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Nach der Unregelmäßigkeit zu schließen, in der die einzelnen Lichter sich näherten, indem sie manchmal in gerader Linie sich bewegten, manchmal sich untereinander mischten oder durchkreuzten, mußte das Gewölbe, worin sie erschienen, von bedeutendem Umfange sein. Auch wuchs ihre Zahl immer mehr, und als mehrere an einem Punkt beisammen waren, konnte Philippson erkennen, daß der Lichtschein von vielen Fackeln ausging, die von Männern in schwarzen Mänteln getragen wurden. Sie schritten einher, gleich den Trägern einer Leiche, und hatten die Kappen über den Kopf gezogen, um ihr Gesicht zu verbergen. Sie schienen emsig beschäftigt zu sein, einen Teil der düsteren Kluft auszumessen, und dabei sangen sie in altdeutscher Sprache folgende Reime, die viel zu dumpf und fremdartig klangen, als daß Philippson sie hätte verstehen können.

»Bringt, den Platz hier anzuweisen,

Richtscheit, Schnur und Winkeleisen,

Grube grabt und Altar setzt,

Beide dann mit Blut benetzt,

Sechs Schuh lang von Eck zu Ecken,

Muß die Schreckensbank sich strecken,

Sechs Schuh querbreit zwischen Richter

Und verklagte Bösewichter –

Das Gericht im Ost sich hebt,

Wenn im West der Schuld'ge bebt.

All und Einer saget an.

Ob der Form genug getan?«

Ein dumpfer Chor schien auf die Frage zu antworten. Nach den vielen Stimmen zu urteilen, war eine große Zahl bereits im unterirdischen Gewölbe, viele aber auch noch draußen in den mancherlei Zugängen, die mit demselben in Verbindung standen. Der Gesang der Antwort erklang folgendermaßen:

»Bei Leib und Seele, bei Blut und Gebeinen,

Einer für alle und alle für einen,

Wird unser Tun wohl als recht erscheinen?

Noch ist es Nacht.

Im breiten Rhein

Spiegelt sich der Sterne Schein,

Kein Morgenlicht glänzt weit und breit.

Nur eine Stimm' ist hörbar auf der Flut,

Der finstre dumpfe Ruf nach Blut für Blut,

Ihm zu gehorchen, ist's nun an der Zeit!«

Der Chor erwiderte darauf in zahlreich vermehrten Stimmen:

»Auf denn! Ging der Tag zur Rüst,

Ist es Zeit für uns, zu wachen.

Auf! daß zum Gericht wir taugen;

Rache hat nicht Schläfers Augen –

Rach' und Nacht Gemeinschaft machen!«

Der Inhalt dieser Strophen brachte unsern Philippson bald zu der Erkenntnis, daß er sich in der Nähe der Femrichter befände, der berühmten Richter des heimlichen Gerichts, das zu jener Zeit in Schwaben, Franken und andern Gegenden des östlichen Deutschlands bestand. Philippson hatte gehört, daß insgeheim sogar auf dem linken Rheinufer ein Oberrichter dieses furchtbaren Tribunals seinen Sitz hatte, dessen Macht sich selbst über das Elsaß ausbreitete, obgleich Herzog Karl von Burgund, sie zu brechen, bemüht gewesen war. Aber die Dolche dieser geheimen Verbindung arbeiteten so furchtbar, daß es selbst für ein gekröntes Haupt gefährlich war, einen Vernichtungszug gegen die Feme zu versuchen.

Diese Erwägungen klärten Philippson auch gleich über Stand und Rang des schwarzen Priesters von St. Paul auf, und er vermutete in diesem einen Präsidenten oder Oberrichter des heimlichen Gerichtes. Nun konnte er sich nicht mehr darüber wundern, daß dieser Mann es voller Zuversicht auf sich genommen hatte, die Hinrichtung des Hagenbachers zu rechtfertigen, daß sein Erscheinen jenen Bartholomäus, den er auf der Stelle hätte verurteilen und töten lassen können, in Schrecken versetzte und daß seine Anwesenheit an der Abendtafel zum »Goldenen Vließe« alle Gäste erblassen machte; denn obwohl alles, was das heimliche Gericht, dessen Tun und Treiben und dessen Richter und Beisitzer betraf, durchaus geheim gehalten wurde, so wußte man doch auch von dem und jenem, daß er einer der Richter wäre und gar hohe Gewalt bei dem Bundestribunal besäße. Solche Männer waren sehr gefürchtet, und niemand wagte, ihnen Achtung und Gehorsam zu verweigern.

Alles dies ging dem Engländer durch den Kopf. Er fühlte, daß er in die Hände eines schonungslosen Gerichtes gefallen war, und daß es für einen freundlosen Fremdling, wie unschuldig er sich auch fühlen mochte, bloßer Zufall sein mußte, wenn ihm vor diesem Tribunal Gerechtigkeit zuteil würde. Zu gleicher Zeit beschloß er aber auch, seiner Sache nichts zu vergeben, sondern sich auf das beste zu verteidigen.

So lag er da, während die Männer, die er im Lichtschimmer vor sich sah, wie Phantome eines Fieberkranken erschienen. Endlich versammelten sie sich im Mittelpunkte des Gewölbes und stellten sich in Reih und Glied. Eine Menge schwarzer Fackeln wurde nach und nach angezündet, bis der Ort völlig erleuchtet war. In der Mitte konnte Philippson jetzt einen der Altäre wahrnehmen, die sich bisweilen in alten, unterirdischen Kapellen befinden.

Hinter dem Altar, der den Mittelpunkt zu bezeichnen schien, auf welchen aller Blicke gerichtet waren, befanden sich, gleichlaufend hingestellt, schwarzbehangene Bänke. Jede derselben war mit einer Anzahl Personen besetzt, welche Richter zu sein schienen. Allein die, welche auf der vordersten Bank saßen, waren minder zahlreich und schienen höheren Ranges als diejenigen, die die übrigen Sitze innehatten. Erstere schienen durchweg Männer von Bedeutung, hohe Geistliche, Ritter und Adelige zu sein, und obschon unter allen Anwesenden eine gewisse Gleichheit zu herrschen schien, so wurde doch auf die Meinung und das Zeugnis der ersteren ein größeres Gewicht gelegt. Sie hießen Freiritter oder Freigrafen, während die Richter der geringeren Klasse den Namen Beisitzer führten.

Außer denen, die die Bänke besetzt hielten, standen andere umher, schienen die verschiedenen Eingänge zur Gerichtssitzung zu bewachen oder verhielten sich hinter den Sitzen ihrer Oberen, bereit, die Befehle der letzteren auszuführen. Auch diese waren Mitglieder des Ordens, jedoch von niedrigerem Range. Gewöhnlich wurden sie Frei- oder Femschöffen, also Diener des heimlichen Gerichtes, genannt, dem sie geschworen hatten, Gutes wie Böses zu berichten, auch wenn es ihre nächsten geliebtesten Verwandten betraf. Die Missetat selbst einer Mutter vor dem Tribunal zu verheimlichen, wäre ebenso strafbar gewesen, als hätte der betreffende Schöffe oder Beisitzer das Femverbrechen selber begangen.

Als die Richter versammelt waren, wurde ein Strick und ein bloßes Schwert, die wohlbekannten Sinnbilder der heiligen Feme, auf dem Altar niedergelegt, wobei das Schwert, gewöhnlich mit einem Griff in Form eines Kreuzes versehen, als das geheiligte Emblem der christlichen Erlösung, der Strang aber als Zeichen des Rechtes, des Urteils auf Leben und Tod, anzusehen war. Dann erhob sich der Vorsitzer oder Freigraf, der den mittelsten Platz auf der ersten Bank einnahm, legte seine Hand auf die Symbole und sprach laut die Eidesformel der Richter aus, die von allen Beisitzern und Schöffen mit dumpfer und tiefer Stimme nachgesagt wurde.

»Ich gelobe und schwöre bei der heiligen Dreifaltigkeit, sonder Erlaß den Dingen fördersam zu sein, die die heilige Feme betreffen, deren Grundsätze und Wahrsprüche gegen Vater und Mutter, Bruder und Schwester, Weib und Kinder durchzuführen, auch gegen Feuer, Wasser, Luft und Erde, gegen alles, was die Sonne bescheint, gegen alles, was der Tau benetzt, gegen alle erschaffenen Dinge im Himmel und auf Erden oder in den Wassern und unter der Erde; und ich schwöre, dem heiligen himmlischen Gerichte alles kundzutun, was ich für wahr halte oder durch glaubwürdiges Zeugnis als wahr angeben höre und was nach den Satzungen der heiligen Feme Tadel oder Strafe verdient; schwöre, daß ich nichts bemänteln oder verhehlen will, wovon mir Kunde wird, weder um der Liebe, noch um der Freundschaft willen, noch um Goldes, Silbers und aller Edelsteine willen; auch will ich nicht Bündnis schließen mit den Verfemten, das heißt, ich will keinem Schuldigen einen Wink geben von der ihm drohenden Gefahr, will ihm nicht Rat erteilen zur Flucht, ihm weder mit Hilfe noch mit Hilfsmitteln dazu an die Hand gehen; will solchen Schuldigen weder Feuer noch Bekleidung, weder Nahrung noch Obdach reichen, ja, sollte auch mein Vater von mir einen Becher Wassers bei der Glut eines Sommertages erbitten oder mein Bruder in der bitterkältesten Winternacht an meinem Herde zu sitzen begehren. Und endlich gelobe und schwöre ich, den Bund der heiligen Feme zu ehren und dessen Geheiß vorzugsweise vor jedem Spruch eines andern Gerichtes rasch, getreu und standhaft auszuführen. – So wahr mir Gott helfe und seine heiligen Evangelisten!«