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»O, kommt der Wind daher!« dachte Mac Morlan, der schon früher von Beziehungen zwischen den jungen Leuten gehört zu haben meinte.

Er überlegte, wie Fräulein Lucy und er selbst sich in dieser Angelegenheit am besten verhielten, denn der alte Hazlewood war mächtig, reich, ehrgeizig und rachsüchtig, und bestand, wenn eine Heirat für seinen Sohn in Betracht kam, doch sicher auf Vermögen und edler Herkunft. Er kam zu dem Schlusse, seiner Schutzbefohlenen, von deren Verstand und Scharfsinn er die beste Meinung hatte, einen Wink zu geben ... »Freuen Sie sich,« sprach er, als er sie allein fand, »Ihr Freund Sampson ist recht glücklich gewesen? er hat einen Schüler, der ihm für zwölf Stunden im Griechischen und Lateinischen zwei Guineen bezahlt.«

»Was Sie sagen! das freut mich sehr. Aber wer ist denn der Freigebige? Oberst Mannering ist doch nicht wieder da?«

»Nein, nein, nicht Mannering. Aber was denken Sie von Ihrem Bekannten, Charles Hazlewood? Er spricht davon, seine Lehrstunden hier zu nehmen. Recht gern, wenn wir's einrichten könnten!«

Tiefe Glut bedeckte Lucys Wangen... »Um Himmels willen nicht, Herr Mac Morlan!« sprach sie. »Geben Sie das nicht zu! Hazlewood hat schon Verdruß genug deshalb gehabt.«

»Wegen der alten Schriftsteller, Fräulein? Freilich machen sie den meisten jungen Herrn den Kopf zu gewissen Zeiten recht dick, aber jetzt studiert er sie doch aus freiem Willen.«

Lucy brach ab, ihr Wirt knüpfte das Gespräch nicht wieder an, aber am folgenden Tag nahm sie Gelegenheit, mit Sampson zu sprechen. Sie gab ihrer Dankbarkeit für seine uneigennützige Zuneigung und ihrer Freude über die gute Einnahme, die er gefunden, Ausdruck: gab ihm aber dabei zu verstehen, daß es besser sein möchte in seinem wie seines Schülers Interesse, wenn er für die Dauer dieses Unterrichtes seine Wohnung mehr in die Nähe seines Schülers legte. Sampson wollte, wie sie erwartet hatte, von diesem Vorschlage nichts hören und sie nicht verlassen, selbst wenn er der Lehrer des Prinzen von Wales hätte werden sollen. »Aber ich sehe wohl,« setzte er hinzu, »Sie sind zu stolz, meinen Beistand gelten zu lassen, und ich werde Ihnen lästig.«

»Nein, gewiß nicht,« antwortete Lucy, »Sie waren meines Vaters alter, ja fast sein einziger Freund, und ich bin nicht stolz, Gott weiß es, ich habe keine Ursache dazu. Sie mögen in andern Dingen tun, was Sie für das beste halten; aber sagen Sie, bitte Herrn Hazlewood, in meinem Auftrage, daß Sie mit mir über seine Lernbegierde gesprochen, und daß ich der Meinung sei, es ginge unter keinen Umständen an, daß er seine Stunden hier im Hause nehme.«

Sampson verließ sie mit größter Bestürzung, und als er die Tür schloß, konnte er nicht umhin, Vergils Worte über die Veränderlichkeit der Frauen in den Bart zu murmeln. Am folgenden Tage trat er mit sichtlicher Bekümmernis zu Fräulein Lucy und übergab ihr einen Brief. »Herr Hazlewood,« sagte er, »will seine Stunden aussetzen, aber er hat großmütig ersetzt, was ich dabei verbüße. Was ihm an Kenntnissen, die er durch mich hätte erwerben können, verloren geht, wird er sich selbst freilich nicht ersetzen. Auch mit dem Schreiben will's nicht recht fort. Um dieses kleine Briefchen zustande zu bringen, hat er eine ganze Stunde gebraucht und vier Federn und manches schöne Blatt Papier verdorben. Ich hätte ihm in drei Wochen eine feste, fließende, leserliche Hand beigebracht. Doch – Gottes Wille geschehe.«

Der Brief enthielt nur wenige Zeilen. Hazlewood klagte über Lucys Grausamkeit, die ihn nicht nur aus ihrer Nähe verbannte, sondern ihm nicht einmal vergönnen wollte, sich aus der Ferne nach ihr zu erkundigen und ihr beizustehen, so weit es in seinen Kräften läge. Mit der Versicherung, daß seine Zuneigung trotzdem unwandelbar sei, schloß der Brief.

Sampson erhielt durch seine Gönnerin, Frau Mac Candlish, zwar andere Schüler, die aber weder so vornehm noch so frei wie Hazlewood waren. Er verdiente aber immerhin etwas und war herzlich froh, wenn er wöchentlich Mac Morlan den kleinen Ertrag einhändigen konnte, nach Abzug eines minimalen Prozentsatzes für seine Tabaksdose und seine Pfeife.

Sechzehntes Kapitel

Mannering hatte die kleine Tour nach Bertrams Tod angetreten mit der festen Absicht, vor dem Verkaufe des Gutes Ellangowan zurückzukehren. Er fuhr nach Edinburgh und in andere Gegenden Schottlands; aber auf dem Rückwege nach dem südwestlichen Teile des Landes, wo unser Schauplatz liegt, in einem Flecken, ungefähr vierzig Wegstunden von Kippletringan, erhielt er einen Brief von Mervyn, der ihm ziemlich unangenehme Nachrichten meldete.

»Verzeihen Sie, Teuerster,« schrieb der Freund, »daß ich Ihnen den Schmerz verursacht habe, Wunden aufzureißen, von denen Ihr Brief meldet. Man hat mir immer, vielleicht irrig, erzählt, Browns Bewerbungen hätten Julien gegolten. Wie dem auch sein möge, so stand zu erwarten, daß Sie in Ihrer Lage seine Kühnheit nicht ungestraft lassen würden. Männer von Verstand meinen, daß wir der bürgerlichen Gesellschaft unser natürliches Selbstverteidigungsrecht nur unter der Bedingung überlassen, daß uns das Gesetz seinen Schutz nicht vorenthalte. Eins ohne das andere ist nicht denkbar und nicht statthaft. Niemand, wird zum Beispiel mir das Recht abstreiten, mein Leben und meinen Beutel gegen einen Straßenräuber zu verteidigen, gleich dem wilden Indianer, der weder Gesetz noch Obrigkeit kennt. Die Frage, ob ich Widerstand leisten oder mich unterwerfen müsse, muß ich nach allen meinen Hilfsmitteln und meiner Lage beurteilen. Wenn ich aber, bewaffnet und gleich an Stärke, Unrecht und Gewalttätigkeit von irgend jemand, er sei hoch oder niedrig, ohne Widerspruch erleide, so wird man es schwerlich religiösen oder moralischen Gefühlen weder bei mir noch bei irgend jemand zuschreiben, ausgenommen etwa bei einem Quäker. Ein Angriff auf meine Ehre ist meines Bedünkens dasselbe. Die Beleidigung, wenn auch unbedeutend an sich, hat weit wichtigere Folgen für alle Lebensverhältnisse als, irgend ein Unrecht, das ein Straßenräuber mir zufügen könnte, und der Ersatz steht weit weniger in der Gewalt der öffentlichen Gerechtigkeit oder liegt vielmehr gänzlich außer dem Kreise ihrer Wirksamkeit. Wenn es irgend jemand einfällt, mir Geld aus meinem Beutel zu nehmen, und es fehlen mir die Mittel zur Verteidigung oder die Geschicklichkeit und der Mut, sie zu brauchen, so wird meine Obrigkeit mir Gerechtigkeit schaffen dadurch, daß sie den Räuber aufknüpft. Aber wer wird mir die Verpflichtung zumuten, auf diese Gerechtigkeit zu warten, wenn ich selbst Mittel und Mut habe, mein Eigentum zu beschützen? Wenn man mir aber eine Beleidigung zufügt, die ich nicht erdulden kann, ohne meinen Ruf bei Männern von Ehre für immer zu beschimpfen, welches Gesetz oder welcher rechtliche Grund sollte mich abhalten, zu beschützen, was jedem Mann teurer ist und teurer sein muß als sein ganzes Vermögen? Vom religiösen Gesichtspunkte will ich nichts sagen, bis ich einen Gottesgelehrten finde, der Selbstverteidigung von Leben und Eigentum verdammt. Nimmt man die Sache hier allgemein, so möchte man wohl wenig Unterschied machen können zwischen Beschützung von Leben und Vermögen und Verteidigung des guten Rufs. Daß dieser von Menschen, die nicht im gleichen Range mit uns stehen, vielleicht in sittlicher Hinsicht tadellos und von guter Sinnesart sind, angegriffen werden kann, wird unser Recht zur Selbstverteidigung nicht aufheben. Es kann mich schmerzen, daß Umstände mich gezwungen haben, mit einem solchen Menschen zu kämpfen; aber eben dieses Gefühl mußte ein edler Feind, der im Kriege unter meinem Schwerte fiele, in mir erregen. Mögen die Kasuisten diese Streitfrage ausmachen, ich bemerke nur, daß alles, was ich geschrieben habe, weder der gewerbsmäßige Raufbold noch der Duellant, der seine Ehre rehabilitieren will, für sich ausführen könnte. Ich will bloß denjenigen entschuldigen, der durch eine Beleidigung, die niemand geduldig ertragen kann, ohne für immer Ansehen im Leben zu verlieren, zum Kampfe gezwungen wird.