Smith führt als Beispiel für leztern Fall das Salzkraut (Seekrapp – salicorne) an, «eine Art von Seepflanze, welche nach der Verbrennung ein alkalisches Salz giebt, womit man Glas, Seife etc machen kann. Es wächst in Großbrittannien, vorzüglich in Schottland an verschiednen Plätzen, aber nur auf Felsen, die unter der Ebbe und Fluth liegen, (hohen Fluth, marée) 2mal des Tags durch die Seewellen bedeckt sind und deren Produkt also niemals durch die menschliche Industrie vermehrt worden ist. Dennoch verlangt der Eigenthümer eines solchen Grundstücks, wo diese Art von Pflanze wächst, eine Rente, ebenso gut wie von Getreideboden. In der Nähe der Inseln von Shetland ist das Meer ausserordentlich reich. Ein grosser Theil ihrer Einwohner ||II| lebt vom Fischfang. Um aber Gewinn vom Meerprodukt zu ziehn, muß man eine Wohnung auf dem benachbarten Lande haben. Die Grundrente steht im Verhältniß nicht zu dem, was der Pächter mit der Erde, sondern zu dem, was er mit der Erde und dem Meer zusammen machen kann.» Smith. t. I, p. 301, 302.
«Man kann die Grundrente als das Produkt der Naturmacht betrachten, deren Gebrauch der Eigenthümer dem Pächter leiht. Dieß Produkt ist mehr oder weniger groß je nach dem Umfang dieser Macht oder in andern Worten, nach dem Umfang der natürlichen oder künstlichen Fruchtbarkeit der Erde. Es ist das Werk der Natur, welches übrig bleibt nach Abziehung oder nach der Balance alles dessen, was man als das Werk d[es] Menschen betrachten kann.» Smith, t. II, p. 377, 78.
«Die Grundrente als Preiß betrachtet, den man für den Gebrauch der Erde zahlt, ist also natürlich ein Monopolpreiß. Sie steht durchaus nicht im Verhältniß zu den Verbesserungen, die der Grundeigenthümer an die Erde gewandt hat, oder mit dem, was er nehmen muß, um nicht zu verlieren, sondern mit dem, was der Pächter möglicher Weise geben kann, ohne zu verlieren.» t. I, p. 302. Smith.
«Von den 3 produktiven Klassen ist die der Grundeigenthümer diejenige, der ihre Revenu weder Arbeit noch Sorge kostet, sondern der sie so zu sagen von selbst kömmt, und ohne daß sie irgend eine Einsicht oder einen Plan hinzu thut.» Smith, t. II, p. 161.
Wir haben schon gehört, daß die Quantität [der] Grundrente von dem Verhältniß der Fruchtbarkeit des Bodens abhängt.
Ein andres Moment ihrer Bestimmung ist die Lage.
«Die Rente wechselt nach der Fruchtbarkeit der Erde, welches auch immer ihr Produkt sei, und nach der Lage, welches auch immer die Fruchtbarkeit sei.» Smith. t. I, p. 306.
«Sind Ländereien, Minen, Fischereien von gleicher Fruchtbarkeit, so wird ihr Produkt im Verhältniß zur Ausdehnung der Capitalien stehn, welche man zu ihrer Cultur und Exploitation anwendet, wie zu der mehr ||III| oder minder geschickten Weise der Anwendung der Capitalien. Sind die Capitalien gleich und gleichgeschickt angewandt, so wird das Product im Verhältniß zur natürlichen Fruchtbarkeit der Ländereien, Fischereien und Minen stehn.» t. II, p. 210.
Diese Sätze von Smith sind wichtig, weil sie bei gleichen Productionskosten und gleichem Umfang die Grundrente auf die grössere oder kleinere Fruchtbarkeit der Erde reduciren; also deutlich die Verkehrung der Begriffe in der Nationalökonomie bewiesen, welche Fruchtbarkeit der Erde in eine Eigenschaft des Grundbesitzers verwandelt.
Betrachten wir aber nun die Grundrente, wie sie sich im wirklichen Verkehr gestaltet.
Die Grundrente wird festgesezt durch den Kampf zwischen Pächter und Grundeigenthümer. Ueberall in der Nationalökonomie finden wir den feindlichen Gegensatz der Interessen, den Kampf, den Krieg als die Grundlage der gesellschaftlichen Organisation anerkannt.
Sehn wir nun, wie Grundeigenthümer und Pächter zu einander stehn.
«Der Grundeigenthümer sucht bei der Stipulation der Pachtklauseln, möglicherweise dem Pächter nicht mehr zu lassen, als hinreicht, um das Capital zu ersetzen, welches d[en] Saamen liefert, die Arbeit bezahlt, Thiere und andre Instrumente kauft und unterhält und ausserdem den gewöhnlichen Gewinn der übrigen Pachtungen im Canton abwirft. Offenbar ist dieß der kleinste Theil, womit der Pächter sich befriedigen kann, ohne in Verlust zu gerathen und der Grundeigenthümer ist selten der Ansicht, ihm mehr zu lassen. Alles, was vom Product oder seinem Preisse über diese Portion bleibt, wie auch der Rest beschaffen sei, sucht sich der Proprietär als Grundrente zu reserviren, die stärkste, die der Pächter bei dem jetzigen Zustand der Erde zahlen ||IV| kann. Dieses surplus kann immer als die natürliche Grundrente betrachtet werden, oder als die Rente zu welcher die meisten Grundstücke natürlicherweise vermiethet werden.» Smith. t. I, p. 299, 300.
«Die Grundeigenthümer», sagt Say «üben eine gewisse Art von Monopol gegen d[ie] Pächter. Die Nachfrage nach ihrer Waare, dem Grund und Boden, kann sich unaufhörlich ausdehnen; aber die Quantität ihrer Waare erstreckt sich nur bis zu einem gewissen Punkt. …Der Handel, der sich zwischen Grundeigenthümer und Pächter abschließt, ist immer so vortheilhaft wie möglich für den ersten… ausser dem Vortheil, den er aus der Natur der Dinge zieht, zieht er einen andern aus seiner Stellung, grösserem Vermögen, Credit, Ansehn; allein schon d[er] erste reicht dazu hin, daß er immer befähigt ist allein von den günstigen Umständen des Grund und Bodens zu profitiren. Die Eröffnung eines Canals, Wegs, der Fortschritt der Bevölkerung und des Wohlstandes eines Cantons erheben immer den Pachtpreiß. …Der Pächter selbst kann zwar den Boden auf seine Kosten verbessern; aber von diesem Capital zieht er nur Vortheil während der Dauer seiner Pacht, und mit ihrem Ablauf bleibt es dem Grundeigenthümer; von diesem Moment an zieht dieser die Interessen davon, ohne die Avancen gemacht zu haben, denn die Miethe erhebt sich nun verhältnißmässig.» Say, t. II, p. 142, 43.
«Die Grundrente, betrachtet als der Preiß, der für den Gebrauch der Erde bezahlt wird, ist daher natürlicher Weise der höchste Preiß, den der Pächter zu zahlen im Stande ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen des Grund und Bodens.» Smith, t. I, p. 299.
«Die Grundrente der Oberfläche der Erde beträgt daher meistens… den 3t Theil des Gesammtprodukts und meistens ist das eine fixe und von den zufälligen Schwankungen ||V| der Erndte unabhängige Rente.» Smith. t. I, p. 351. «Selten beträgt diese Rente weniger als 1/4 des Gesammtprodukts.» ib. t. II, p. 378.
Nicht bei allen Waaren kann die Grundrente bezahlt werden. Z.B. in manchen Gegenden wird für die Steine keine Grundrente bezahlt.
«Gewöhnlich kann man nur die Produkte der Erde auf den Markt bringen, die Theile des Erdproduktes, deren gewöhnlicher Preiß hinreicht, um das Capital, welches man zu dieser Transportation braucht, und die gewöhnlichen Gewinne dieses Capitals zu ersetzen. Reicht der Preiß mehr als aus hiefür, so geht d[as] surplus natürlich zur Grundrente. Ist er nur hinreichend, so kann die Waare wohl auf den Markt gebracht werden, aber sie reicht nicht hin, um dem Landbesitzer die Grundrente zu zahlen. Wird oder wird nicht der Preiß mehr als hinreichend sein? Das hängt von der Nachfrage ab.» Smith. t. I, p. 302, 303.