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Für Rom aber waren die mehr als 20 Jahre andauernden spanischen Kriege ein harter Prüfstein. Sowohl die römische Verwaltung wie auch das römische Heerwesen hatten schwerwiegende Unzulänglichkeiten an den Tag gelegt, wie sie niemand in Rom vermutet gehabt hätte. Dazu kamen immer wieder Eigenmächtigkeiten der römischen Statthalter, die vielfach, ohne Auftrag des Senats, Kriege gegen spanische Stämme vom Zaun brachen, allein in der Absicht, Beute zu machen und diese in die eigene Tasche zu stecken. Dies gilt etwa für L. Licinius Lucullus (Consul 151) ebenso wie für M. Aemilius Lepidus Porcina (Consul 137). Dabei hatte der letztere sogar die Warnungen der Senatsboten in den Wind geschlagen. Auch die Tatsache, daß die Römer wiederholt Treue und Glauben mit den Füßen getreten hatten, - ein berüchtigtes Beispiel ist Ser. Sulpicius Galba in seinem Verhalten gegenüber den Lusitaniern im Jahre 151 spricht Bände. Anderseits hatten die Römer geradezu unvorstellbare Menschenverluste zu beklagen, so verloren sie in den ersten Jahren des spanischen Krieges, von 153-151, nahezu vier Legionen der in Italien ausgehobenen Jungmannschaft, Verluste, die in Rom und Italien Furcht und Entsetzen hervorriefen. Der Senat hatte dazu schreiten müssen, die Kriegsschauplätze den Ausgehobenen durch das Los zuzuteilen, schließlich hatte er den Zensus für die Dienstpflichtigen in den Legionen von 11000 auf nur 4000 herabgesetzt. Dadurch konnten sehr viel mehr Rekruten erfaßt werden, vor allem auch solche, die dem Bodensatz des städtischen Proletariats in Rom angehörten. Die Qualität der Truppen sank auf einen vorher nie dagewesenen Tiefpunkt. Fahnenflucht, Ungehorsam und sogar Meuterei waren bekannte Erscheinungen. Dies aber mußte vielen Römern zu denken geben. So hat Ti. Sempronius Gracchus als Quaestor des Mancinus (137 v. Chr.) in Spanien unauslöschliche Eindrücke empfangen, von denen er sich nie wieder lösen konnte. In Italien aber sind Tausende von Bauernstellen verwaist, ihre Besitzer sind in Spanien vor dem Feind gefallen oder durch Hunger und Seuchen umgekommen. Die Opfer, welche die spanischen Feldzüge kosteten, haben die Kräfte der römischen Republik in furchtbarster Weise dezimiert. «Die Kämpfe der Jahre 154-133 haben dem römischen Staat viel mehr Not gemacht und sind für ihn viel verhängnisvoller gewesen als die Jahre 200-168» (Ed. Meyer).

15. Die soziale Frage, die Gracchen und die Sklavenkriege. Der Jugurthinische Krieg. Die Züge der Kimbern und Teutonen

Die Vorgänge der gracchischen Revolution sind nur zu verstehen auf dem Hintergrund der äußeren und inneren Politik in Rom und Italien um die Mitte des 2. Jh. v. Chr. Einerseits ist die Bewegung eine Folge der spanischen Kriege, anderseits steht sie in Zusammenhang mit dem  Agrarproblem,  das letzten Endes durch die strukturellen Veränderungen im 2. Punischen Krieg ausgelöst worden ist. Mit der Agrarfrage verbindet sich das Sklavenproblem,  das zuerst auf den sizilianischen Latifundien zutage getreten ist. Es ist die Tragik der römischen Republik, daß sie keines der beiden lebenswichtigen Probleme einer wirklichen Lösung zuzuführen vermochte. Die Agrarfrage ist auch nach dem Untergang der beiden Gracchen immer wieder in Angriff genommen worden, durch Caesar, durch die Triumvirn und auch durch Augustus. Das Sklavenproblem begleitet die römische Geschichte sogar bis zum Ausgang des Altertums. Beide Probleme stehen miteinander in engstem Zusammenhang, denn die Sklaven stellen die Hauptmasse der Arbeitskräfte für die in Italien immer weiter um sich greifenden Latifundien.

Italien, in früherer Zeit ein Land der Kleinbauern, hatte seit dem 2. Punischen Krieg sein Gesicht verändert: an die Stelle des intensiven Ackerbaus ist auf weite Strecken hin die Weidewirtschaft getreten, eine ständige Zunahme der Mittel- und Großbetriebe ist im ganzen unverkennbar. Aber diese Entwicklung hat sich keineswegs gleichförmig in ganz Italien vollzogen. Inschriften aus Benevent und aus Norditalien (Veleia und Placentia) zeigen beispielsweise, daß sich in der Umgebung dieser Städte der bäuerliche Kleinbesitz gut zu behaupten vermochte. Außerdem hat der römische Staat nach dem Ende des verlustreichen Hannibalischen Krieges versucht, die akute Landnot durch Gründung von Kolonien zu lindern. Jedoch waren die Versuche zu wenig umfassend, die Gesamtlage haben sie nicht geändert. Nur zwei Maßnahmen hätten hier einen grundlegenden Wandel herbeiführen können: die Aufteilung des Großgrundbesitzes und die Heranziehung des  ager publicus. Was aber versteht man unter dem  ager publicus?  Wenn die Römer einen Gegner unterworfen hatten, so pflegten sie ihm in der Regel einen Teil seines Territoriums abzunehmen. Dieses Land aber war an und für sich Staatseigentum, doch waren im Laufe der Zeit große Stücke davon in privates Eigentum übergegangen. Die Pächter des  ager publicus  hatten eine Rente (vectigal)  zu entrichten. Sie ist aber anscheinend nicht immer eingefordert worden, denn nur so konnte sich bei manchen Pächtern die Auffassung bilden, daß das Land gewissermaßen Privateigentum sei. Angeblich im Jahre 367 sei das Höchstmaß des okkupierten  ager publicus  durch die licinischsextischen Gesetze auf 500  iugera  (125 ha) beschränkt worden. Diese Bestimmung gehört jedoch höchstwahrscheinlich erst einer späteren Zeit, vielleicht dem Ausgang des 3. Jh. v. Chr., an (s. S. 40). Ob man sich im 2. Jh. v. Chr. noch daran gehalten hat, ist zweifelhaft. Wahrscheinlich war das Gesetz, wie so viele andere, einfach in Vergessenheit geraten. Außerdem gab es Mittel und Wege genug, es zu umgehen, z. B. durch die Afterpacht.

Der erste Versuch, die Agrarfrage zu lösen, ist aus dem Scipionenkreise hervorgegangen. Es war C. Laelius, der Freund des Scipio Aemilianus, der in seinem Consulatsjahr (140) einschneidende Reformen in den Agrarverhältnissen durchführen wollte. Seine Freunde haben ihn jedoch von seinem Vorhaben abgebracht. Das Problem selbst, längst überreif, sollte aber von nun an nicht mehr zur Ruhe kommen. Auf der Reise nach dem spanischen Kriegsschauplatz (137) soll dem Ti. Sempronius Gracchus, dem Sohn des Consulars gleichen

Namens und der Cornelia, auf Grund der Agrarverhältnisse in Etrurien die Idee zu seinem Reformversuch gekommen sein. Es war vor allem die Sorge um die Wehrkraft der Römer, die Ti. Gracchus dazu bestimmt hat, seine Reformen einzuleiten. Und in der Tat beginnt mit seinem Volkstribunat am 10. Dezember 134 v. Chr. ein völlig neuer Abschnitt der römischen Geschichte. Als Volkstribun stellte Ti. Gracchus den Antrag, das alte Ackergesetz möge wieder in Kraft treten, wonach niemand mehr als 500  iugera  des  ager publicus  in Nutznießung haben durfte. Dieser Antrag war zweifellos legal und ohne jede revolutionäre Tendenz, Ti. Gracchus schwächte ihn obendrein noch dadurch ab, daß er den Nutznießern gestattete, für erwachsene Söhne weitere 250  iugera  zurückzubehalten, jedoch im ganzen nicht mehr als 1000  iugera  (250 ha). Das freiwerdende Land sollte in kleinere Parzellen zerlegt und in Erbpacht, d. h. als unveräußerlicher Besitz, den landlosen römischen Bauern zugewiesen werden, die neuen Besitzer aber sollten zu minimalen Zahlungen (Rekognitionsgebühren) an die römische Staatskasse verpflichtet sein. Der in jeder Weise maßvolle Antrag des Volkstribunen hat jedoch die schärfste Opposition hervorgerufen. Verschiedene Motive kamen bei den Gegnern zusammen: ganz allgemein die Angst vor der Herrschaft der Masse, dann das Mißtrauen gegen die Aktivität des Volkstribunen und nicht zuletzt die begründete Furcht vor größeren Landund Vermögensverlusten. Im übrigen war vielfach der Privatbesitz von dem okkupierten  ager publicus nicht mehr zu trennen, und wenn der Gesetzesantrag des Tiberius durchging, so wußte mancher Besitzer nicht mehr, was ihm von seinem Land erhalten blieb. Nicht zutreffend ist jedoch die in der Forschung wiederholt vertretene Auffassung, Ti. Gracchus habe auch den Bundesgenossen  (socii)  Land aus dem ager publicus  zuteilen wollen. Auch die Frage, ob man aus den steigenden Zensuszahlen Rückschlüsse über den Umfang der Ackerzuteilungen ziehen darf, ist umstritten. Der Widerstand der