Bevor der Oberrichter antworten konnte, stand der Stadtschreiber auf und bat, seinen ehrwürdigen Bart streichend, um Erlaubniß zu sprechen, die alsbald gewährt ward. »Brüder,« sagte er, »sowohl zu unserer Väter Zeit, als in der unsern hat Gott, wenn man sich recht zu ihm wandte, sich herabgelassen, die Verbrechen des Schuldigen und die Unschuld dessen zu offenbaren, der zu unbedacht angeklagt ward. Laßt uns unsern souverainen Herrn, den König Robert, der, wenn die Bösen sich nicht einmischen und seine guten Absichten verkehren, ein so gerechter und gnädiger Fürst ist, als unsere Jahrbücher in einer langen Reihe aufweisen, laßt uns ihn im Namen der schönen Stadt und aller Gemeinen Schottlands bitten, er möge uns nach der Weise unserer Vorfahren die Mittel geben, den Himmel um Licht in dieser dunkeln Mordgeschichte anzurufen. Wir fordern die Probe des ›Sarg-Rechts‹, oft gewährt in den Tagen der Vorfahren unsers Königs, gebilligt durch Bullen und Dekretatien und gebraucht von dem mächtigen Kaiser Karl dem Großen in Frankreich, von dem König Arthur in Britannien, von Gregor dem Großen und dem mächtigen Achaius in unserem Lande Schottland.«
»Ich habe von diesem Sarg-Rechte gehört, Sir Louis,« sagte der Oberrichter, »und ich weiß, das wir's unter den Privilegien der guten Stadt haben; aber ich bin etwas unvollkommen bewandert in den alten Gesetzen, und möchte Euch bitten, uns etwas genauer davon zu unterrichten.«
»Wir werden den König bitten,« sagte Sir Louis Lundin, »wenn mein Rath angenommen wird, daß der Leichnam unseres ermordeten Mitbürgers in die hohe St. Johnskirche gebracht werde, wo gehörig Messen gelesen werden für das Heil seiner Seele und die Entdeckung seines schändlichen Mörders. Indessen müssen wir einen Befehl erhalten, daß Sir John Ramorny eine Liste aller seiner Diener abgebe, die in der Nacht vom Fastendienstag auf Aschermittwoch in Perth waren, und daß er verbindlich gemacht werde, an gewissem Tag und Stunde, die noch zu nennen sind, sie in der hohen St. Johnskirche zu stellen. Dort muß dann einer nach dem andern am Sarg unseres ermordeten Mitbürgers vorbeigehen und in der vorgeschriebenen Form Gott und seine Heiligen um Zeugniß anrufen, daß er an dem Mord, mittelbar oder unmittelbar, unschuldig ist. Und glaubt mir, was durch zahlreiche Beispiele bewiesen ist, wenn der Mörder sich durch einen solchen Ausruf wird sicher stellen wollen, so wird die Antipathie zwischen dem leblosen Körper und der Hand, von welcher der Schlag kam, der ihn von der Seele trennte, noch ein unvollkommenes Leben erwecken, unter dessen Einfluß die Adern des Todten das Blut hervortreiben, das so lange stillstand. Oder, um sicherer zu sprechen, es gefällt dem Himmel, durch eine plötzliche Einwirkung, die uns unbegreiflich ist, diese Art der Entdeckung der Bosheit desjenigen uns zu gewähren, der das Ebenbild seines Schöpfers entstellte.«
»Ich habe von diesem Rechte sprechen hören,« sagte Sir Patrick, »und es wurde zu Bruce's Zeiten geübt. Dies ist gewiß keine unpassende Zeit, um durch eine so geheimnißvolle Untersuchungsweise die Wahrheit zu suchen, zu der uns gewöhnliche Mittel keinen Weg öffnen, da eine allgemeine Anklage der Dienerschaft Sir John Ramorny's ohne Zweifel durch ein allgemeines Läugnen zurückgewiesen würde. Aber ich muß unsern ehrwürdigen Stadtschreiber, Sir Louis, noch weiter fragen, wie wir hindern sollen, daß der Schuldige in der Zwischenzeit entkommt?«
»Die Bürger werden auf der Mauer strenge Wache halten, Zugbrücken sollen aufgezogen und Fallgatter niedergelassen werden, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang; und starke Patrouillen sollen die Nacht durch unterhalten werden. Diese Wache werden die Bürger gern unterhalten, um das Entkommen des Mörders ihres Mitbürgers zu hindern.«
Die übrigen Räthe stimmten diesem Vorschlage durch Wort und Zeichen bei.
»Ferner,« sagte der Oberrichter, »was ist zu thun, wenn Einer der verdächtigen Dienerschaft sich weigert, die Probe des Sarg-Rechts zu bestehen?«
»So kann er den Zweikampf in Anspruch nehmen,« sagte der ehrwürdige Stadtschreiber, »und zwar mit einem Gegner seines Standes; denn der Angeklagte hat bei der Berufung auf's Gottesgericht freie Wahl der Ordalien. Verweigert er aber Beides, so wird er für schuldig gehalten und bestraft.«
Die weisen Herren des Raths waren einmüthig der Meinung des Oberrichters und Stadtschreibers, und beschlossen in aller Förmlichkeit, den König, als Herrn des Rechtes, zu bitten, daß man den Mord ihres Mitbürgers der alten Sitte gemäß untersuchen dürfe, die notwendig bei Mordthaten die Wahrheit an's Licht bringen mußte, eine Meinung, die bis gegen das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts als ausgemacht galt. Aber bevor die Versammlung auseinander ging, hielt Bailie Craigdallie noch für nöthig, zu fragen, wer der Kämpe der Magda oder Magdalene Proudfute und ihrer Kinder sein solle.
»Das bedarf nicht vieler Fragen,« sagte Sir Patrick Charteris; »wir sind Männer und tragen Schwerter, die Jedem von uns über'm Kopfe zerbrochen werden sollten, der sie nicht zum Besten der Wittwe und Waisen unseres ermordeten Mitbürgers und zu muthiger Rache seines Todes ziehen wollte. Wenn Sir John Ramorny selbst die Untersuchung übel aufnimmt, so wird Patrick Charteris von Kinfaus auf Leben und Tod mit ihm kämpfen, so lange Mann und Roß stehen und Lanze und Klinge halten. Ist aber der Ausforderer bürgerlichen Standes, so ist's billig, daß Magdalena Proudfute ihren Kämpen unter den tapfersten Bürgern von Perth wähle, und Schmach und Schande brächt' es der guten Stadt für immer, wenn sie Einen fände, der Verräther und Feigling genug wäre, nein zu sagen. Bringt sie hierher, daß sie ihre Wahl treffe.«
Harry Schmied hörte dies mit einer traurigen Ahnung, daß des armen Weibes Wahl auf ihn fallen, und daß seine neuliche Versöhnung mit der Geliebten vernichtet werden würde, indem er sich in einen neuen Streit einließ, dem zu entgehen er kein ehrenvolles Mittel sah, und der unter anderen Umständen von ihm als glorreiche Gelegenheit wäre begrüßt worden, sich im Angesicht von Hof und Stadt auszuzeichnen. Er wußte wohl, daß unter Pater Clemens' Leitung Katharina das Gottesgericht durch Zweikampf eher für eine Beleidigung der Religion, als für eine Berufung auf die Gottheit halten, und es keineswegs als vernünftig anerkennen würde, daß man sich auf die Stärke des Armes oder die Waffengewalt als einen Beweis sittlicher Schuld oder Unschuld verlasse. Er hatte daher von ihrer eigenthümlichen, durch ihre Feinheit über die Zeit, in der sie lebte, erhabenen Meinung in dieser Angelegenheit viel zu fürchten.
Während ihn diese streitenden Gefühle schmerzlich berührten, trat Magdalena, die Wittwe des gemordeten Mannes, in den Gerichtssaal, in einen Trauerschleier gehüllt und begleitet und geführt von fünf oder sechs guten (d. h. achtbaren) Franen, in dasselbe Trauergewand gekleidet. Eine ihrer Begleiterinnen hielt ein Kind auf den Armen, das letzte Pfand von des armen Oliver ehelicher Liebe. Eine andere führte ein kleines, trippelndes Geschöpf von etwa zwei Jahren, welches mit Staunen und Furcht bald auf die schwarze Kleidung, in die man es gehüllt hatte, bald auf die Scene um sich her sah.
Die Versammlung erhob sich, um die Gruppe zu empfangen, und begrüßte sie mit dem Ausdrucke des tiefsten Mitgefühls, was Magdalena, obwohl die Gattin des armen Oliver, mit einer Würde erwiderte, die sie vielleicht von dem Uebermaß ihres Schmerzes entlehnte. Sir Patrick Charteris trat hierauf vor und nahm mit der Artigkeit eines Ritters gegen eine Frau und eines Beschützers gegen eine unglückliche, gekränkte Wittwe die Hand des armen Weibes, indem er ihr kurz erklärte, wie die Stadt die gehörige Rache für den Mord ihres Gatten verfolgen würde.