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Maggie entwischte aber der Alten an der Tür, rannte wieder zu dem Tische hin, machte dem Ratsherrn einen komischen Knicks, kicherte und sagte: »Sie hat sich gewiß wieder mit ihrem Gevatter, dem Satan, überworfen, ihr Herren; dann verfällt sie nämlich immer in Mucken und Grillen, und ich muß der Sündenbock sein. Nur gut, daß mein Buckel an Prügel gewöhnt ist! Aber wenn sie keine Manieren hat, meine Herren, so ist doch damit nicht gesagt, daß sie auch anderen fehlen müßten!« Wieder machte sie einen ihrer komische Knickse; aber von draußen schallte die Stimme der Mutter herein: »Maggie! Teufelsbalg! Kommst Du nicht auf der Stelle, so hole ich Dich!«

»Da hört nur, wie sie wieder wettert!« schwatzte Maggie weiter, ohne sich durch ihre Reden stören zu lassen; nach einer Weile aber, als sich die Mutter mit den Fronen zankte, die sie nicht wieder in die Stube lassen wollten, besann sie sich eines andern und hub, die Hand zum Himmel ausstreckend, mit schmetternder Stimme zu singen an:

Zur Lust auf, der blauen,

Auf der Stute, der grauen,

Noch sehe, noch sehe ich sie!

Und mit einem Satze war sie zur Tür hinaus.

Bis Ratsherr Middleburgh dazu kam, nach Sankt-Leonard hinauszugehen, verliefen reichlich vierzehn Tage. Das Gericht hatte mit dem Falle Porteous noch immer soviel Schererei, daß niemand zu Atem kam. Von London aus lief eine Beschwerde nach der andern ein, daß von den Mördern noch kein einziger verhaftet worden sei, und selbst der König hatte persönlich interveniert: ein Fall, der sich nicht häufig zu ereignen pflegte. Immerhin mußte Butler von aller Schuld freigesprochen werden, war aber nur gegen Bürgschaft aus der Haft gelassen worden, weil auf seine Zeugenaussage Gewicht gelegt wurde, eben der Beschwerden halber, die aus London nach Edinburg kamen. Aus dem gleichen Grunde wurde es jetzt unangenehm empfunden, daß die alte Murdockson mit ihrer Tochter sich am selben Tage, als sie aus der Haft entlassen worden, aus Edinburg entfernt hatte und spurlos verschwunden war. Von London aus kam Befehl, eine öffentliche Belohnung auszuschreiben für jeden, der einen Teilnehmer an dem Krawall zur Anzeige brächte, anderseits jeden, dem nachgewiesen würde, daß er solchem Teilnehmer Unterstand oder Gelegenheit zur Flucht gegeben, mit sofortiger Todesstrafe zu drohen: eine Maßregel von unerhörter Strenge, die noch dadurch für schottische Sinnesart erheblich verschärft wurde, daß sie an jedem ersten Sonntag eines Monats vor dem Beginn des Gottesdienstes von der Kanzel verlesen und jeder Geistliche, der sich dieser Verordnung nicht fügte, seines Amtes entsetzt werden sollte.

Hierüber entstand in Edinburg allgemeine Unzufriedenheit, denn das Volk meinte, der Fall würde von England aus nur dazu ausgenützt, Schottlands Rechte und Freiheiten zu verkürzen; dem presbyterianischen Glauben gilt es als Sünde, die Kanzel zu irgend etwas anderm als zur Verkündigung von Gottes Worte zu benutzen: zudem war Schottland das Reservatrecht zugestanden worden, daß für den öffentlichen Gottesdienst lediglich die Generalsynode als unsichtbares Oberhaupt der Kirche Bestimmungen erlassen dürfe.

Während es zufolgedessen in Edinburg bedenklich zu gären anfing, machte sich Ratsherr Middleburgh, als der Verhandlungstermin gegen Effie Deans vom Lord-Oberrichter festgesetzt worden, auf den Weg nach Sankt-Leonard, zur damaligen Zeit eine nicht so einfache Sache wie jetzt, denn wenn die Entfernung auch nur annähernd eine Stunde betrug, so waren doch die Straßen nicht bloß unsicher, sondern auch bei weitem nicht so bequem, wie es die Menschen in der Gegenwart gewöhnt sind.

Der alte Deans saß vor seinem Häuschen auf einer Rasenbank, mit Ausbesserung seines Geschirrs befaßt: eine Arbeit, die zur damaligen Zeit jeder Besitzer eines Fuhrwerks selbst verrichten mußte. Statt, wie der Ratsherr erwarten durfte, die Arbeit aus der Hand zu legen, hielt Deans es kaum für notwendig, den Kopf aufzuheben, sondern bastelte mürrisch weiter. Es blieb dem Ratsherrn nichts übrig, als den alten Mann anzureden.

»Mein Name ist Middleburgh, James Middleburgh. Ich bin Ratsherr von Edinburg,« sagte er.

»Hab nichts dawider,« versetzte Deans, kurz angebunden, ohne sich stören zu lassen.

»Richter haben manchmal recht schwere Pflichten,« sagte Middleburgh wieder.

»Mag sein,« brummte Deans, »andre Leute auch.«

»Es treten hin und wieder Pflichten und Meinungen in schweren Widerspruch,« sagte Middleburgh.

»Kann's nicht ändern,« brummte Deans.

»Sie haben zwei Töchter, Deans? nicht wahr?«

Der Greis fuhr schmerzlich zusammen, wie jemand, der sich an einer empfindlichen Wunde gestoßen, bückte sich aber im andern Augenblick noch tiefer über seine Arbeit und erwiderte finster: »Eine Tochter, Herr – bloß eine – bloß eine!«

»Ich verstehe, Deans, Sie meinen, bloß eine zu Hause, aber das unglückliche Ding im Gefängnis, ist doch Ihre jüngste Tochter?«

Der Presbyterianer schlug ernst die Augen zu dem vor ihm stehenden Ratsherrn auf. »Dem Fleisch nach ist die andere mein Kind; ja – aber seit sie ein Belialskind geworden, dem Geiste nach nicht mehr.«

Der Ratsherr setzte sich neben den starren Greis und suchte die Hand zu fassen, die die seine floh. »Deans,« sagte er, »wir sind allzumal Sünder und sollten an den Irrungen unserer Kinder schon darum kein zu großes Aergernis nehmen, weil ihnen ja irdische Schwäche als Erbteil von uns Eltern überkommt.«

Ungeduldig rief der Greis: »Herr, das weiß ich so gut wie, ich meine, es kann ja alles, was Sie sagen, recht und in Ordnung sein; aber mit fremden Leuten über meine Angelegenheiten zu sprechen, ist meine Sache nicht, obendrein jetzt, nachdem von London diese strengen Dekrete erlassen worden sind, zum empfindlichen Nachteil für unser armes Land und seine gequälte Kirche.«

»Aber, lieber Deans,« fiel ihm der Ratsherr ins Wort, »das eigne Haus muß der Mensch doch vor allem bedenken, man wäre ja sonst schlimmer als ein Ketzer!«

»Ich sage Ihnen, Ratsherr,« fuhr Deans auf, »wenn Sie Ratsherr sind, was heutzutage freilich nicht weither ist, mein Haus bleibt mein Haus, und für eine Verworfene – für eine – ich scheue mich, daran zu denken, was sie ist – für eine solche hab ich kein Haus mehr.«

»Aber, Deans, bedenken Sie, wenn das Leben Ihres Kindes noch zu retten wäre.«

»Ihr Leben!« rief der Greis, »kein Haar von diesem grauen Haupte möchte ich hingeben für ihr Leben, nachdem sie ihren Ruf geschändet hat, und doch,« setzte er, mit einem schwachen Versuche, den harten Spruch zu mildern – »würde ich es hingeben, dies graue Haupt, das sie mit Pein beladen, könnte sie dadurch Zeit zur Buße, zur Läuterung gewinnen: den was bleibt dem Bösen, wenn ihm der Odem entwichen? Aber sie sehen, noch einmal sehen? Nein! nie, nie! in diesem Leben nie mehr!«

Wie wenn er dies Gelübde innerlich wiederholte, bewegten sich seine Lippen noch eine Weile stumm hin und her.

»Deans,« nahm Middleburgh wieder das Wort, »ich spreche zu Ihnen als einem klugen, verständigen Manne, und wenn Sie Ihrem Kinde das irdische Leben retten wollen, so müssen Sie sich auch irdischer Mittel dazu bedienen.«

»Ich verstehe den Sinn Ihrer Worte,« erwiderte Deans, »und was irdische Klugheit für die Verlorene zu tun vermag, wird Herr Novit besorgen, der Sachwalter von Dumbiedike. Mir selbst erlaubt mein Gewissen nicht, mich mit Gerichtshöfen der neueren Art in Disput einzulassen.«

»Sie wollen damit sagen, Deans, daß Sie die Zuständigkeit unserer Gerichte nicht anerkennen?« erwiderte Middleburgh; »aber hierüber mit Ihnen zu diskutieren, sei späterer Gelegenheit aufbewahrt. Was mich heute herführt, ist lediglich folgendes: Ich habe Weisung gegeben zur Vorladung Ihrer ältesten Tochter als Zeugin in dem Prozesse wider Ihre jüngere, Effie. Erfüllt nun Ihre ältere Tochter dem Staate gegenüber ihre Pflicht und legt das Zeugnis ab, so ist die Schwester, so weit ich zurzeit beurteilen kann, gerettet. Falls aber Sie aus starren Glaubensrücksichten ihr verbieten sollten, vor Gericht zu erscheinen, dann sind Sie, der Vater des unseligen Mädchens, als derjenige anzusehen, den die Schuld an ihrem frühen und schimpflichen Tode trifft.«