Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen steigert für diese Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige Verrichtungen erfordert. -Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen - von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -erinnern sich noch der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei, zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall-und Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung. Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
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Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben, durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in diesem Sinn ist also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so besteht nun die soziale Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße, als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei Klassen, von ganz verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -Was viele Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich unabhängige Bürger-und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird, soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen mag.
Jene Klassen-und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats-und Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit der privat-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -was der heutige Staat aber gleichfalls kann, wenn er will.
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In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter, liegt aber auch der einzige wirkliche Klassen_gegensatz, d. h. Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt. Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen, gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -Auf der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen -und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm und reich -aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt lassen -wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.