmslos, hat teil an der politischen Haftung. Er muß mitwirken an den in Rechtsform 65

zu bringenden Wiedergutmachungen. Er muß mitleiden an den Wirkungen der Handlungen der Sieger, ihrer Willens-entschlüsse, ihrer Uneinigkeit. Wir sind nicht imstande, als Machtfaktor hier einen Einfluß zu haben.

Nur ständige Bemühung um vernünftige Darlegung der Tatsachen, der Chancen und Gefahren kann, soweit nicht jedermann das Gesagte weiß, an den Voraussetzungen der Entschlüsse mitarbeiten. Man darf sich in angemessenen Formen mit Gründen an die Sieger wenden.

2) Nicht jeder Deutsche, sogar nur eine sehr kleine Minderheit von Deutschen, hat Strafe zu leiden für Verbrechen, eine andere Minderheit hat zu büßen für nationalsozialistische Aktivität. Man darf sich verteidigen. Die Gerichte der Sieger oder die von ihnen eingerichteten deutschen Instan-zen urteilen.

3) Wohl jeder Deutsche – wenn auch auf sehr verschiedene Weise – hat Anlaß zur Selbstprüfung aus moralischer Einsicht. Hier aber braucht er keine Instanz anzuerkennen als nur das eigene Gewissen.

4) Und wohl jeder Deutsche, der versteht, verwandelt in den metaphysischen Erfahrungen solchen Unheils sein Seinsbewußtsein und sein Selbstbewußtsein. Wie das geschieht, das kann niemand fordern und niemand vorwegnehmen. Es ist Sache der Einsamkeit des einzelnen. Was daraus erwächst, das muß die wesentliche Grundlage dessen schaffen, was in Zukunft deutsche Seele sein wird.