Die Erörterungen der Schuldfrage leiden oft an der Vermischung von Begriffen und Gesichtspunkten. Um wahr zu werden, bedarf es der Unterscheidungen. Ich entwerfe diese Unterscheidungen zunächst im Schema, um dann mit ihnen unsere gegenwärtige deutsche Lage zu klären. Zwar gelten die Unterscheidungen nicht absolut. Am Ende liegt der Ursprung dessen, was wir Schuld nennen, in einem einzigen Umfassenden. Aber dies kann klar nur werden durch das, was auf dem Wege über die Unterscheidungen gewonnen ist.
Unsere dunklen Gefühle verdienen nicht ohne weiteres Vertrauen. Unmittelbarkeit ist zwar die eigentliche Wirklichkeit, ist die Gegenwärtigkeit unserer Seele. Aber Gefühle sind nicht wie vitale Gegebenheiten einfach da. Sondern sie sind vermittelt durch unser inneres Handeln, unser Denken, unser Wissen. Sie werden vertieft und geklärt in dem Maße als wir denken. Auf das Gefühl als solches ist kein Verlaß. Sich auf Gefühle zu berufen ist die Naivität, die der Objektivität des Wißbaren und Denkbaren ausweicht. Erst nach allseitigem Durchdenken und Vergegenwärtigen einer Sache, ständig begleitet, geführt und gestört von Gefühlen, kommen wir zum wahren Gefühl, aus dem wir jeweils verläßlich zu leben vermögen.
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A. Schematik der Unterscheidungen
§ 1. Vier Schuldbegriffe
Es ist zu unterscheiden:
1) Kriminelle Schuld: Verbrechen bestehen in objektiv nachweisbaren Handlungen, die gegen eindeutige Gesetze verstoßen. Instanz ist das Gericht, das in formellem Verfahren die Tatbestände zuverlässig festlegt und auf diese die Gesetze anwendet.
2) Politische Schuld: Sie besteht in den Handlungen der Staatsmänner und in der Staatsbürgerschaft eines Staates, infolge derer ich die Folgen der Handlungen dieses Staates tragen muß, dessen Gewalt ich unterstellt bin, und durch dessen Ordnung ich mein Dasein habe. Es ist jedes Menschen Mitverantwortung, wie er regiert wird. Instanz ist die Gewalt und der Wille des Siegers, in der inneren wie in der äußeren Politik. Der Erfolg entscheidet. Eine Er-mäßigung von Willkür und Gewalt geschieht durch politische Klugheit, die an weitere Folgen denkt, und durch Anerkennung von Normen, die unter dem Namen von Naturrecht und Völkerrecht gelten.
3) Moralische Schuld: Für Handlungen, die ich doch immer als dieser einzelne begehe, habe ich die moralische Verantwortung, und zwar für alle meine Handlungen, auch für politische und militärische Handlungen, die ich vollziehe.
Niemals gilt schlechthin »Befehl ist Befehl«. Wie vielmehr Verbrechen Verbrechen bleiben, auch wenn sie befohlen sind (obgleich je nach dem Maße von Gefahr, Erpressung und Terror mildernde Umstände gelten), so bleibt jede Handlung auch der moralischen Beurteilung unterstellt.
Die Instanz ist das eigene Gewissen und die Kommunikation mit dem Freunde und dem Nächsten, dem liebenden, an meiner Seele interessierten Mitmenschen 4) Metaphysische Schuld: Es gibt eine Solidarität zwischen Menschen als Menschen, welche einen jeden mitverantwortlich macht für alles Unrecht und alle Ungerechtigkeit in der Welt, insbesondere für Verbrechen, die in seiner Gegenwart oder mit seinem Wissen geschehen. Wenn ich nicht tue, was ich kann, um sie zu verhindern, so bin ich mitschuldig. Wenn ich mein Leben nicht eingesetzt habe zur 31
Verhinderung der Ermordung anderer, sondern dabeigestan-den bin, fühle ich mich auf eine Weise schuldig, die juristisch, politisch und moralisch nicht angemessen begreiflich ist. Daß ich noch lebe, wenn solches geschehen ist, legt sich als untilgbare Schuld auf mich. Wir kommen als Menschen, wenn nicht ein Glück uns diese Situation erspart, an die Grenze, wo wir wählen müssen: entweder ohne Zweck, weil ohne Erfolgsaussicht, bedingungslos das Leben einzusetzen, oder wegen Erfolgsunmöglichkeit vorzuziehen am Leben zu bleiben. Daß irgendwo zwischen Menschen das Unbedingte gilt, nur gemeinsam oder gar nicht leben zu können, falls dem einen oder anderen Verbrechen angetan werden, oder falls es sich um die Teilung physischer Lebensbedingungen handelt, das macht die Substanz ihres Wesens aus. Aber daß dies nicht in der Solidarität aller Menschen, nicht der Staatsbürger, nicht einmal kleinerer Gruppen liegt, sondern auf engste menschliche Verbindung beschränkt bleibt, das macht diese Schuld von uns allen. Instanz ist Gott allein. –
Diese Unterscheidung von vier Schuldbegriffen klärt den Sinn von Vorwürfen. So bedeutet z. B. politische Schuld zwar Haftung aller Staatsbürger für die Folgen staatlicher Handlungen, nicht aber kriminelle und moralische Schuld jedes einzelnen Staatsbürgers in bezug auf Verbrechen, die im Namen des Staates begangen wurden. Über Verbrechen kann der Richter, über politische Haftung der Sieger entscheiden; über moralische Schuld kann wahrhaft nur in liebendem Kampfe unter sich solidarischer Menschen gesprochen werden. Über metaphysische Schuld ist vielleicht Offenbarung in konkreter Situation, im Werk der Dichtung und der Philosophie möglich, aber kaum persönliche Mitteilung. Sie ist am tiefsten den Menschen bewußt, die einmal zu der Unbedingtheit kamen, aber gerade dadurch das Versagen erfuhren, daß sie diese Unbedingtheit nicht allen Menschen gegenüber aufbringen. Es bleibt die Scham eines ständig Gegenwärtigen, konkret nicht Aufzudeckenden, allenfalls nur allgemein zu Erörternden.
Die Unterscheidungen zwischen den Schuldbegriffen sollen uns bewahren vor der Flachheit des Schuldgeredes, in dem alles stufenlos auf eine einzige Ebene gezogen wird, um es im groben Zufassen in der Weise eines schlechten 32
Richters zu beurteilen. Aber die Unterscheidungen sollen am Ende uns zurückführen zu dem einen Ursprung, von dem als unserer Schuld geradezu zu sprechen unmöglich ist.
Alle solche Unterscheidungen werden daher zum Irrtum, wenn nicht bewußt bleibt, wie sehr das Unterschiedene auch zusammenhängt. Jeder Schuldbegriff zeigt Wirklichkeiten, welche Folgen für die Sphären der anderen Schuldbegriffe haben.
Würden wir Menschen von jener metaphysischen Schuld uns befreien können, wir wären Engel und alle drei anderen Schuldbegriffe würden gegenstandslos.
Moralische Verfehlungen sind Grund der Zustände, in denen die politische Schuld und das Verbrechen erst erwachsen. Das Begehen der zahllosen kleinen Handlungen der Lässigkeit, der bequemen Anpassung, des billigen Rechtfertigens des Unrechten, der unmerklichen Förderung des Unrechten, die Beteiligung an der Entstehung der öffentlichen Atmosphäre, welche Unklarheit verbreitet, und die als solche das Böse erst möglich macht, alles das hat Folgen, die die politische Schuld für die Zustände und das Geschehen mit bedingen.
Zum Moralischen gehört auch die Unklarheit über die Bedeutung der Macht im menschlichen Zusammenleben. Die Verschleierung dieses Grundtatbestandes ist ebensosehr eine Schuld wie die falsche Verabsolutierung der Macht zum allein bestimmenden Faktor der Ereignisse. Es ist das Verhängnis jedes Menschen, verstrickt zu sein in Machtverhältnisse, durch die er lebt. Dieses ist die unausweichliche Schuld aller, die Schuld des Menschseins. Ihr wird entgegengewirkt durch Einsatz für die Macht, welche das Recht, die Menschenrechte, verwirklicht. Das Unterlassen der Mitarbeit an der Strukturierung der Machtverhältnisse, am Kampfe um die Macht im Sinne des Dienstes für das Recht, ist eine politische Grundschuld die zugleich eine moralische Schuld ist. Politische Schuld wird zur moralischen Schuld, wo durch die Macht der Sinn der Macht – die Verwirklichung des Rechtes, das Ethos und die Reinheit des eigenen Volkes –