Ja selbst die Gleichheit der Salaire, wie sie Proudhon fordert, verwandelt nur das Verhältniß des jetzigen Arbeiters zu seiner Arbeit in das Verhältniß aller Menschen zur Arbeit. Die Gesellschaft wird dann als abstrakter Capitalist gefaßt.
Arbeitslohn ist eine unmittelbare Folge der entfremdeten Arbeit und die entfremdete Arbeit ist die unmittelbare Ursache des Privateigenthums. Mit der einen muß daher auch die andere Seite fallen.
2) Aus dem Verhältniß der entfremdeten Arbeit zum Privateigenthum folgt ferner, daß die Emancipation der Gesellschaft vom Privateigenthum etc, von der Knechtschaft in der politischen Form der Arbeiteremancipation sich ausspricht, nicht als wenn es sich nur um ihre Emancipation handelte, sondern weil in ihrer Emancipation die allgemein menschliche enthalten ist, diese ist aber darin enthalten, weil die ganze menschliche Knechtschaft in dem Verhältniß des Arbeiters zur Production involvirt ist und alle Knechtsschaftsverhältnisse nur Modifica||tionen und Consequenzen dieses Verhältnisses sind.
Wie wir aus dem Begriff der entfremdeten, entäusserten Arbeit den Begriff des Privateigenthums durch Analyse gefunden haben, so können mit Hülfe dieser beiden factoren alle nationalökonomischen Categorien entwickelt werden und wir werden in jeder Categorie, wie z.B. d[em] Schacher, d[er] Concurrenz, d[em] Capital, d[em] Geld, nur einen bestimmten und entwickelten Ausdruck dieser ersten Grundlagen wiederfinden.
Bevor wir jedoch diese Gestaltung betrachten, suchen wir noch zwei Aufgaben zu lösen.
1) Das allgemeine Wesen des Privateigenthums, wie es sich als Resultat der entfremdeten Arbeit ergeben hat, in seinem Verhältniß zum wahrhaft menschlichen und socialen Eigenthum zu bestimmen;
2) Wir haben die Entfremdung der Arbeit, ihre Entäusserung als ein Factum angenommen und dieß factum analysirt. Wie, fragen wir nun, kömmt der Mensch dazu, seine Arbeit zu entäussern, zu entfremden? Wie ist diese Entfremdung im Wesen der menschlichen Entwicklung begründet? Wir haben schon viel für die Lösung der Aufgabe gewonnen, indem wir die Frage nach dem Ursprung des Privateigenthums in die Frage nach dem Verhältniß der entäusserten Arbeit zum Entwicklungsgang der Menschheit verwandelt haben. Denn wenn man v[om] Privateigenthum spricht, so glaubt man es mit einer Sache ausser d[em] Menschen zu thun zu haben. Wenn man von der Arbeit spricht, so hat man es unmittelbar mit d[em] Menschen selbst zu thun. Diese neue Stellung der Frage ist inclusive schon ihre Lösung.
ad. 1 Allgemeines Wesen des Privateigenthums und sein Verhältniß zum wahrhaft menschlichen Eigenthum. |
/ In zwei Bestandtheile, die sich wechselseitig bedingen, oder die nur verschiedne Ausdrücke eines und desselben Verhältnisses sind, hat sich uns die entäusserte Arbeit aufgelöst, die Aneignung erscheint als Entfremdung, als Entäusserung und die Entäusserung als Aneignung, die Entfremdung als die wahre Einbürgerung.
Wir haben die eine Seite betrachtet, die entäusserte Arbeit in Bezug auf d[en] Arbeiter selbst, d.h. das Verhältniß der entäusserten Arbeit zu sich selbst. Als Produkt, als nothwendiges Resultat dieses Verhältnisses haben wir das Eigenthumsverhältniß des NichtArbeiters zum Arbeiter und der Arbeit gefunden. Das Privateigenthum, als der materielle, resümirte Ausdruck der entäusserten Arbeit umfaßt beide Verhältnisse, das Verhältniß des Arbeiters zur Arbeit und zum Product seiner Arbeit und zum Nichtarbeiter und das Verhältniß des Nichtarbeiters, zum Arbeiter, und dem Product seiner Arbeit.
Wenn wir nun gesehn haben, daß in Bezug auf den Arbeiter, welcher sich durch die Arbeit die Natur aneignet, die Aneignung als Entfremdung erscheint, die Selbstthätigkeit als Thätigkeit für einen andern und als Thätigkeit eines andern, die Lebendigkeit als Aufopferung des Lebens, die Production des Gegenstandes als Verlust des Gegenstandes an eine fremde Macht, an einen fremden Menschen, so betrachten wir nun das Verhältniß dieses der Arbeit und dem Arbeiter fremden Menschen zum Arbeiter, zur Arbeit und ihrem Gegenstand.
Zunächst ist zu bemerken, daß alles, was bei dem Arbeiter als Thätigkeit der Entäusserung, der Entfremdung, bei dem Nichtarbeiter als Zustand der Entäusserung, der Entfremdung erscheint.
Zweitens, daß das wirkliche, praktische Verhalten des Arbeiters in der Production und zum Product (als Gemüthszustand,) bei dem ihm gegenüberstehenden Nichtarbeiter als theoretisches Verh[a]lten erscheint. |
|XXVII| Drittens. Der Nichtarbeiter thut alles gegen d[en] Arbeiter, was der Arbeiter gegen sich selbst thut, aber er thut nicht gegen sich selbst, was er gegen d[en] Arbeiter thut.
Betrachten wir näher diese drei Verhältnisse. |
[Heft II (überlieferter Teil)]
[Das Verhältnis des Privateigentums]
[…] |XL| Zinsen seines Capitals bildet. An dem Arbeiter existirt es also s[ub]jektiv, daß das Capital der sich ganz abhanden gekommene Mensch ist, wie es am Capital objektiv existirt, daß die Arbeit der sich abhanden gekommene Mensch ist. Der Arbeiter hat aber das Unglück ein lebendiges und daher bedürftiges Capital zu sein, das jeden Augenblick, wo es nicht arbeitet, seine Zinsen und damit seine Existenz verliert. Als Capital steigt Werth des Arbeiters nach Nachfrage und Zufuhr und auch physisch wird und wird gewußt sein Dasein, sein Leben als eine Zufuhr von Waare, wie jeder andern Waare. Der Arbeiter producirt das Capital, das Capital producirt ihn, er also sich selbst, und der Mensch als Arbeiter, als Waare ist das Product der ganzen Bewegung. Dem Menschen der nichts mehr ist als Arbeiter und als Arbeiter sind seine menschlichen Eigenschaften nur da, insofern sie für das ihm fremde Capital da sind. Weil sich aber beide fremd sind, daher in einem gleichgültigen, äusserlichen und zufälligen Verhältnisse stehn, so muß diese Fremdheit auch als wirklich erscheinen. Sobald es also dem Capital einfällt – nothwendiger oder willkührlicher Einfall – nicht mehr für den Arbeiter zu sein, ist er selbst nicht mehr für sich, er hat keine Arbeit, darum keinen Lohn und da er nicht als Mensch, sondern als Arbeiter Dasein hat, so kann er sich begraben lassen, verhungern etc. Der Arbeiter ist nur als Arbeiter da, sobald er für sich als Capital da ist, und er ist nur als Capital da, sobald ein Capital für ihn da ist. Das Dasein des Capitals ist sein Dasein, sein Leben, wie es den Inhalt seines Lebens auf eine ihm gleichgültige Weise bestimmt. Die Nationalökonomie kennt daher nicht den unbeschäftigten Arbeiter, den Arbeitsmenschen, so weit er sich ausser diesem Arbeitsverhältniß befindet. Der Spitzbube, Gauner, Bettler, der unbeschäftigte, der verhungernde, der elende und verbrecherische Arbeitsmensch, sind Gestalten, die nicht für sie, sondern nur für andre Augen, für die des Arztes, des Richters, des Todtengräbers und Bettelvogts etc existiren, Gespenster ausserhalb ihres Reichs. Die Bedürfnisse des Arbeiters sind daher für sie nur das Bedürfniß ihn während der Arbeit zu unterhalten und || so weit, daß das Arbeitergeschlecht nicht ausst[irbt.] Der Arbeitslohn hat daher ganz denselben Sinn, wie die Unterhaltung, in Standerhaltung jedes andern produktiven Instruments, wie die Consumtion des Capitals überhaupt, deren es bedarf, um sich mit Zinsen zu reproduciren; wie das Oel, welches an die Räder verwandt wird, um sie in Bewegung zu halten. Der Arbeitslohn gehört daher zu den nöthigen Kosten des Capitals und d[es] Capitalisten und darf das Bedürfniß dieser Noth nicht überschreiten. Es war daher ganz consequent, wenn englische Fabrikherrn vor d[er] Amendment bill von 1834 die öffentlichen Almosen, die der Arbeiter vermittelst der Armentaxe empfing von seinem Arbeitslohn abzogen und als einen integrirenden Theil desselben betrachteten. —