Выбрать главу

»Hat man je so was gehört, Mylord?« fragte Saddletree den Laird Dumbiedike, als der Anwalt geschlossen hatte. »Was für ein Faden läßt sich aus einem kleinen Knäuel spinnen! Schwerenot! er weiß ja kein Tüttelchen mehr als in der protokollierten Aussage steht. Und die Vermutung, Jeanie werde über die Situation ihrer Schwester viel aussagen können, steht doch auf gar schwachen Füßen! Es ist wirklich ein schreiendes Unrecht von meinem Vater, daß er mich nicht hat studieren lassen. Aber, still! das Gericht will sich über die Zulänglichkeit der Verteidigung aussprechen.«

Und so geschah es. Nach kurzer Beratung verkündete der Lord-Oberrichter, daß, wenn der Verteidigung der Beweis gelänge, daß die Angeklagte ihre Schwester rechtzeitig über ihren Zustand unterrichtet habe, von weiterer Verfolgung derselben Abstand genommen werden müsse, da kein Schuld-Delikt im Sinne des hier zuständigen Gesetzesparagraphen mehr vorläge, daß sodann Klage und Verteidigung lediglich den Geschworenen zur Kenntnis und letzten Entscheidung vorzulegen seien, die aber nicht anders als auf »unschuldig« lauten werde.

Einundzwanzigstes Kapitel

Die Geschworenen wurden nun zu Protokoll gekommen und vereidigt, dann wurde Effie noch einmal die Frage vorgelegt, ob sie sich des Verbrechens, dessen sie angeklagt sei, für schuldig bekenne, und noch einmal klang ihr »Unschuldig« in demselben herzzerreißenden Tone wie das erste Mal durch den Verhandlungssaal.

Hierauf führte der Kronanwalt eine Reihe von Zeuginnen vor, die unter ihrem Eide aussagten, Effie Deans habe, als man es ihr ins Gesicht sagte, sie sei in anderen Umständen, solchen Verdacht ärgerlich und schnippisch in Abrede gestellt. Mehr aber noch verstärkte Effie den Schuldbeweis durch ihr eigenes Zeugnis. Sie stellte den Umgang mit einem Manne, dessen Namen sie geheim zu halten wünsche, nicht in Abrede. Als Grund für diesen Vorbehalt führte sie an, sie sei wohl im Rechte, ihre eigene Lebensführung zu kritisieren, aber nicht befugt, einen Abwesenden zu beschuldigen. Auf die Frage, warum sie sich niemand offenbart habe, gab sie Scham als Grund an, wie auch, daß sie ans ihren Geliebten vertraut habe, der ihr versprochen habe, für sie und ihr Kind zu sorgen. Auf die weitere Frage, warum er sein Versprechen nicht gehalten habe, erklärte sie, er hätte lieber das Leben geopfert, als sie und ihr Kind ins Unglück gestürzt, aber es seien Umstände eingetreten, die es ihm unmöglich gemacht hätten, über die sie weitere Aussagen verweigere. Das weitere Verhör gestaltete sich in Frage und Antwort wie folgt:

»Wo sie die Zeit von ihrem Weggang aus Saddletrees Haus bis zu ihrer Heimkehr nach Sankt-Leonard gewesen sei?« – Sie könne sich darauf nicht mehr besinnen. – Die Frage wurde wiederholt. Sie könne sich darum nicht darauf besinnen, weil sie schwer krank gewesen sei. – Als die Frage immer wieder, unter anderer Form, gestellt wurde, erklärte sie endlich, sie wolle in allen Punkten gern die Wahrheit sagen, wenn sie auch dadurch leiden müßte; nur solle man sie nicht über andre Leute ausfragen. Endlich bequemte sie sich im Kreuzverhör zu dem Geständnis, diese Zeit über in der Wohnung einer Frau gewesen zu sein, wo ihr Geliebter öfter sich aufgehalten und sie untergebracht habe, damit sie ihre Niederkunft dort abwarte, wo sie auch einen Knaben geboren habe; aber wo die Wohnung gelegen sei, darüber wüßte sie keinen Aufschluß Zu geben, weil sie bei Nacht hingebracht worden sei.

»Ob diese Wohnung in der Stadt selbst oder in einer Vorstadt gelegen sei?« – »Wie die Person, bei der sie niedergekommen sei, geheißen habe?« – »Ob sie die Person früher schon gesehen habe und ob es eine Bekannte von ihr gewesen sei?« – Auf alle drei Fragen verweigerte sie die Antwort.

»Ob das Kind lebend zur Welt gekommen sei?« – Gott möge ihm und ihr helfen: es habe gewiß und wahrhaftig bei der Geburt gelebt! »Ob es nach der Geburt oder später eines natürlichen Todes gestorben sei?« – Ihres Wissens nicht.

»Wo sich das Kind jetzt befände?« – Ihre rechte Hand opferte sie gern wenn sie dadurch erfahren könnte, wo sie ihr Kind finden könne. Aber, ach! sie fürchte, mehr als seine Gebeine von ihm nicht wiederzusehen.

»Aus welchem Grunde sie ihr Kind für tot halte?« – Sie schwamm in Tränen, weigerte aber hierauf die Antwort.

»Ob die Frau, die ihr bei der Niederkunft Beistand geleistet, den Eindruck einer sachkundigen Person auf sie gemacht habe?« – Mehr den eines bösherzigen Weibes.

»Ob noch jemand in der Wohnung gewesen sei?« – Ja, soweit sie sich besinnen könne; aber genau könne sie nichts darüber sagen, da ihr Wahrnehmungsvermögen infolge des Fiebers, in dem sie gelegen habe, stark geschwächt gewesen sei.

»Wann ihr das Kind genommen worden sei?« – Sie wisse es nicht; als sie wieder zu sich gekommen, habe ihr das Weib gesagt, ihr Kind sei tot; darauf habe sie dem Weibe ins Gesicht gesagt, daß es umgebracht worden sei; darauf habe das Weib sie so grob und schlecht behandelt, daß sie, außer sich vor Entsetzen, den ersten Anlaß zur Flucht wahrgenommen und ihr Vaterheim aufgesucht habe.

»Warum sie den Ihrigen nichts gesagt und nicht versucht habe, sich über die Wohnung des Weibes Gewißheit zu verschaffen?« – Sie habe es gewollt, es sei ihr aber keine Zeit mehr dazu geblieben.

»Warum sie Namen und Wohnung der Frau noch immer verschweige?« – Weil, sagte sie nach kurzem Besinnen, nichts mehr dadurch ungeschehen gemacht werden, wohl aber viel neues Unheil entstehen könne.

»Ob sie selbst jemals auf den Gedanken gekommen sei, das Kind gewaltsam beiseite zu schaffen?« – Niemals, so wahr sie auf Gottes Barmherzigkeit rechne! Freilich habe das böse Weib in seinem Zorne ausgestoßen, sie habe im Fieber ihrem Kinde selbst Schaden zugefügt, aber sie sei überzeugt, daß dies bloß gesagt worden sei, um sie zu schrecken und zum Schweigen zu bringen.

»Ob das Fieber, an dem sie erkrankt sei, infolge natürlichen Verlaufs entstanden oder durch äußere Eindrücke hervorgerufen worden sei?« – Man habe ihr eines Morgens sehr schlimme Nachrichten mitgeteilt, worauf das Fieber zum Ausbruch gekommen sei.

»Was für Nachrichten das gewesen seien?« – Sie wolle nichts aussagen; sie wisse, ihr Kind sei tot; sollte sie aber hierin irren, so würde ein anderer die Sorge für sein Leben übernehmen; ihr eigenes Leben stünde in Gottes Hand, der es wisse, daß mit ihrem Willen oder Beistand ihrem Kinde kein Leid geschehen sei. Den Entschluß, den Ihrigen alles zu sagen, den sie gefaßt habe, als sie aus dem Hause des bösen Weibes geflohen sei, habe sie später aus Gründen, die sie nicht nennen wolle, wieder fallen lassen. Sie sei jetzt so erschöpft, daß sie bitten müsse, das Verhör abzubrechen.

Nunmehr erhielt der zweite Anwalt für die Beklagte, Nichil Novit, das Wort. Er zitierte zuerst die Zeugen, die über den Charakter des Mädchens aussagen sollten. Alle stimmten überein in ihrem Lobe, vor allem die brave Frau Saddletree, die unter Tränen erklärte, sie hätte ihr eigenes Kind nicht höher achten und inniger lieben können als die arme Effie. Alles wurde durch ihre herzliche Schilderung erwärmt, nur ihr Mann nicht, der dem neben ihm sitzenden Dumbiedike zuflüsterte:

»Ihr Nichil Novit ist wirklich noch ein novus, nehmen Sie mir das nicht übel! Solch ein schnatterndes, flennendes Weibsbild zu zitieren, das den Richtern den Kopf dick macht! Da hätte er mich lieber zitieren sollen! Ich hätte ein Zeugnis abgelegt, daß ihr von niemand hätte ein Haar gekrümmt werden können!«