Solche Unterscheidungen lassen sich sophistisch benutzen, um sich von der ganzen Schuldfrage zu befreien, etwa so:
Politische Haftung – gut, aber sie schränkt nur meine materiellen Mittel ein, ich selbst in meinem Innern werde davon ja gar nicht betroffen.
Kriminelle Schuld – sie trifft ja nur wenige, nicht mich,
– es geht mich nichts an.
Moralische Schuld – ich höre, daß nur das eigene Gewissen Instanz ist, andere dürfen mir keine Vorwürfe machen. Mein Gewissen wird schon freundlich mit mir umgehen. Es ist nicht allzu schlimm – Strich drunter, und ein neues Leben.
Metaphysische Schuld – die hat vollends – wie ja gesagt wurde – niemand vom andern zu behaupten. Die soll 66
ich in einer Verwandlung wahrnehmen. Das ist irgendein spleeniger Gedanke eines Philosophen. So etwas gibt es nicht. Und wenn es das gibt, ich merke ja nichts davon.
Das darf ich auf sich beruhen lassen.
Unser Zerfasern der Schuldbegriffe kann zum Trick werden; mit dem man sich von Schuld befreit. Unterscheidungen liegen im Vordergrund. Sie können den Ursprung und das Eine verdecken. Mit Unterscheidungen kann man gleichsam wegeskamotieren, was einem nicht paßt.
b) Die Kollektivschuld
Nach der Trennung der Momente der Schuld kehren wir am Ende zurück zur Frage der Kollektivschuld.
Die Trennung, zwar überall richtig und sinnvoll, bringt mit sich die geschilderte Verführung, als ob man sich durch solche Trennungen der Anklage entzogen, seine Last er-leichtert hätte. Es ist dabei verlorengegangen, was in der Kollektivschuld unüberhörbar bleibt trotz allem. Die Ro-heit des Denkens in Kollektiven und der Verurteilung von Kollektiven verhindert nicht unser Zusammengehörigkeits-gefühl.
Zwar ist zuletzt das wahre Kollektiv die Zusammengehörigkeit aller Menschen vor Gott. Jeder darf sich irgendwo freimachen von der Gebundenheit an Staat, Volk, Gruppe, um hindurchzubrechen in die unsichtbare Solidarität der Menschen als Menschen guten Wil ens und als Menschen in der gemeinsamen Schuld des Menschseins.
Aber geschichtlich bleiben wir gebunden an die näheren und engeren Gemeinschaften und würden ohne sie ins Bo-denlose sinken.
A. Politische Haftung und Kol ektivschuld.
Zunächst noch einmal der Tatbestand: Urteil und Gefühl der Menschen wird in der ganzen Welt weitgehend durch Kollektivvorstellungen geführt. Diese Tatsache kann man nicht verleugnen. Der Deutsche, wer auch immer der Deutsche sei, ist heute in der Welt als etwas angesehen, mit dem man nicht gern zu tun haben möchte. Deutsche Juden im Ausland sind als Deutsche unerwünscht und gelten wesentlich als Deutsche, nicht als Juden. Infolge dieses Kollektivdenkens wird die politische Haftung zugleich als Strafe durch moralische Schuld begründet. Dieses Kollektivdenken 67
geschah oft in der Geschichte. Die Barbarei des Krieges hat die Bevölkerungen als Ganzes genommen, sie der Plünderung, Vergewaltigung, dem Verkauf in die Sklaverei preisgegeben. Und dazu wurde den Unglücklichen auch noch die moralische Vernichtung im Urteil seitens des Siegers zuteil. Er soll sich nicht nur unterwerfen, sondern bekennen und Buße tun. Wer Deutscher ist, ob Christ oder Jude, ist eines bösen Geistes.
Diesem Tatbestand einer verbreiteten, wenn auch nicht allgemeinen Meinung der Welt gegenüber sind wir immer wieder aufgefordert, unsere einfache Scheidung zwischen politischer Haftung und moralischer Schuld nicht nur zur Abwehr zu benutzen, sondern den möglichen Wahrheits-gehalt des Kollektivdenkens nachzuprüfen. Wir geben die Scheidung nicht auf, aber wir haben sie einzuschränken durch den Satz, daß das Verhalten, welches zur Haftung führte, in politischen Gesamtzuständen begründet ist, die gleichsam einen moralischen Charakter haben, weil sie die Moral des einzelnen mitbestimmen. Von diesen Zuständen kann sich der einzelne nicht völlig trennen, weil er, bewußt oder unbewußt, als ihr Glied lebt, das sich der Beeinflussung gar nicht entziehen kann, auch wenn er in der Opposition gestanden hat. Es ist so etwas wie eine moralische Kollektivschuld in der Lebensart einer Bevölkerung, an der ich als einzelner teilhabe, und aus der die politischen Realitäten erwachsen.
Denn der politische Zustand und die gesamte Lebensart der Menschen sind nicht zu trennen. Es gibt keine absolute Scheidung von Politik und Menschsein, solange der Mensch noch ein Dasein verwirklicht und nicht als Einsiedler ab-seitig zugrunde geht.
Durch die politischen Zustände ist der Schweizer, der Holländer geformt, und sind wir alle in Deutschland durch lange Zeiten erzogen worden, wir nämlich zum Gehorsam, zur dynastischen Gesinnung, zur Gleichgültigkeit und Un-verantwortlichkeit gegenüber der politischen Realität, – und wir haben etwas davon in uns, auch wenn wir in Gegnerschaft zu diesen Haltungen stehen.
Die Lebensart bewirkt politische Ereignisse, die daraus entstehenden politischen Zustände prägen wieder die Lebensart. Das läßt die radikale Trennung von moralischer und 68
politischer Schuld nicht zu. Darum ist, in dem Maße als das politische Bewußtsein hell wird, auch im Gewissen eine Belastung. Politische Freiheit schließt etwas Moralisches in sich.
Damit kommt zur tatsächlichen politischen Haftung ein Wissen und durch dieses ein anderes Selbstbewußtsein: Daß die gesamte Bevölkerung tatsächlich die Folgen aller Staatshandlungen trägt – quidquid delirant reges plec-tuntur Achivi – ist ein bloß empirisches Faktum. Daß sie sich haftbar weiß, ist das erste Zeichen des Erwachens ihrer politischen Freiheit. Nur soweit dieses Wissen besteht und anerkannt wird, ist Freiheit wirklich da und nicht nur Anspruch nach außen seitens unfreier Menschen.
Die innere politische Unfreiheit fühlt das Gegenteil. Einerseits gehorcht sie, andererseits fühlt sie sich nicht schuldig.
Sichschuldigfühlen und daher haftbar wissen, ist der Anfang der inneren Umwälzung, welche die politische Freiheit verwirklichen will.
Der Gegensatz der freien und unfreien Gesinnung zeigt sich beispielsweise in der Auffassung des Staatsführers. Man hat gesagt: Haben die Völker Schuld an den Führern, die sie sich gefallen lassen? Z. B. Frankreich an Napoleon. Man meint: die überwältigende Mehrzahl ging doch mit, wollte die Macht und den Ruhm, den Napoleon verschaffte. Napoleon war nur möglich, weil die Franzosen ihn wollten.
Seine Größe ist die Sicherheit, mit der er begriff, was die Volksmassen erwarteten, was sie hören wollten, welchen Schein sie wollten, welche materiellen Realitäten sie wollten.
Sagte etwa Lenz mit Recht: »Der Staat war ins Leben getreten, der dem Genius Frankreichs entsprach?« Ja, einem Teil, einer Situation – aber doch nicht dem Genius eines Volkes schlechthin! Wer kann den Genius eines Volkes derart bestimmen? Auch ganz andere Realitäten sind dem-selben Genius erwachsen.
Vielleicht könnte man denken: Wie der Mann haftet für die Wahl der Geliebten, mit der er durch die Ehe gebunden in Schicksalsgemeinschaft sein Leben durchwandert, so haftet ein Volk für den, dem es sich gehorsam ergibt. Der Irrtum ist eine Schuld. Seine Folgen müssen unerbittlich getragen werden.
Aber das gerade wäre verkehrt. Was in der Ehe möglich 69
und gehörig ist, das ist im Staat grundsätzlich schon Verderben: die unbedingte Bindung an einen Menschen. Die Treue der Gefolgschaft ist ein unpolitisches Verhältnis in engen Kreisen und in primitiven Verhältnissen. Im freien Staat gilt Kontrolle und Wechsel aller Menschen.
Daher ist eine doppelte Schuld: erstens sich überhaupt politisch einem Führer bedingungslos zu ergeben, und zweitens die Artung des Führers, dem man sich unterwirft. Die Atmosphäre der Unterwerfung ist gleichsam eine kollektive Schuld. –