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Selbst in diesem Augenblicke höchster Seelenangst verlor Jeanie die Herrschaft nicht über sich: »Es ist mein Vater! Es ist unser Vater!« sprach sie sanft zu den Fronen, als sie neben dem bewußtlosen Greise niederkniete und ihm liebevoll die Schläfe rieb.

Umflorten Auges gab der Lord-Oberrichter Weisung, Vater und Tochter in ein anstoßendes Zimmer zu führen und ihnen dort alle Fürsorge angedeihen zu lassen. Effie blickte, als der Vater aus dem Saale getragen wurde und die Schwester langsam hinter den beiden Männern herschritt, mit so starren Augen hinter ihnen her, als wollten sie aus ihren Höhlen dringen. Dann aber fand sie in ihrer verzweifelten Situation einen Mut, wie sie ihn noch in keinem Augenblicke der Verhandlung gezeigt hatte.

»Jetzt liegt das Schwerste hinter mir,« sagte sie; ihr Busen hob sich, wie von einem Alp befreit; und kühn wandte sie sich zu ihren Richtern mit dem Rufe: »Mylords! Beliebt es Ihnen, die Verhandlung zu Ende zu führen? Der traurigste Tag meines jungen Lebens muß ja endlich auch zu Ende gehen!«

Der Lord-Oberrichter, nicht wenig verwundert, sich durch die Angeklagte selbst an die ihm obliegende Pflicht erinnert zu sehen, sammelte sich und stellte dem Anwalt der Angeklagten anheim, weitere Zeugen zu laden, sofern dies in seiner Absicht läge. Der Anwalt erwiderte jedoch, er betrachte seine Aufgabe für erfüllt.

Darauf wandte, sich der Kronanwalt an die Geschwornen. Niemand, sagte er, könne von dem schmerzlichen Auftritte, den sie alle erlebt hätten, tiefer erschüttert sein als er; aber es sei eben die unausbleibliche Folge von schweren Verbrechen, daß sie Jammer und Not über alle Angehörigen des daran Schuldigen brächten. Mit kurzen Worten setzte er nochmals auseinander, weshalb die Angeklagte dem Gesetze verfallen sei, und forderte die Geschwornen auf, Anklage und Beweise gewissenhaft und vorurteilsfrei zu prüfen und ihren Spruch dem Wortlaute des Gesetzes gemäß zu sprechen. Hieran schlossen sich mahnende Worte des Lord-Oberrichters, dessen eingedenk zu sein, daß das Gesetz, gegen das die Angeklagte gefehlt habe, von ihren Voreltern erlassen worden sei, um dem beängstigenden Umsichgreifen eines furchtbaren Verbrechens Einhalt zu tun, und daß die Geschworenen verpflichtet seien, aus Rücksicht gegen Regierung und Vaterland sich von Nebenumständen nicht beeinflussen zu lassen.

Darauf zogen die Geschworenen sich, unter Vortritt eines Ratsdieners, in das Beratungszimmer zurück. Eine Stunde verstrich. Dann traten sie, langsamen, feierlichen Schrittes, von tiefem Schweigen empfangen, wieder ein, um zu verkünden, daß ihr Spruch gegen Euphemia Deans auf Schuldig laute, daß sie jedoch in Berücksichtigung ihrer Jugend und besonders tragischen Umstände, unter denen sie sich des Verbrechens schuldig gemacht habe, das Richterkollegium ersuchten, sie der königlichen Gnade anzuempfehlen.

Der Lord-Oberrichter forderte nunmehr die Angeklagte auf, zur Gerichtstafel heranzutreten und das über sie gefällte Urteil ergeben und demütig zu vernehmen. Sie ertrug den Schluß dieses erschütternden Auftritts mit größerer Fassung, als ihr Verhalten in verschiedenen Phasen desselben hätte erwarten lassen. Der Henker, dem nach schottischen Rechtsbrauche die Verkündigung eines Todesurteils zusteht, wurde von einem Fron hereingeführt und stellte sich der Angeklagten gegenüber auf. Es war ein großer, hagerer Mann, in einer absonderlichen Tracht, halb schwarz, halb grau, mit einer roten Kappe auf dem Kopfe. Alles wich mit instinktmäßiger Scheu vor ihm zurück, denn der Henker gilt in Schottland noch heute als unrein, und zur damaligen Zeit betrachtete sich jeder für entehrt, den auch nur ein Hauch aus seinem Munde getroffen. Gefühllos plärrte er die Worte des Gerichtsschreibers nach, der ihm das Urteil ins Ohr vorsagte: »daß Euphemia Deans in den Kerker zurückzuführen sei, um am Mittwoch über sechs Wochen, zwischen zwei und vier Uhr nachmittags, auf den Richtplatz geführt und an den Galgen gehängt zu werden. Und dies,« so schloß der grause Urteilskünder mit rauher Stimme, »verkündige ich hiermit als Urteil!«

Geheimnisvoll wie er gekommen, verschwand der Henker wieder. Unbeweglich stand die Angeklagte vor den Schranken, während er gesprochen hatte; nur als er vor sie hingetreten war, wollten einige gesehen haben, daß sie die Augen schloß. Aber als die schreckliche Gestalt von ihr gewichen war, zeigte sie wieder, wie vorher, als Vater und Tochter aus dem Saale verschwanden, festen Mut. Sie war die erste, die das Schweigen brach, indem sie sich gefaßt an ihre Richter wandte:

»Mylords! Möge Gott Ihnen vergeben! Sie handeln nach Ihrer Einsicht, und ich darf nicht murren; denn wenn ich auch mein Kind nicht umgebracht habe, und wenn mich auch keinerlei Schuld an seinem Verschwinden trifft, so trifft mich doch die Schuld am Tode meines armen, armen Vaters! und darum allein verdiene ich das Schlimmste von Gott und den Menschen – Gott aber ist barmherziger gegen uns, als wir es gegen unsre Brüder sind!«

Die Verhandlung wurde geschlossen. Die Menge strömte ins Freie, und der ergreifende Auftritt, der sich vor ihr abgespielt, hatte, war bald aus ihrer Erinnerung verwischt. Die Rechtskundigen aus dem Auditorium gingen zu zweit oder dritt und diskutierten, gleichgültig gegen solche Vorgänge, wie Aerzte bei Krankheitsfällen, über die einzelnen Phasen der Verhandlung und über den einschlägigen Gesetzesparagraphen, wie auch über die von den Richtern und Anwälten gehaltenen Reden. Von dem weiblichen Teile des Publikums waren es auch nicht wenige, die sich erbittert gegen den Lord-Oberrichter aussprachen; unter ihnen befanden sich ein paar, mit denen wir schon in einem der ersten Kapitel Bekanntschaft gemacht haben.

»Schändlich, mit einem armen Frauenzimmer, das vielleicht gar keine Schuld hat, so umzuspringen und ihm alle Aussicht auf die himmlische Gnade zu rauben!« rief Frau Howden.

»Aber, Nachbarin,« erwiderte Jungfer Damahoy, indem sie ihre magere Gestalt zu voller Höhe jungfräulicher Würde reckte, »ich dächte, einmal wär's doch an der Zeit, diesem naturwidrigen Treiben mit den unehelichen Kindern ein Ende zu machen. Man kann ja gar kein Frauenzimmer unter dreißig Jahren mehr ins Haus nehmen, ohne daß einem gleich alle möglichen Kommis und Schreiber die Tür einrennen und Schimpf und Schande auf den Hals hetzen. Mir ist die Geschichte schon lange zu bunt!«

»Ei, ich sage immer, Nachbarin, leben und leben lassen! Wir sind auch einmal jung gewesen und müssen, wenn junges Volk zusammenkriecht, nicht immer gleich das Schlimmste denken.«

»Jung gewesen?« rief Jungfer Damahoy: »na, ich dächte, aus dem Schneider wäre ich auch noch nicht, Frau Howden, und was das Schlimmste anbetrifft, von dem Sie reden, nun, so kann ich's dem Himmel nicht genug danken, daß er mich vor Gutem wie vor Bösem bewahrt hat.«

»Ich dächte, da wären Sie gerade nicht für was Besonderes dankbar,« antwortete, den Kopf zurückwerfend, Frau Howden, »und gar so jung sind Sie doch wohl auch nicht mehr, denn Anno 7, bei der letzten Parlamentssitzung, waren Sie doch schon selbstständige Geschäftsinhaberin.«

Herr Plumdamas, der Ritter der beiden kampflustigen Damen, witterte Gefahr und suchte die Gemüter dadurch zu besänftigen, daß er die Unterhaltung auf ihren Ausgangspunkt zurückführte.

»Der Lord-Oberrichter,« meinte er, »hat über das Gnadengesuch bei weitem nicht alles gesagt, was er hätte sagen können. Aber die Rechtsleute lieben es nun einmal, mit versteckten Karten zu spielen. Es ist ein gewisses Geheimnis dabei.«

»Geheimnis, Nachbar? Was denn für eins?« riefen die beiden Frauenzimmer wie aus einem Munde, denn das Wort Geheimnis wirkte elektrisierend auf ihre Nerven.

»Ei, das wird Ihnen der Herr Saddletree am besten auseinandersetzen können! Da kommt er gerade.«