»Dies ist auch das zweite Mal, daß Ihr Eure lateinischen Philosophen zitiert.«
»Ihr habt mir nicht einmal Zeit gelassen, Euch von meiner Befragung Schwester Berrachs zu berichten, bevor Ihr Lerben die Erlaubnis erteiltet, die Ängste der Schwestern in Eurer Gemeinschaft zu schüren«, sagte Fidelma, ohne auf Draigens Erwiderung einzugehen. »Was dachtet Ihr eigentlich, was sie durch eine derartige Anstiftung zum Mord erreichen würde? Habt Ihr geglaubt, Ihr, die Ihr als Äbtissin verantwortlich für solches Handeln seid, würdet ungestraft davonkommen?«
Äbtissin Draigen erwiderte unerschrocken ihren Blick.
»Ich wußte, daß Lerben und ihre Mitschwestern Berrach verurteilt hatten. Sie handelten in Übereinstimmung mit Gottes Gesetz, und ich unterstützte ihre Entscheidung. Ich glaube, daß Berrach des Mordes an Schwester Siomha schuldig ist. Die heidnischen Symbole bedeuteten Böses. Im Fünften Buch Mose steht geschrieben, daß alle, die derart Böses praktizieren, der Gotteslästerung schuldig sind und vertrieben werden müssen. Schwester Lerben handelte in Übereinstimmung mit den Lehren von Erzbischof Ultan. Ich billige ihr Handeln. Ich unterstehe der Autorität von Armagh.«
Fidelma kam zu dem Schluß, daß Aristoteles große Weisheit bewiesen hatte, als er sagte, jeder könne sich vom Zorn hinreißen lassen, das Geheimnis bestehe jedoch darin, genau zum richtigen Zeitpunkt auf die richtige Person wütend zu sein, und das im richtigen Ausmaß und in der richtigen Weise. In Wirklichkeit war es die Äbtissin, mit der sie sich auseinandersetzen mußte. Schwester Lerben war lediglich ihr Sprachrohr und von Draigen zweifellos genauestens instruiert worden. Jetzt war jedoch nicht der Zeitpunkt, auf Äbtissin Draigen wütend zu sein, denn Fidelmas Wut würde an der Äbtissin abprallen wie an einer Mauer.
»Laßt uns eines klarstellen: gegenwärtig sprechen genauso viele Beweise für Schwester Berrachs Schuld an der Ermordung Schwester Siomhas wie für Eure oder Schwester Bronachs Schuld. Ihr habt Lerben zur Gewalt angestiftet und die heimlichen Ängste geschürt, die die Behinderung der bedauernswerten Ber-rach bei ihren Mitschwestern auslöst. Das entspricht keineswegs der Art und Weise, wie ein Christ handeln sollte. Deshalb verlange ich von Euch die Garantie, daß Berrach kein Leid zugefügt wird, bis ich meine Untersuchung abgeschlossen habe.«
Äbtissin Draigen spitzte die Lippen.
»Ich werde nicht schwören, denn das verbietet die Bibel.«
Fidelma lächelte zynisch.
»Ich kenne den Passus, auf den Ihr Euch bezieht, Mutter Oberin. Er steht im fünften Kapitel bei Matthäus. Christus sagt zwar, man solle nicht schwören, schon gar nicht bei etwas Heiligem, doch er ermahnt die Menschen, mit >Ja< oder >Nein< zu antworten. Deshalb will ich Euch ermahnen, >Ja< zu sagen und damit die Sicherheit Berrachs zu garantieren. Die andere Antwort wäre >Nein<, und falls Ihr ablehnt, werde ich Abt Broce in Ros Ailithir von der Angelegenheit in Kenntnis setzen und Schwester Berrach persönlich beschützen müssen.«
Äbtissin Draigen schnaubte wütend.
»Dann sollt Ihr Euer >Ja< bekommen. Ich werde nichts mehr dazu sagen, nur, daß auch ich jemanden von der Angelegenheit in Kenntnis setzen werde -nicht Broce, sondern Ultan von Armagh persönlich.«
Fidelmas Augen wurden schmal.
»Soll das heißen, daß Ihr es vorzieht, in unserem Land den Lehren Roms zu folgen?«
»Ich bin Anhängerin der Schule Roms«, gab die Äbtissin zu.
»Dann wissen wir wenigstens, wo wir stehen«, erwiderte Fidelma leise.
Schwester Fidelma war sich des sich zuspitzenden Konfliktes zwischen der Kirche der fünf Königreiche von Éireann und der Kirche Roms sehr wohl bewußt. Auch die Debatte über die dazugehörigen Rechtssysteme wurde immer erbitterter. Irland konnte auf eine lange Rechtstradition zurückblicken, seit vor eintausendzweihundert Jahren Oberkönig Ollamh Fodhla angeordnet hatte, die Gesetze der Brehons, der irischen Richter, zu einem einheitlichen Gesetzbuch zusammenzufassen. Doch mit dem Neuen Glauben waren auch neue Ideen ins Land gekommen. Von Rom aus hatten die Vertreter des Christentums ihr eigenes Kirchenrecht aufgestellt und die Gesetze der Länder, die sie bekehrten, verunglimpft. Das kanonische Recht beruhte auf Entscheidungen, die auf den Synoden der Bischöfe und Äbte getroffen wurden. Es bezog sich angeblich zwar nur auf die Leitung der Kirchen und des Klerus und auf das Spenden der Sakramente, begann mittlerweile aber auch, das jeweilige Zivilrecht in Frage zu stellen.
In einigen wenigen Fällen hatten religiöse Institutionen den Anspruch erhoben, ihre Gesetze über das Zivilrecht, Ja sogar über das Strafrecht zu stellen. Derlei geschah allerdings höchst selten. Fidelma wußte jedoch, daß Ultan von Armagh einen engeren Zusammenschluß mit Rom begünstigte und das Kirchenrecht unterstützte. Ultan selbst war zu einer umstrittenen Figur geworden: seit er vor sechs Jahren als Nachfolger Commenés zum Erzbischof ernannt wurde, hatte sich immer wieder erwiesen, daß er die Kirche in den fünf Königreichen nach dem Modell Roms zu zentralisieren wünschte.
»Ich folge den Lehren Ultans und den Beweisen, die er vorgelegt hat und die deutlich zeigen, daß wir uns nicht nach den Gesetzen der Brehons richten sollten«, erklärte Draigen.
»Beweise?«
Die Äbtissin schob ihr ein kleines, handgeschriebenes Büchlein zu, das auf ihrem Tisch lag.
Fidelma warf einen Blick darauf: »Die Bischöfe Patrick, Auxilnus und Isernius grüßen die Priester, Dia-kone und alle Geistlichen ...«. Sie legte das Büchlein beiseite.
»Es ist kein Geheimnis, daß Erzbischof Ultan dieses Dokument in Umlauf gebracht hat«, bemerkte sie. »Er behauptet, es handele sich um den Bericht über ein Konzil, an dem vor zweihundert Jahren all jene teilnahmen, die bei der Bekehrung Irlands zum Christentum eine führende Rolle spielten. Nach Ultans Darstellung bilden die fünfunddreißig Erlasse dieser angeblichen Synode die Grundlage für das Kirchenrecht. Der erste Erlaß besagt, daß jedes Mitglied der Kirche, das sich an die weltliche Gerichtsbarkeit von Éireann wendet, exkommuniziert werden muß.«
Äbtissin Draigen musterte sie überrascht.
»Ihr scheint das Werk gut zu kennen, Schwester Fidelma«, gab sie vorsichtig zu.
Fidelma zuckte die Achseln.
»Gut genug, um seine Echtheit zu bezweifeln. Wären in diesem Land vor zweihundert Jahren solche Regelungen getroffen worden, hätten wir zweifellos davon gewußt.«
Draigen beugte sich verärgert vor.
»Es liegt auf der Hand, daß der Bericht zurückgehalten wurde, und zwar von denen, die den Anspruch Roms auf die führende Rolle in der Kirche zurückweisen.«
»Aber niemand hat je das Originalmanuskript zu sehen bekommen, nur die Kopien, die auf Anweisung Ultans angefertigt wurden.«
»Ihr wagt es, Erzbischof Ultan in Frage zu stellen?«
»Ich habe jedes Recht dazu. Dieses Buch enthält Erlasse, die zwar mit Rom übereinstimmen, dafür aber gegen die irischen Zivil- und Strafgesetze verstoßen.«
»Ganz genau«, stimmte Draigen selbstgefällig zu. »Genau deshalb vertreten wir auch den Standpunkt, daß die Anhänger des Glaubens das Zivilrecht nicht beachten und sich dem Kirchenrecht unterwerfen sollten, dem einzigen Weg der Wahrheit. Wie schon die Gesetze des Heiligen Patrick besagen: kein Christ darf einen weltlichen Richter anrufen, sonst droht ihm die Exkommunikation.«
Fidelma schaute sie belustigt an.
»Dann ist mir der ganze Streit ein Rätsel, denn ist nicht überliefert, daß Patrick einen eigenen Brehon beschäftigte, Erc von Baile Shlaine, der ihn in allen Rechtsstreitigkeiten vor den irischen Gerichten vertrat?«
Äbtissin Draigen war erstaunt.
»Ich habe keine ...«
»Noch verblüffender«, unterbrach sie Fidelma, ihren Vorteil nutzend, »ist Patricks schriftliche Bestätigung der Gesetze unseres Landes. Dieses Büchlein hier ist nichts weiter als eine Fälschung, die von Eurer pro-römischen Fraktion in Umlauf gebracht wurde. Schon allein deshalb, weil Patrick selbst, zusammen mit seinen beiden Gefährten, den Bischöfen Benignus und Cairenech, der Kommission aus neun hochangesehenen Persönlichkeiten angehörte, die auf Bitten des Oberkönigs Laoghaire zusammentrat und die Gesetze der Brehons studierte und überarbeitete, bevor sie in der neuen, lateinischen Schrift zu Papier gebracht wurden. Das war im Jahre des Herrn vierhundertachtundreißig. Ihr werdet sicher zugeben, Draigen, daß es für Patrick und seine Glaubensgefährten undenkbar gewesen wäre, über das irische Zivil- und Strafrecht zu beraten und es öffentlich zu unterstützen und gleichzeitig ein dem entgegenstehendes Regelwerk aufzustellen und dann noch - unter Androhung der Exkommunikation - zu verlangen, daß sich kein Mitglied der Kirche auf die Gesetze der Brehons beruft?«