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Er ist die Adoptionsjähre über geblieben, was er auch schon ohne das Adoptionskind gewesen ist: ein Schachspieler, der mit sich allein bei sich daheim an einem kleinen Schachspieltisch Schachwettkämpfe trainiert. Er ist der Ehefrau ein zuverlässiger Vollstreckungsgehilfe. Er hat nichts zu meinem Werdegang beigetragen. Sein einziges Verdienst bleibt, gut genug bekannt mit dem Kinderheimleiter gewesen zu sein. Rückblickend sage ich: Allemal besser, ich wäre im Heim geblieben und hätte weiterhin als Vollwaise Tag für Tag tapferer mit mir und dem Leben zurechtkommen dürfen. Allemal spannender, sich vorzustellen, was aus mir geworden wäre, hätte man mich im Heim volljährig werden lassen. Ich bin das zweimal angeschossene Kitz, zweimal freigegeben, zweimal auserwählt und zweimal nach kurzer Zeit wieder an das alte Heim zurückgegeben. Es hätte dabei bleiben müssen. Man sieht sich getestet und zurückgegeben. Niemand sagt dir, woran es lag oder liegt, warum man dich nicht haben will oder wollte. So bleibe ich auf dem Berg von Vermutungen und Selbstbezichtigungen hocken. Der Berg ist so breit und so hoch, und Gras ist über ihn gewachsen. Das Gras der Zeit. Das Moos des Schweigens. Die wiesengrünen Lügen. Abseits in die Büsche schlage ich mich, will nicht, kann nicht zum Mainstream gehören, bin behindert, mir selbst Behinderung. Unbeabsichtigt wird mir das Zeugnis, das in einem Schaukasten meines Kinderheimes ausliegt, zum Verhängnis. Es geht nicht darum, Leute in der Schrift zu schützen, die es nur gut mit einem Wesen gemeint haben. Es geht darum, Kinder vor Menschen zu schützen, die sich ihrer nicht erwehren können. Wut erfüllt mich, Grauen, Hass, Verzweiflung, wenn ich nur genügend gut gelaunt über meine Adoptionseltern Urteil fälle, mich der Heiterkeit im Urteil bediene: Zu einem so kontaktbereiten Heimkind wie mir konnte kein Kontakt aufgebaut werden. Ein Wesen wie ich, ein Kind in den Heimen vorgeformt, lässt sich nicht nach den grotesken Regeln eines Anstandsbuches erziehen. Sie hätten besser daran getan, mich nicht anzurühren. Sie hätten diese Frau nicht nach mir greifen lassen dürfen. Ich wäre im Kinderheim günstiger in die entscheidenden Entwicklungsjahre gekommen. Der Vorwurf lautet: Laien haben sich zu meinen Stiefeltern ermächtigt, sich in mein Leben gedrängt, Unbedarften ist der Zugriff auf eine kindliche Person erlaubt worden. Und niemand hat die beiden nach Befähigung gefragt. Das Heim war einen Esser los. Ich wurde als Heimkind systematisch ausgelöscht. Die Adoptionsmutter widmet sich dieser Aufgabe mit so inniger Inbrunst wie absoluter Unfähigkeit. Das rettende Gute verrichtet in der Folgezeit die Großmutter heimlich, still und nebenher. Dass der Mensch Augen hat zu sehen und Ohren zum Hören und einem Mund, um auszusprechen, was gesagt werden soll, weiß ich von der Großmutter. Lass sie reden, schweig fein still, hollahi, hollaho, kann ja lieben, wen ich will, hollahihaho, geh ich in mein Kämmerlein, trage meinen Schmerz allein, wenn ich dann gestorben bin, trägt man mich zum Grabe hin, setzt mir keinen Leichenstein, pflanzt mir drauf Vergissnichtmein, hollahiaho.

Einwilligung der Eltern

Zu einer Annahme an Kindes Statt ist die Einwilligung der Eltern des Kindes und, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch des Kindes erforderlich. Die Einwilligung des Vaters eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes ist nur erforderlich, wenn ihm das elterliche Erziehungsrecht übertragen wurde. Hat das Kind einen anderen gesetzlichen Vertreter, ist auch dessen Einwilligung notwendig. Die Einwilligung ist vor dem Organ der Jugendhilfe oder in notariell beurkundeter Form zu erklären. Sie ist unwiderruflich. Die Einwilligung kann erteilt werden, ohne dass die Eltern des Kindes die Person und den Namen des Annehmenden erfahren. Verweigert ein Elternteil die Einwilligung und steht die Verweigerung dem Wohle des Kindes entgegen oder ergibt sich aus seinem bisherigen Verhalten, dass ihm das Kind und seine Entwicklung gleichgültig sind, kann die Einwilligung dieses Elternteils auf Klage des Organs der Jugendhilfe durch das Gericht ersetzt werden. Dem Antrag kann auch ohne Einwilligung eines Elternteils entsprochen werden, wenn dieser Elternteil zur Abgabe einer Erklärung für eine nicht absehbare Zeit außerstande ist, ihm das Erziehungsrecht entzogen wurde, oder sein Aufenthalt nicht ermittelt werden kann.

ICH BIN RAUS aus dem Heim und kann in kein Heim mehr zurück. Fortan habe ich in einer Küche, nicht größer als zwei Tischtennisplatten, in einem Schlafzimmer, das ein Doppelbett ist und ein Kleiderschrank mit drei Türen, an dem man sich vorbeiquetschen muss, zu leben; mit einem winzigen Flur, einem viel zu engen Klo, einer Wohnstube, verstellt mit Möbeln, Beinen, Lehnen, einem Teetisch und Vorhängen vor den Fenstern, die ich nicht unbehindert vor- und zurückziehen kann. Wohntechnisch ist da nichts für den Zuwachs getan worden, sie haben das Heimkind in ihre Beengtheit mit eingebaut. Jahre zuvor ist ihnen ein großer Schäferhund zugelaufen, beichtet die Großmutter und lacht. Als der Adoptionsvater noch nicht mein Adoptionsvater war, wäre er über das weite Schneefeld gelaufen und beide hätten sie sich nur angesehen, und beide wären sie stehen geblieben, hätten lange so im Freien gestanden, ehe der Schäferhund dann zum Spaziergänger herübergewechselt wäre und mit ihm gegangen sei. Ein wohlerzogener Hund, zu dem man nur Platz sagen brauchte, schon hätte er sich hingesetzt. Und auch wäre er nie von der Seite gewichen, so etwas wie ein Familienmitglied geworden, das sie am Samstag im großen Waschzuber gebadet hätten und eingeseift wie ihr eigenes Kind. Dem Stöckchen nach wäre er gelaufen, sooft sie ihn geschleudert hätten, und aus sei es damit gewesen, wenn sie nur Aus zu ihm gesagt hätten. So will die Adoptionsmutter auch ihren Adoptivsohn folgsam zu Werke gehen sehen. Den Schäferhund hätten sie in ihrer Wohnung kaum gespürt, wo soll es da mit einem Kind Probleme geben. Platz sei in der kleinsten Hütte, hätten sich die Adoptionseltern gesagt; und also ward dem Neuankömmling aus Platzgründen kein eigenes Bett eingerichtet. Ich liege bei den Adoptionseltern im Doppelbett. Ich fülle den Freiraum zwischen ihr und ihm aus. Zwei Federkernmatratzen, der ganze Stolz der Hausfrau, von denen sie hochachtungsvoll spricht, wobei sie die Silben: Fe-der-kern-ma-trat-ze, stark betont, als ginge es um Juwelen. Fe-der-kern-ma-trat-ze beschliefe in der Umgebung keiner. Fe-der-kern-ma-trat-ze fände sich nur bei den feineren Herrschaften. Fe-der-kern-ma-trat-ze sei Schlafkomfort pur, edel, hilfreich und gut sei sie, bilde starke Charaktere; je hochwertiger die Fe-der-kern-ma-trat-ze, desto intensiver wirke der Fe-der-kern der Ma-trat-ze auf das menschliche Gemüt. Man füttert den Geist, wie man sich bettet. Man habe sich zu betten, wie man angesehen sein wolle, so ihre Theorie zur Fe-der-kern-ma-trat-ze.