Nachdem dieser Amtseid geleistet worden war, redete der Oberrichter oder Freigraf die Versammelten als Männer an, die gleich der Gottheit im verborgenen richten und strafen, und forderte sie auf, ihm zu sagen, warum dieser Sohn des Stranges[R1] gebunden und hilflos vor ihnen läge? Einer der Richter erhob sich auf einer der entferntesten Bänke und erklärte in einer Stimme, die, obschon sie verstellt wurde, Philippson doch zu erkennen glaubte, er erscheine vor dem heiligen Gerichte, dem er durch seinen Eid verpflichtet wäre, als Kläger gegen den vor ihnen liegenden Gefangenen oder Sohn des Stranges.
»Bringt den Gefangenen heran!« sagte der Freigraf. Sechs der Schöffen trugen sofort das Feldbett, auf dem Philippson lag, vor den Altar. Als dies geschehen war, entblößte jeder von ihnen seinen Dolch, während zwei ihn von seinen Banden lösten und ihn leise warnten, daß er beim geringsten Versuch, Widerstand zu leisten oder zu fliehen, niedergestochen würde,
»Erhebe Dich,« sagte der Freigraf, »höre auf die Klage, die gegen Dich vorgebracht werden wird, und glaube, daß Du in uns eben so gerechte wie unbeugsame Richter finden wirst.«
[F1: Sohn – oder Kind des Stranges hieß der vor der Feme Angeklagte.] Philippson, der noch Unterwams und Beinkleider anhatte, richtete sich auf dem Lager zu sitzender Stellung auf, so daß er den vermummten Oberrichter des entsetzlichen Tribunals ins Auge fassen konnte. Selbst unter diesen fürchterlichen Umständen blieb der unerschrockene Engländer gefaßt und zuckte mit keiner Wimper, sein Herz pochte nicht stärker als sonst, obwohl er, wie es in der Schrift heißt, ein Pilgrim im Schatten des Todes zu sein schien, umgarnt von Schlingen und umringt von dichter Finsternis, da, wo Licht zu seiner Sicherheit so nötig war. –
Der Freigraf fragte ihn nach seinem Namen, seinem Geburtslande und seiner Beschäftigung. – »John Philippson,« war die Antwort, »von Geburt ein Engländer, von Gewerbe ein Kaufmann.« – »Habt Ihr jemals einen anderen Namen geführt und ein anderes Gewerbe betrieben?« fragte der Richter. »Ich bin Kriegsmann gewesen – und war damals unter einem andern Namen im Heere bekannt,« – »Wie nanntet Ihr Euch da?« –
»Ich habe den Namen zusammen mit dem Schwerte abgelegt und will unter diesem Namen nie wieder gekannt sein. Ueberdies führte ich ihn damals da, wo Euer Gericht nichts zu sagen hat,« antwortete der Engländer. – »Weißt Du, vor wem Du stehst?« fuhr der Richter fort. – »Ich glaube, ich befinde mich vor dem heimlichen Gericht der Feme.«
»Ganz richtig,« versetzte der Richter, »dann weißt Du auch, daß Du Dich sicherer fühlen würdest, hingst Du an einem Haare über dem Rheinfall bei Schaffhausen, oder lägest Du unter einem Henkerbeil, das nur durch einen seidenen Faden am Fallen gehindert wird. Was hast Du verbrochen, daß Du hier stehst?« – »Darauf mögen die antworten, die mich dem Gerichte überliefert haben,« antwortete Philippson mit eben der Gelassenheit wie vorher.
»Sprich, Kläger,« sagte der Freigraf, »sprich zu allen vier Winden des Himmels! sprich zu den Ohren der freien Schöffen dieses Gerichtes und zu den getreuen Spruchvollstreckern! sprich in das Angesicht dieses Sohnes des Stranges, der seine Schuld verhehlt oder leugnet, rechtfertige also Deine Klage!«
»Höchstgefürchteter!« redete der Kläger den Freigrafen an; »dieser Mann hat sich dem Boden genaht, der die rote Erde heißt – ein Fremdling unter falschem Namen und erlogenem Gewerbe. Als er noch auf der Ostseite der Alpen zu Turin in der Lombardei und an anderen Orten weilte, hat er zu mehrerenmalen von der heiligen Feme in Worten des Hasses und der Verachtung gesprochen und erklärt, wäre er Herzog von Burgund, so würde er ihr nicht gestatten, sich aus Westfalen und Schwaben in seine Staaten zu verpflanzen. Auch klage ich ihn an, daß er die Absicht geäußert hat, an den Hof des Burgunderherzogs zu ziehen, um seinen Einfluß daselbst gegen das heilige Gericht geltend zu machen, der, wie er vorgibt, bedeutend genug sein wird, ein Verbot gegen die Sitzungen der Feme in den burgundischen Landen auszuwirken und die Richter und Schöffen des Gerichtes mit denjenigen Strafen belegen lassen, die an Räubern und Meuchlern vollzogen zu werden pflegen.«
»Das ist eine schwere Anklage, mein Bruder,« sagte der Freigraf, als der Kläger zu reden aufhörte. »Wie gedenkst Du, sie zu rechtfertigen? Welches sind Deine Beweismittel? Du sprichst zu heiligen und wissenden Ohren.« – »Ich beweise meine Anklage,« sprach der Kläger, »durch das Geständnis des Beklagten und durch meinen Eid auf die heiligen Zeichen des Bundes, auf Schwert und Strang.«
»Ein rechtmäßiger Beweis,« sprach einer der andern auf den Bänken sitzenden Richter. »Dieser Herzog von Burgund hat eine Menge Fremder in seine Heerscharen aufgenommen, die er leicht gegen diesen heiligen Gerichtshof führen kann; besonders wenn diese Fremdlinge Engländer, ein kühnes Inselvolk, sind, die blind an ihres Landes Gebräuchen hängen und die Gebräuche aller andern Völker hassen. Nicht unbekannt ist es uns, daß der Herzog von Burgund bereits zum Widerstand gegen die heilige Feme in mehr als einer seiner deutschen Besitzungen aufrief. So es sich ergibt, daß der Angeklagte einer von denen ist, welchen dergleichen Grundsätze eingeimpft wurden, so sage ich, lasset Schwert und Strang ihr Werk an ihm vollführen!«
Ein allgemeines Murmeln schien das, was der Sprecher gesagt hatte, zu billigen; denn alle erkannten die Notwendigkeit, die Furcht vor der Feme durch gelegentliche Beispiele schwerer Strafe wach zu halten, und wohl keiner konnte bereitwilliger geopfert werden als ein unbekannter und wandernder Fremdling. –
Alles das hätte unserm Philippson wohl den Mut nehmen mögen, doch hinderte es ihn nicht, standhaft auf die Anklage zu antworten: »Ritter, Herren und Bürger,« sprach er, »wisset, daß ich in früheren Jahren weit größeren Gefahren gegenüber gestanden habe, als mir jetzt drohen, und daß ich noch nie in meinem Leben zur Rettung meines Lebens die Flucht ergriff. Strang und Dolch sind nicht geeignet, demjenigen Schrecken einzuflößen, der Schwerter und Lanzen hat blinken sehen. Meine Antwort auf die Anklage lautet, daß ich ein Engländer bin, also einem Volke angehöre, das gewohnt ist, offenes und unverhohlenes Recht bei hellem Lichte des Tages zu geben und zu empfangen. Dennoch weiß ich, daß ich ein Reisender bin, der nicht das Recht hat, sich den Satzungen und Regeln anderer Völker zu widersetzen, weil dieselben nicht den Gesetzen seines Landes gleichen. Der Kläger beschuldigt mich, daß ich zu Turin oder andern Orten Norditaliens mich tadelnd über das Gericht ausließ, vor welchem ich mich gegenwärtig befinde. Ich will nicht leugnen, daß ich mich dessen erinnere; allein, es geschah, weil ich mit Fragen darüber von zwei Gästen, die zufällig mit mir an der Tafel saßen, bestürmt wurde. Ich ließ mich lange und eindringlich auffordern, ehe ich meine Meinung äußerte.«