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In der politischen Entwicklung Roms und Italiens ist der Bundesgenossenkrieg ein tiefer Einschnitt. Zum ersten Mal hat es die römische Staatsführung gewagt, einen Schritt vom Stadtstaat hinweg zum Reichsstaat zu tun, und zwar dadurch, daß das römische Bürgerrecht allen Bewohnern Italiens (soweit sie sich den Römern unterworfen hatten) gegeben wurde. Allerdings vermochten viele der neuen Bürger ihr Stimmrecht in Rom, der Hauptstadt, in der Regel nicht auszuüben, denn die Reise nach Rom war weit und kostspielig. Dennoch ist der Fortschritt riesengroß. Italien, das Land von der Straße von Messina bis hin zum Arno und Aesis (später bis zum Rubico), ist nun ein Land der römischen Bürger  (ager populi Romani); Latiner und  socii  gibt es hier nicht mehr. Die Verleihung des römischen Bürgerrechts an die Einwohner Italiens ist die wichtigste Voraussetzung für die Bildung eines italischen Gemeinschafts- und Nationalgefühls, das sich jedoch erst unter Augustus, von dem Prinzeps tatkräftig gefördert, voll ausgewirkt hat. Außerdem hatte Rom mit dem Ende des Bundesgenossenkrieges aufgehört, die einzige Stadt Italiens im staatsrechtlichen Sinne zu sein. Zu den coloniae civium Romanorum war eine fast unübersehbare Zahl von Munizipien, die Städte der ehemaligen Bundesgenossen, gekommen. Ihre Gemeindeverfassung wurde zwar von Rom aus geregelt, aber unter möglichster Schonung ihrer lokalen Eigenart. So hatte der Einwohner Italiens, der nicht in Rom zu Hause war, zwei Vaterländer  (duae patriae):  seine eigene Heimatstadt und die Stadt Rom, die nunmehr zur Patronin Gesamtitaliens emporgestiegen war. Freilich hat es Jahrzehnte gedauert, bis sich die Bewohner Italiens zu einer großen Gemeinschaft zusammenlebten, an der Munizipalordnung haben Generationen gebaut, erst unter Caesar scheint sie ihren Abschluß gefunden zu haben.

Auch die Verleihung des latinischen Rechts an die Bewohner der Transpadana ist in ihrer Auswirkung schwerlich zu überschätzen: die städtische Aristokratie, welche die Magistrate in ihren Gemeinden bekleidete, hatte damit die Möglichkeit, in den Besitz des römischen Bürgerrechts zu gelangen. So war auch hier, fern von Rom, der Boden für eine Verschmelzung der Landschaft und ihrer Bewohner mit dem übrigen Italien in sinnvoller Weise vorbereitet. Die römische Staatsführung aber hat sich, umgeben von den Schrecken des Bürgerkrieges, großzügig und vorausschauend gezeigt, jedenfalls unvergleichlich großzügiger als die Griechen, denen es niemals gelungen war, die engen Schranken der einzelnen Polis zu überspringen. Im Bundesgenossenkrieg stand Rom am Scheideweg. Seine Führung aber hat sich für die Verschmelzung der  socii Italici  mit den  cives Romani  entschieden. Die Urheber der neuen Bürgerrechtsgesetze haben die Grundlagen zu einer welthistorischen Entwicklung geschaffen: ohne die Errungenschaften des Bundesgenossenkrieges ist die spätere Expansion des Römertums unter Pompejus, Caesar und Augustus nicht denkbar.

17. Der 1. Mithradatische Krieg, der Bürgerkrieg und die Diktatur Sullas (89 79 v. Chr.)

Mit dem Aufstieg des pontischen Königs Mithradates VI. Eupator (geb. 132/31, Regierungszeit von 121 bis 63 v. Chr.) beginnt eine neue Epoche in der Geschichte des Mittelmeerraumes. Mithradates, aus iranischem Fürstengeschlecht entsprossen, ist einer der großen Gegner Roms, vergleichbar dem Punier Hannibal. Nicht weniger als 25 Jahre lang hat Mithradates die Römer in Atem gehalten. Im Kriege wie in der Diplomatie hat er sich den Römern als ebenbürtig erwiesen. Um ihn niederzuringen, mußten die Römer die hervorragendsten Feldherrn gegen ihn einsetzen: Sulla, Lucullus und Pompejus; drei verlus treiche Kriege mußten gegen Mithradates geführt werden, bis es endlich Pompejus gelungen ist, die große Auseinandersetzung zwischen dem Westen und dem Osten siegreich für Rom zu beenden. Wie kaum ein anderer vor ihm hat sich der pontische König in souveräner Weise der Mittel der politischen Propaganda gegen Rom bedient, vor allem aber verstand er es, aus dem unwürdigen Regiment der Publikanen in der Provinz Asia Kapital für seine Pläne zu schlagen. Die Sympathien der Griechen flogen ihm zu, diesseits und jenseits der Adria verfügte er über zahlreiche Parteigänger und Agenten, die ihn über alle Vorgänge der inneren und äußeren Politik auf dem laufenden hielten. Seine Verbindungen reichten bis nach Italien. Hier unterhielt er Beziehungen zu den aufständischen Italikern; mit Sertorius in Spanien, dem hostis populi Romani, tauschte er Gesandtschaften aus. Unter den wohl vorbereiteten Schlägen des Mithradates brach Roms Herrschaft in Westkleinasien in den Jahren 89-88 v. Chr. wie ein Kartenhaus zusammen, und erst die Siege Sullas vermochten hier ein gewisses Gleichgewicht wiederherzustellen.

Das Haus des Mithradates hatte seit 302 v. Chr. in der Landschaft Pontos am Schwarzen Meer die Herrschaft inne. Die bedeutendsten Städte waren Amaseia, Gaziura und Komana. Jedoch erst nach der Vertreibung der Seleukiden aus Kleinasien konnte sich auch das pontische Reich wesentlich erweitern; Pharnakes I. (c. 185-c.170) gewann die Griechenstadt Sinope, die spätere Residenz der pontischen Könige. Polybios hat Pharnakes den treulosesten aller Könige genannt, die damals gelebt haben. Sein Nachfolger, Mithradates IV. Philopator Philadelphos (c. 170-c. 150), war bereits Freund und Bundesgenosse der Römer, und Mithradates V. Euergetes (c. 150-121) verfügte, wie seine Weihgeschenke in Delos zeigen, über gute Beziehungen zur griechischen Welt. Charakteristisch für das pontische Reich ist das Nebeneinander griechischer und iranischer Elemente in Bevölkerung und Zivilisation. Alle Herrscher fühlten sich der hellenischen Kultur verbunden, sie sprachen und schrieben griechisch, andererseits rühmten sie sich mit Stolz ihrer iranischen Abkunft. Lebendig war auch das Vorbild des großen Alexander. So hat sich Mithradates VI. Eupator als neuer Alexander, mit Diadem und flatternden Haaren, auf den Münzen porträtieren lassen. Das Reich erhält durch die Existenz griechischer Poleis, vor allem an der Küste des Schwarzen Meeres (Amastris, Sinope, Amisos und Trapezus), und des vorwiegend von Iraniern besiedelten flachen Landes sein Gepräge. Nach dem Tode des Mithradates V. regierte zunächst die Witwe des Verstorbenen für ihre zwei Söhne, Mithradates VI. Eupator aber ließ seine Mutter (um 115 v. Chr.) gefangensetzen, sein jüngerer Bruder mußte sterben, während er selbst sich mit seiner Schwester Laodike nach dem Vorbild der Achämeniden ehelich verband. Bereits in den ersten Jahren seiner Alleinregierung hat Mithradates VI. auf der Krim eingegriffen, der Herrscher ist hier als Beschützer des Griechentums gegen die Sarmaten aufgetreten. In einem anderen Feldzug eroberte der König das bosporanische Reich an der

Straße von Pantikapaion (Kertsch), einen Aufstand eines Einheimischen namens Saumakos warf er nieder. Mit der Unterwerfung von Kolchis, dem Hinterland der Griechenstädte Phasis und Dioskurias, und von Kleinarmenien hatte sich der Kreis seiner Länder um das Schwarze Meer im Süden, Osten und Norden geschlossen, der König gebot nunmehr über die gesamte Küste von Amastris bis Dioskurias, dazu über die Gegenküste auf der Halbinsel Krim. Es war zum ersten Male in der Geschichte des Altertums ein fast vollständiges  dominium Ponti Euxini  entstanden. Die neuerworbenen Gebiete, insbesondere das Vizekönigtum auf der Krim, brachten dem Mithradates reiche Einkünfte, dazu konnte er auf die Tribute abhängiger sarmatischer und skythischer Könige zählen. Fast noch wichtiger war es, daß der Herrscher die Kontrolle über die Ausfuhr des südrussischen Getreides in den Händen hatte, das für Kleinasien und mehr noch für Griechenland von größter Bedeutung war. In seinem Heere dienten Skythen, Sarmaten, Mäotier, Thraker und Kelten neben den Angehörigen zahlreicher anatolischer Völkerschaften.