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Aus der Analyse des Klassencharakters der bürgerlichen politischen Ökonomie leitete Marx die eigene wissenschaftliche Arbeit ab: «Wir haben also jezt den wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Privateigenthum, der Habsucht, der Trennung von Arbeit, Capital und Grundeigenthum, von Austausch und Concurrenz, von Werth und Entwerthung d[es] Menschen, von Monopol und Concurrenz etc., von dieser ganzen Entfremdung mit dem Geldsystem zu begreifen.» (S. 235 und 364.)

Marx versuchte in den «Ökonomisch-philosophischen Manuskripten», die «Anatomie der bürgerlichen Gesellschaft» (Karl Marx: Zur Kritik der politischen Ökonomie. Erstes Heft. A.a.O. S. 100) aufzudecken. Zum Ausgangspunkt wählte er die ökonomischen Existenzbedingungen der drei Grundklassen der bürgerlichen Gesellschaft, der Arbeiterklasse, der Kapitalisten und der Grundeigentümer. Die Existenz dieser Klassen und ihre allgemeinsten Beziehungen hatte er bereits in den «Deutsch-Französischen Jahrbüchern» skizziert. In den Manuskripten untersuchte Marx den Arbeitslohn, die Verwandlung des Arbeiters in eine Ware, die Verelendung der Arbeiterklasse, das Kapital, den Profit des Kapitals, die Konkurrenz der Kapitalisten und die Konzentration des Kapitals in wenigen Händen, die Herrschaft des Kapitals über die Arbeiter, die Grundrente und die Rolle der Grundeigentümer und Pächter. Er verallgemeinerte vor allem Auffassungen von Smith und Say, aber auch von Buret, Constantin Pecqueur und Wilhelm Schulz. Dabei gelangte Marx zu den ersten fruchtbaren Ansätzen seiner eigenen ökonomischen Theorie.

Marx begann, Lohnarbeit, Kapital und Grundrente als diejenigen Kategorien zu erfassen, die die Klassenstruktur der bürgerlichen Gesellschaft bestimmten, worauf die drei Grundklassen beruhten und die die wesentlichen Beziehungen dieser drei Klassen untereinander prägten.

Bereits 1842 und 1843 hatte sich Marx mit der politischen Rolle des Grundeigentums beschäftigt. Im Heft I faßte er nun wichtige Punkte der Auffassungen von Smith über die Grundrente und den historischen Platz des Grundeigentums zusammen. Marx widerlegte vor allem dessen These, daß die Interessen der Grundeigentümer mit den Interessen der Gesellschaft identisch seien. Im Heft II registrierte Marx die unterschiedlichen Auffassungen von Smith und Ricardo über Grundrente und Grundeigentum und würdigte die Konsequenzen von Ricardo.

Weiterhin entwickelte Marx fruchtbare Gedanken über die historische Entwicklung des Grundeigentums. Er behandelte die Teilung des Grundeigentums, die Konkurrenz zwischen großem und kleinem Grundeigentum, die Konzentration des großen und den Ruin des kleinen Grundeigentums, den Übergang des Grundeigentums in die Hände der Kapitalisten und die Rolle der Pächter als Kapitalisten.

Die Ablösung der Feudalität, die Marx bis 1843 von der politischen Sphäre aus untersucht hatte, betrachtete er nunmehr primär als sozialökonomische Bewegung, als historisch notwendigen Sieg des industriellen Kapitals über das feudale Grundeigentum, als Entwicklung des feudalen Grundeigentums zum Kapital. Die Beziehungen zwischen Grundeigentümern und Leibeigenen sowie hörigen Bauern verwandeln sich in Beziehungen von Privateigentümern und Tagelöhnern. Der Unterschied zwischen Grundeigentum und Kapital, Grundrente und Profit, unbeweglichem und beweglichem Privateigentum ist für Marx nunmehr nur noch ein historischer, nicht im Wesen des Verhältnisses begründeter Unterschied. Das Grundeigentum widerspiegelt ein Entstehungsmoment des Gegensatzes von Kapital und Arbeit. Marx verallgemeinerte, daß der «Unterschied von Capitalist und Grundrentner, wie von Ackerbauer und Manufacturarbeiter verschwindet und die ganze Gesellschaft in die beiden Klassen der Eigenthümer und Eigenthumslosen Arbeiter zerfallen muß» (S. 234 und 363).

In den Mittelpunkt seiner eigenen Darlegungen rückte Marx das Verhältnis des Privateigentums als Arbeit, als Kapital und als Gegensatz von Kapital und Arbeit. Das Privateigentum analysierte er nicht einfach als Besitz, Zustand oder Sache, nicht mehr als juristisches, sondern als sozialökonomisches Verhältnis. Er begann, den Widerspruch zwischen Bourgeoisie und Proletariat als Gegensatz von Kapital und Arbeit, als Bewegung und Entwicklung dieses Gegensatzes in seiner dialektischen Einheit zu erforschen. Darin suchte er die objektiven Ursachen, die zur Aufhebung des Privateigentums, zur Auflösung dieses sozialökonomischen Verhältnisses führen und leitete daraus die historische Rolle des Proletariats ab. Die Analyse dieser objektiven ökonomischen und sozialen Zusammenhänge ist der Hauptgegenstand der «Ökonomisch-philosophischen Manuskripte». Sie repräsentiert zusammen mit Engels’ Aussagen in den «Umrissen zu einer Kritik der Nationalökonomie» das qualitativ Neue in der Ausarbeitung der Weltanschauung der Arbeiterklasse. Sie ist der Keim der ökonomischen Lehre von Marx.

Eine Konsequenz dieses klassenmäßigen Herangehens und der bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen philosophischen Weltanschauung war, daß Marx 1844 seine Analyse des Privateigentums nicht mit dem Kapital, sondern mit der Arbeit begann, die er als das subjektive Wesen des Privateigentums bezeichnete. Die wesentliche Seite der Arbeit, so bestimmte Marx, ist das unmittelbare Verhältnis des Arbeiters zur Produktion. Gerade dieses Verhältnis sei von der Nationalökonomie nicht beachtet worden. Marx entwickelte daraus die Kategorie der entfremdeten Arbeit, mit der er wesentliche Zusammenhänge zwischen Arbeit und Privateigentum, wesentliche Merkmale der Lage des Arbeiters unter den Bedingungen des Privateigentums und im Prinzip wesentliche Züge der kapitalistischen Ausbeutung aufdeckte.

Marx betrachtete erstens das Verhältnis des Arbeiters zu den Produkten seiner Arbeit. Unter den Bedingungen des Privateigentums treten sie dem Arbeiter als fremdes Wesen, als unabhängige Macht, als feindlicher Gegensatz entgegen. Der Arbeiter verhält sich zum Produkt seiner Arbeit ebenfalls fremd, betrachtet es als fremden Gegenstand. Die Verwirklichung oder Vergegenständlichung der Arbeit im Produkt hat die Entwirklichung, die Entfremdung des Arbeiters zur Folge. Er wird von den Produkten seiner Arbeit abhängig, von ihnen unterdrückt.

Zweitens untersuchte Marx das Verhältnis des Arbeiters zu seiner produzierenden Tätigkeit oder zu dem Akt der Produktion. Die produzierende Tätigkeit als die eigentliche menschliche Funktion ist dem Arbeiter äußerlich, gehört ihm nicht, wird zu einer gegen ihn selbst gewandten Tätigkeit, wird unter den Bedingungen des Privateigentums zur Zwangsarbeit, während menschliche Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Zeugen etc. zu den eigentlichen und einzigen freien Tätigkeiten werden.

Drittens griff Marx das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft wieder auf, welches er zwar noch wie 1843 mit der Kategorie Gattungsleben, Gattungswesen erfaßte, aber wesentlich anders bestimmte. Das Gattungswesen ist für Marx nicht mehr nur soziale und politische Daseinsweise des Menschen, die allen Menschen gemeinsamen Wesenseigenschaften wie Denken, Bewußtsein und soziales Verhalten. Auf der Grundlage der ersten ökonomischen Studien formulierte er das Gattungswesen als Arbeit, Lebenstätigkeit, das produzierende Leben des Menschen, als Wechselwirkung zwischen Mensch und Natur. Die Natur ist das unmittelbare Lebensmittel für die physische Existenz des Menschen, der Mensch ist selbst ein Teil der Natur. Die Natur ist Materie, Gegenstand und Werkzeug des Menschen. «Das praktische Erzeugen einer gegenständlichen Welt, die Bearbeitung der unorganischen Natur ist die Bewährung des Menschen als eines bewußten Gattungswesens… Eben in der Bearbeitung der gegenständlichen Welt bewährt sich der Mensch daher erst wirklich als Gattungswesen. Diese Production ist sein Werkthätiges Gattungsleben. Durch sie erscheint die Natur als sein Werk und seine Wirklichkeit.» (S. 241 und 369/370.) Der Mensch verwirklicht sein Gattungsleben nicht allein und nicht in erster Linie durch das bewußte Erkennen der Natur, sondern vor allem durch die Veränderung der Natur, durch eine vom Menschen geschaffene Welt oder menschliche Wirklichkeit.