Es ist nöthig, daß dieser Schein aufgehoben wird, daß das Grundeigenthum, die Wurzel des Privateigenthums, ganz in die Bewegung des Privateigenthums hereingerissen und zur Waare wird, daß die Herrschaft des Eigentümers als die reine Herrschaft des Privateigenthums, des Capitals, abgezogen von aller politischen Tinktur, erscheint, daß das Verhältniß zwischen Eigenthümer und Arbeiter sich auf das Nationalökonomische Verhältniß von Exploiteur und Exploitirtem reducirt, daß alles persönliche Verhältniß des Eigentümers mit seinem Eigenthum aufhört und dasselbe zum nur sachlichen materiellen Reichthum wird, daß an die Stelle der Ehrenehe mit der Erde die Ehe des Interesses tritt und die Erde ebenso zum Schacherwerth herabsinkt, wie der Mensch. Es ist nothwendig, daß, was die Wurzel des Grundeigenthums ist, der schmutzige Eigennutz, auch in seiner cynischen Gestalt erscheint. Es ist nothwendig, daß das ruhende Monopol in das bewegte und beunruhigte Monopol, die Concurrenz, der nichtsthuende Genuß des fremden Blutschweisses in den vielgeschäftigen Handel mit denselben umschlägt. Es ist endlich nothwendig, daß in dieser Concurrenz das Grundeigenthum unter der Gestalt des Capitals seine Herrschaft sowohl über die Arbeiterklasse als über die Eigenthümer selbst zeigt, indem die Gesetze der Bewegung des Capitals sie ruiniren oder erheben. Damit tritt dann an die Stelle des mittelaltrigen Sprichworts: nulle terre sans seigneur, das moderne Sprichwort: l’argent n’a pas de maître, worin die ganze Herrschaft der todtgeschlagnen Materie über d[en] Menschen ausgesprochen ist. |
|XIX| 2) Was den Streit betrifft über Theilung oder Nichttheilung des Grundbesitzes, so ist folgendes zu bemerken.
Die Theilung des Grundbesitzes verneint das grosse Monopol des Grundeigenthums, hebt es auf, aber nur dadurch, daß sie dieses Monopol verallgemeinert. Sie hebt den Grund des Monopols, das Privateigenthum, nicht auf. Sie greift die Existenz aber nicht das Wesen des Monopols an. Die Folge davon ist, daß sie den Gesetzen des Privateigenthums zum Opfer fällt. Die Theilung des Grundbesitzes entspricht nämlich der Bewegung der Concurrenz auf industriellem Gebiet. Ausser den nationalökonomischen Nachtheilen dieser Theilung von Instrumenten und der voneinander getrennten Arbeit, (wohl zu unterscheiden von der Theilung der Arbeit; die Arbeit wird nicht unter viele vertheilt, sondern dieselbe Arbeit von jedem für sich betrieben, es ist eine Vervielfachung derselben Arbeit) schlägt diese Theilung, wie jene Concurrenz nothwendig wieder in Accumulation um.
Wo also die Theilung des Grundbesitzes stattfindet, bleibt nichts übrig, als zum Monopol in noch gehässiger Gestalt zurückzukehren oder die Theilung des Grundbesitzes selbst zu negiren \ aufzuheben. Das ist aber nicht die Rückkehr zum Feudalbesitz, sondern die Aufhebung des Privateigenthums an Grund und Boden überhaupt. Die erste Aufhebung des Monopols ist immer seine Verallgemeinerung, die Erweiterung seiner Existenz. Die Aufhebung des Monopols, welches seine möglichst breite und umfassende Existenz erlangt hat, ist seine vollständige Vernichtung. Die Association, auf Grund und Boden angewandt, theilt den Vortheil des grossen Grundbesitzes in nationalökonomischer Hinsicht und realisirt erst die ursprüngliche Tendenz der Theilung, nämlich die Gleichheit, wie sie denn auch auf eine vernünftige und nicht mehr durch Leibeigenschaft, Herrschaft und eine alberne Eigenthumsmystik vermittelte Weise die gemüthliche Beziehung d[es] Menschen zur Erde herstellt, indem die Erde aufhört, ein Gegenstand des Schachers zu sein und durch die freie Arbeit und den freien Genuß wieder ein wahres, persönliches Eigenthum d[es] Menschen wird. Ein grosser Vortheil der Theilung ist, daß seine Masse, in andrer Weise als die Industrie, am Eigenthum zu Grunde geht, eine Masse, welche nicht mehr zur Knechtschaft sich entschliessen kann.
Was den grossen Grundbesitz angeht, so haben seine Vertheidiger immer auf eine sophistische Weise die nationalökonomischen Vortheile, welche die Agricultur im Grossen darbietet, mit dem grossen Grundeigenthum identificirt, als wenn dieser Vortheil nicht eben erst durch die Aufhebung des Eigenthums theils seine ||XX| möglichst grosse Ausdehnung erhielte, theils erst von socialem Nutzen würde. Ebenso haben sie den Verschacherungsgeist des kleinen Grundbesitzes angegriffen, als wenn nicht der grosse Grundbesitz selbst schon in seiner feudalen Form, den Schacher in sich latent enthielte, gar nicht zu Reden von der modernen englischen Form, wo Feudalismus d[es] Grundherrn und Industrieschacher des Pächters verbunden sind.
Wie das grosse Grundeigenthum den Vorwurf des Monopols, den ihm die Theilung des Grundbesitzes macht, zurückgeben kann, da auch die Theilung auf dem Monopol des Privateigenthums basirt, so kann die Theilung des Grundbesitzes dem grossen Grundbesitz den Vorwurf der Theilung zurückgeben, denn auch hier herrscht die Theilung, nur in starrer festgefrorner Form. Ueberhaupt beruht ja das Privateigenthum auf dem Getheiltsein.
Uebrigens, wie die Theilung des Grundbesitzes zum grossen Grundbesitz als Capitalreichthum zurückführt, so muß das feudale Grundeigenthum nothwendig zur Theilung fortgehn oder wenigstens in die Hände d[er] Capitalisten fallen, es mag sich drehn oder wenden, wie es will.
Denn das grosse Grundeigenthum, wie in England, treibt die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung der Industrie in die Arme und reducirt seine eignen Arbeiter auf völliges Elend. Es erzeugt und vergrössert also die Macht seines Feindes, des Capitals, d[er] Industrie, indem es Arme und eine völlige und ganze Thätigkeit des Landes auf die andre Seite wirft. Es macht die Majorität des Landes industriell, also zum Gegner des grossen Grundeigenthums. Hat die Industrie nun eine hohe Macht erreicht, wie jezt in England, so zwingt sie nach und nach dem grossen Grundeigenthum seine Monopole gegen d[as] Ausland ab und wirft es in die Concurrenz mit dem Grundbesitz des Auslandes. Unter der Herrschaft der Industrie konnte das Grundeigenthum nämlich seine feudale Grösse nur durch Monopole gegen das Ausland sichern, um sich so vor den allgemeinen Gesetzen des Handels, die seinem Feudalwesen widersprechen, zu schützen. Einmal in die Concurrenz geworfen, folgt es den Gesetzen der Concurrenz, wie jede andre Waare, die ihr unterworfen ist. Es wird eben so schwankend, ab und zunehmend, aus einer Hand in die andre fliegend und kein Gesetz kann es mehr in wenigen prädestinirten Händen erhalten. ||XXl| Die unmittelbare Folge ist Zersplitterung in viele Hände, jedenfalls Anheimfall an die Macht der industriellen Capitalien.
Endlich führt der grosse Grundbesitz, welcher dergestalt gewaltsam erhalten worden ist und neben sich eine furchtbare Industrie erzeugt hat, noch schneller zur Krise, wie die Theilung des Grundbesitzes, neben welcher die Macht der Industrie immer v[on] zweitem Rang bleibt.
Der grosse Grundbesitz hat, wie wir in England sehn, seinen feudalen Charakter schon insofern abgelegt und einen industriellen Charakter angenommen, als er möglichst viel Geld machen will. Er [gibt] d[em] Eigenthümer die möglichste Grundrente, d[em] Pächter den möglichsten Profit von seinem Capital. Die Landarbeiter sind daher bereits auf das Minimum reducirt und die Pächterklasse vertritt schon innerhalb des Grundbesitzes die Macht der Industrie und des Capitals. Durch die Concurrenz mit dem Ausland hört die Grundrente größtentheils auf ein selbstständiges Einkommen bilden zu können. Ein grosser Theil der Grundeigenthümer muß an die Stelle der Pächter treten, die auf diese Weise theilweise zum Proletariat herabsinken. Andrerseits werden sich auch viele Pächter des Grundeigenthums bemächtigen, denn die grossen Eigenthümer, die bei ihrer bequemen Revenu sich größtentheils der Verschwendung ergeben haben und meistens auch unbrauchbar zur Leitung der Agrikultur im Grossen sind, besitzen theilweise weder Capital noch Befähigung, um den Grund und Boden zu exploitiren. Also auch ein Theil von diesen wird vollständig ruinirt. Endlich muß der auf ein Minimum reducirte Arbeitslohn noch mehr reducirt werden, um die neue Concurrenz zu bestehn. Das führt dann nothwendig zur Revolution.