Eupator zusammentraf.
Bei dem Kampf gegen Saturninus und Glaucia hatten sich Senatoren und Ritter zusammengefunden, wenn auch die Interessen der beiden Stände keineswegs miteinander übereinstimmten. Die lex iudiciaria des C. Gracchus (s. S. 132) hatte die Gerichte den Rittern ausgeliefert, die publicani brauchten von ihren Standesgenossen nichts zu befürchten. Die Provinzialstatthalter aber waren zumeist ganz machtlos, doch gab es immerhin eine Reihe von Ehrenmännern, die den sodetates publicanorum die Stirn zu bieten wagten. Zu ihnen gehörte P. Rutilius Rufus, der Legat des Q. Mucius Scaevola, des Statthalters von Asia. Die Publikanen verwickelten jedoch Rutilius Rufus in einen skandalösen Prozeß - es war eine Repetundenklage -, sie setzten sogar seine Verurteilung durch, worauf sich Rutilius Rufus in die Verbannung begab. Die Klassenjustiz war zu einem Krebsschaden im Staate geworden, sie untergrub Recht und Gesetz und schanzte den Rittern, der Finanzaristokratie, das Gerichtsmonopol zu.
Gegen die Vorherrschaft der Ritter in den Gerichten erhob sich der Neffe des Rutilius Rufus, M. Livius Drusus, Volkstribun im Jahre 91 v. Chr. Leider gestattet es die Überlieferung nicht, die einzelnen Gesetzesanträge des Livius Drusus in ihrer zeitlichen Reihenfolge festzulegen. Zweifellos am wichtigsten war sein Antrag, die Gerichte an den Senat zurückzugeben. Der Volkstribun strebte hier nach einer Kompromißlösung: der Senat sollte durch die Aufnahme von 300 Rittern auf die Zahl von 600 Mitgliedern ergänzt werden. Über diesen Antrag kam es jedoch zu schweren Auseinandersetzungen, selbst die Ritter waren mit dem Vorschlag keineswegs einverstanden. Außerdem brachte Livius Drusus noch ein Getreidegesetz, ein Ackergesetz und ein Koloniegesetz ein. Zum Revolutionär aber wurde der Tribun, als er mit den italischen Bundesgenossen Verbindung aufnahm, mit dem Ziel, ihnen das römische Bürgerrecht zu verschaffen.
Livius Drusus und die Bundesgenossen verbanden sich in einer coniuratio, diese wurde durch einen feierlichen Eidschwur bekräftigt. Es liegt hier ein Gefolgschaftseid vor, wie er in den Auseinandersetzungen der späteren Republik, aber auch im Kaiserreich gelegentlich bezeugt ist. Im übrigen aber hatten die Bundesgenossen allen Grund, unzufrieden zu sein. Vier Jahre zuvor, 95 v. Chr., hatten die Consuln L. Licinius Crassus und Q. Mucius Scaevola ein Gesetz erlassen, das den Bundesgenossen große Schwierigkeiten bei der Aufnahme in das römische Bürgerrecht bereitete (lex Licinia Mucia de civibus regundis). Gegen die Anträge des Livius Drusus erhob sich härtester Widerstand, über seine Anträge wurde gesetzeswidrig en bloc (per saturam) abgestimmt, sie wurden verworfen, Livius selbst wurde ermordet.
Dem Scheitern des Livius Drusus folgt der Bundesgenossenkrieg. Die Gründe liegen offen zutage: die Bundesgenossen hatten es satt, von den römischen Magistraten als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden, sie verlangten die rechtliche Gleichstellung mit den römischen Bürgern, und zwar um so dringender, als sie zu allen Lasten, insbesondere zur Aushebung und Besteuerung, herangezogen wurden. Der Krieg nahm seinen Anfang in Asculum (Picenum). Hier wurden alle Römer ermordet (91), spätere Verhandlungen der Italiker mit dem Senat blieben erfolglos. Nicht weniger als acht italische Völkerschaften schlossen sich zu einem gegen Rom gerichteten Bund zusammen: die Pikenter, Vestiner, Marser, Päligner, Marruciner, Samniten, Frentaner und Hirpiner, die bedeutendsten aber waren zweifellos die Marser und Samniten im mittelitalischen Apenningebirge. Darüberhinaus gewannen die Aufständischen auch in Lukanien, Apulien und Campanien Freunde; Etrurien und Umbrien hielten dagegen zu den Römern. Mittelpunkt der Conföderation war die Stadt Corfinium im Pälignerlande, sie hieß fortan Italia. Hier bildete sich nicht nur ein Gegensenat von 500 Mitgliedern, es existierten auch zwei Consuln und zwölf Prätoren als Jahresbeamte. Ob die Verfassung der Italiker der römischen nachgebildet ist, erscheint zweifelhaft. Zu Oberbefehlshabern wählten die Conföderierten Pompaedius Silo (für die Marser) und Papius Mutilus (für die Samniten). Die Römer hatten militärisch zunächst einen schweren Stand, aber sie besaßen in den römischen und latinischen Kolonien eine große Zahl wichtiger Stützpunkte in Feindesland, außerdem erhielten sie Hilfe aus Norditalien (Gallia Cisalpina) und sogar von Übersee. Selbst aus Spanien und Numidien kamen Hilfstruppen. Das Kriegsgeschehen spielte sich auf zwei getrennten Schauplätzen ab: im Norden stand P. Rutilius Lupus (Consul 90) gegen Pompaedius Silo im Felde, der andere Consul, L. Julius Caesar, kämpfte im Süden gegen Papius Mutilus. Im übrigen haben fast alle Römer, die in späterer Zeit zu bedeutenden Feldherrn aufgestiegen sind, an diesem Kriege teilgenommen: Cn. Pompejus Strabo (der Vater des Pompejus Magnus), C. Perperna, Licinius Crassus, L. Cornelius Sulla. Trotzdem verliefen die ersten Kämpfe für die Römer wenig glücklich. Beide Consuln mußten Niederlagen hinnehmen, Rutilius Lupus fand am 11. Juni 90 in einem Treffen am Liris (oder am Tolenus) den Tod, wahrscheinlich in der Nähe von Carsioli. Glücklicher war allein C. Marius; er trieb, unterstützt von Sulla, die Marser zu Paaren. Cn. Pompejus Strabo schloß die Aufständischen in der Stadt Asculum in Picenum ein. Durchschlagende Erfolge blieben den Römern im Jahre 90 v. Chr. versagt, um so größer aber waren die Opfer gewesen, und wenn auch noch die Etrusker und Umbrer zu den Conföderierten übergingen, so war es um Rom geschehen. Es wurde höchste Zeit, den Aufständischen entgegenzukommen, um so mehr, als es sich um einen italischen Bruderkrieg handelte und die Folgen für das Imperium nicht abzusehen waren, wenn die Gegner die Oberhand behielten. Es ist das bleibende Verdienst des Consuls L. Julius Caesar, am Ende seiner Amtszeit die Lex Julia
beantragt und durchgesetzt zu haben.
Sie verlieh das römische Bürgerrecht an alle Latiner und Bundesgenossen, die den Römern treu geblieben waren. Das Werk wurde vollendet durch die lex Plautia Papiria, erlassen zu Beginn des Jahres 89. Sie gewährte allen Bundesgenossen südlich des Padus das römische Bürgerrecht, sofern sie sich binnen 60 Tagen in Rom meldeten (natürlich mußten sie vorher die Waffen niederlegen). Dazu kam noch ein Gesetz des Cn. Pompejus Strabo, das den Bewohnern der Gebiete jenseits des Padus das latinische Recht verlieh. Jedoch waren die Neubürger insofern schlechter gestellt als die alten cives Romani, als jene nur zur Einschreibung in acht der insgesamt 35 Tribus zugelassen wurden.
Im übrigen gingen die Kämpfe auch noch im Jahre 89 weiter, die Römer eroberten Asculum, in Campanien konnte Sulla Erfolge verzeichnen. Gegen Ende des Jahres 89 war der Aufstand in Mittelitalien erloschen, doch dauerten die Kämpfe in Samnium, Lukanien, Bruttium, auch vor Nola, weiter an. Die Conföderierten verlegten ihre Hauptstadt von Italia (Corfinium) nach Aesernia, außerdem nahmen sie Verbindung mit dem König Mithradates VI. von Pontos auf, er sagte ihnen (im Frühjahr 88) seine Hilfe zu. In diesem Jahr ging es mit den Italikern weiter abwärts. Pompejus Strabo warf die Marser zu Boden, bei den Kämpfen in Samnium fand Pompaedius Silo den Soldatentod, die Römer schritten zur Eroberung von Apulien, in Campanien lagerte Sulla mit einem Heere vor Nola. Das Ende des Bundesgenossenkrieges, das mit den Kämpfen zwischen den Marianern und Sullanern verflochten ist, ist an anderer Stelle erzählt (s. S. 158 f.).