Feldern 150000 Germanen in die Sklaverei abgeführt haben.
Der Untergang der germanischen Völker hatte verschiedene Gründe. Einmal waren sie der Strategie des Marius nicht gewachsen, außerdem nahmen sie zu wenig Rücksicht aufeinander, so daß ihre Operationen zu sehr auf den Zufall abgestellt waren. Wo sie auch immer auftraten, ließen sie die schlimmsten Verheerungen zurück, ganz besonders in Gallien. Nirgendwo ist es den Germanen gelungen, sich die Gunst der Wirtsvölker zu erringen, im Gegenteil, diese riefen ihrerseits wiederholt die Römer gegen die Eindringlinge zur Hilfe. Zweifellos waren sie auch für Rom eine große Gefahr, zumal die Kämpfe ungefähr mit dem Jugurthinischen Krieg und mit dem zweiten Sklavenkrieg (104-101) zusammenfielen. Es ist vor allem das Verdienst des Marius, wenn die Kimberngefahr gebannt werden konnte. Wahrscheinlich ist Marius auch der Schöpfer einer neuen Taktik, es ist die Kohortentaktik, die nun an die Stelle der Manipulartaktik getreten ist. Wie es scheint, hat Marius die Kohorte zur Gefechtseinheit gemacht; damit wurde eine beweglichere Kampfesführung angebahnt, auf den Schlachtfeldern der Provence und Oberitaliens hat sie zum ersten Male ihre Feuerprobe bestanden. In mancher Beziehung ist das Heer des Marius ein Vorläufer des Heeres der Kaiserzeit, auch darin, daß Marius den Legionen die Adler als Feldzeichen verliehen hat. Die kriegerischen Erfolge der Römer spiegelten sich in den Triumphen der Jahre 101 und 100 v. Chr. Während Marius einen Triumph über die Numider, die Ambronen, Teutonen und Kimbern feierte, triumphierte sein Rivale Q. Lutatius Catulus gleichfalls über die Kimbern (101 v. Chr.). Das folgende Jahr sah den Triumph des M. Antonius über die kilikischen Seeräuber, dazu den kleinen Triumph (ovatio) des M'. Aquillius über die sizilischen Sklaven und die entsprechende Siegesfeier des T. Didius über die Skordisker. Marius aber, der Rom vom Kimbernschrecken befreit hatte, überstrahlte alle anderen. Es war kein Wunder, wenn die Römer
ihn als den neuen Gründer der Stadt begrüßten.
16. Die Unruhen der marianischen Zeit und der Bundesgenossenkrieg (103-89
v. Chr.)
Die Unruhen im Zeitalter des Marius stehen in Zusammenhang mit den Kämpfen der Optimaten und Populären in Rom. Bei diesen Gruppen handelt es sich nicht um Parteien irgendwelcher Art, sondern um politische Gefolgschaften, die mit ihren Führern auf Gedeih und Verderb verbunden sind. Die römische Aristokratie hat in diesem Zeitalter versucht, ihre Privilegien gegen den Ansturm einer volksfreundlichen Richtung zu verteidigen. Die Kräfte, die man in der gracchischen Revolution noch einmal, wenn auch mit großer Mühe, gebändigt hatte, strebten trotz allem nach oben. Mit der populären Bewegung verbindet sich das Bundesgenossenproblem. Die Gracchen hatten es zum ersten Mal als solches erkannt, sie hatten es aber wegen des Widerstands der Gegner nicht lösen können. Marius stand, wenigstens äußerlich, auf der Seite der Populären. Er verfügte über ein ihm treu ergebenes Heer. Die Gegner hatten daher einen äußerst schweren Stand, um so mehr, als zu ihnen die Feldherrn gehörten, deren Namen mit den Niederlagen im Jugurthinischen Krieg und in den Kimbernkriegen belastet waren. So war der Verlierer in der Schlacht bei Arausio, der Consular Q. Servilius Caepio, in Rom wegen des verschwundenen aurum Tolosanum vor Gericht gestellt worden, er mußte in die Verbannung gehen und verlor obendrein noch sein Vermögen (103). Nicht anders erging es dem Cn. Mallius Maximus. Beide Prozesse sind nur aus der Kimbernpsychose verständlich. Marius aber war, vor allem im Hinblick auf die Versorgung seiner Soldaten, auf die Hilfe der Volkstribunen geradezu angewiesen. Es waren dies insbesondere L. Appulejus Saturninus und C. Servilius Glaucia, die ihm dazu die Hand reichten. Der erste von ihnen, L. Appulejus, stammte aus dem Kreise der Nobilität, er hatte aber in seiner Laufbahn Schiffbruch erlitten und sich ganz den Populären zugewandt. C. Servilius war dagegen von unten aufgestiegen, er hatte die Ritter gegen die Senatoren ausgespielt, was ihm diese mit bitterem Haß vergolten haben. Seit dem Jahre 104 arbeiteten die beiden eng miteinander zusammen, im Jahre 103 setzten sie die Wahl des Marius zum vierten Consulat für das nächste Jahr durch. Saturninus' erstes Tribunat begann am 10. Dezember 104, sein zweites Tribunat drei Jahre später. Die Überlieferung läßt es nicht zu, seine verschiedenen Gesetzesanträge mit Sicherheit auf das eine oder das andere Tribunatsjahr zu verteilen. Es spricht jedoch manches dafür, daß die rogatiofrumentaria in das erste Tribunat des Saturninus gehört. Der Antrag bestimmte die Verteilung von Korn an die stadtrömische Plebs zu dem erstaunlich niedrigen Preis von 5/6 as für den Modius. Aber es gab heftigen Widerstand, ausgehend von dem Quästor Servilius Caepio. Dieser Mann verhinderte die Abstimmung, so daß die rogatio keine Gesetzeskraft erhielt. Auch die lex de maiestate gehört wohl in das gleiche Jahr (103). Mit ihrer Hilfe konnte jeder belangt werden, der sich einen Verstoß gegen die maiestas populi Romani zuschulden kommen ließ. Dieses Gesetz hat man wohl auch gegen den mutigen Quästor angewandt. Um die Veteranen des Marius in Afrika zu versorgen, wurde ein Ackergesetz erlassen; es bestimmte, daß jeder Soldat bei seiner Entlassung ein Landstück von 100 iugera erhalten sollte. Die Soldaten wurden südlich des Bagradas angesiedelt, die Städte aber nannten sich fortan mit Stolz coloniae Marianae.
Eine sehr viel umfangreichere Tätigkeit entfaltete Saturninus in seinem zweiten Tribunat (100 v. Chr.). In diesem Jahr war Marius zum sechsten Mal Consul, während Glaucia die Prätur bekleidete. Wieder stand die Frage der Veteranenversorgung im Vordergrund. In verschiedenen Provinzen des Imperiums wurden Kolonien geplant, in Gallien, Sizilien, Achaia und
Makedonien. Dazu erhielt Marius das Recht, für jede der neuen Kolonien eine Anzahl römischer Bürger zu ernennen. Saturninus hatte dem Gesetz eine Klausel angefügt, danach war jeder Senator gehalten, sich binnen fünf Tagen auf das neue Gesetz zu verpflichten, bei Strafe der Verbannung und des Verlustes des Vermögens. Allein Q. Caecilius Metellus Numidicus verweigerte den Eid, er wurde ins Exil getrieben. Auf eine rogatio des Saturninus zu Beginn des Jahres 100 geht wahrscheinlich das Piratengesetz (lex de piratis persequendis) zurück, von dem ein Teil in griechischer Abschrift in Delphi gefunden worden ist. Die lex sieht die Bildung eines großen Kommandos im Orient vor. Zur Unterstützung werden auch die Könige von Ägypten, Cypern, Cyrene und Syrien aufgerufen. Es ist doch wohl am wahrscheinlichsten, daß für dieses Orientkommando nur Marius in Betracht kommen konnte.
Bei den Wahlen am Ende des Jahres 100 herrschte der nackte Terror. Saturninus wurde wieder Volkstribun, Glaucia aber kandidierte gegen jedes Recht für das Consulat. In Rom ging alles drunter und drüber, ein Konkurrent des Glaucia, C. Memmius, wurde erschlagen. Der Senat verhängte auf Grund des senatus consultum ultimum den Belagerungszustand, Marius aber fiel die Aufgabe zu, den Senatsbeschluß gegen seine früheren Freunde auszuführen. Saturninus und Glaucia wurden auf dem Mons Capitolinus belagert; als man ihnen die Wasserzufuhr abgeschnitten hatte, mußten sie kapitulieren. Marius hätte sie gern vor dem Volkszorn gerettet, aber eine Schar junger Heißsporne deckte das Dach der Curie ab und tötete die Gefangenen mit wohlgezielten Steinwürfen. Aber auch der Sieger Marius hatte eine entscheidende Niederlage erlitten. Er hatte das Vertrauen seiner Parteigänger verspielt, der Senat traute ihm nicht über den Weg. So konnte ihm nichts erwünschter sein als eine legatio libera nach dem Osten zu übernehmen (99 v. Chr.). Er begab sich auf die Reise nach Galatien und Kappadokien, wo er auch mit Mithradates VI.