Accobran holte tief Luft und wollte schon erklären, wer Fidelma war, doch sie kam ihm zuvor.
»Ich bin die dalaigh, Lesren. Ich möchte gern etwas über deine Tochter erfahren.«
»Du?« fragte der Gerber. »Eine junge Frau?«
»Das ist Fidelma von Cashel«, warf Accobran ein. »Schwester von König Colgü«, fügte er halblaut hinzu.
Der Gerber blinzelte, wurde aber nicht freundlicher. »Wenn du hier bist, um mich über Beccnats Ermordung zu befragen, so kann ich dir sagen, wer sie umgebracht hat. Es war Gabran.«
Accobrans Geduld war am Ende. »Wir haben Untersuchungen angestellt, Lesren. Das weißt du. Ga-bran war in der Nacht, als deine Tochter starb, nicht in Rath Raithlen.«
»Das sagst du.«
»Ich gebe nur wieder, was die Zeugen bestätigen. Es ist erwiesen, daß er sich zwölf Meilen von hier entfernt aufhielt.« Accobran sagte das offenbar zum wiederholten Male. »Aolü, unser verstorbener Brehon, hat erklärt, daß Gabran frei von jeder Schuld ist.«
»Du behauptest also, Gab ran hätte deine Tochter auf dem Gewissen«, redete nun Fidelma weiter. »Meinst du, er hat die anderen beiden Mädchen auch getötet?«
Lesren schob trotzig das Kinn vor. »Ich behaupte, daß er Beccnat umgebracht hat. Mehr nicht. Immer wieder habe ich sie vor ihm und seiner Diebsfamilie gewarnt.«
»Das sind harte Worte«, warf ihm Fidelma vor. »Ich warne dich, andere als Diebe zu bezichtigen. Du kennst das Gesetz und die Strafe, die jeden erwartet, der falsch über andere redet. Damit könntest du das Anrecht auf deinen Sühnepreis einbüßen, sudaire.« Sie betonte seinen Titel ein wenig, um ihn daran zu erinnern, daß er seine Position in der Gemeinde aufs Spiel setzte.
Eadulf war bekannt, daß jeder in den fünf Königreichen von Eireann, ob er nun von hohem oder geringem Stand war, einen Sühnepreis besaß. Der Großkönig war dreiundsechzig Kühe wert, während die Könige der Provinzen, wie Fidelmas Bruder Colgü, dem Wert von achtundvierzig Kühen entsprachen. Eadulf war stolz darauf, daß er inzwischen den Sühnepreis der meisten Menschen einzuschätzen wußte. Dem Gerber zum Beispiel maß er vier Kühe zu. Die Kuh wiederum war die Grundeinheit der irischen Währung. Ein sed entsprach einer Kuh, ein cumal dem Wert von drei Kühen. Dann gab es noch kleinere Silbermünzen: screpall oder sicil.
Anfangs hatte Eadulf das System des Sühnepreises nicht durchschauen können, zumal ein Vergleich mit dem Ständesystem seines Landes nutzlos war. Bald wurde ihm klar, daß das Bewertungsgefüge gerecht war und mit den Grundsätzen für die Bestrafung von Verbrechen zu tun hatte. Die Rechtsprechung in Irland beruhte auf Vergütung und Wiedergutmachung. Damit der Bewertungsmaßstab im ganzen Königreich gleich war, schrieb man jeder Person einen »Sühnepreis« zu, der sich allein nach deren ausgeübter Tätigkeit richtete, nicht nach dem, was seine Eltern waren. Bei Vergehen berechnete sich die Geldstrafe nach dem Sühnepreis des Geschädigten. Brachte zum Beispiel ein Mann einen Bauhandwerksmeister um, so mußte er dessen Familie eine Entschädigung in Höhe von zwanzig Kühen und dazu noch eine Geldstrafe an das Gericht zahlen. Konnte er das Geld nicht aufbringen und lag sein eigener Sühnepreis unter dem Wert von zwanzig Kühen, verlor er selbigen und außerdem alle zivilen Rechte. Er mußte arbeiten, um die Familie zu entschädigen und das Gericht zu bezahlen. Er wurde ein »Unfreier«, ein Mann ohne jede Rechte - ein fuidhir.
Man unterschied zwei Arten von Unfreien, je nach Schweregrad des Verbrechens. Ein daer-fuidhir besaß keine Rechte und durfte keine Waffen tragen. Ein saer-fuidhir durfte weiterhin seinen Acker bestellen oder seinen Beruf ausüben - innerhalb festgelegter Grenzen. Er mußte Steuern zahlen. Und falls er am Ende seines Lebens die erforderliche Entschädigungssumme nicht aufgebracht hatte und nicht wieder in die Gesellschaft aufgenommen worden war, ging die Strafe nicht auf seine Frau oder seine Kinder über. Jeder Mensch ist nur für seine eigenen Schulden haftbar, sagten die Brehons.
Als Fremder in Eireann wurde Eadulf vor dem Ge-setz als »grauer Hund«, cu glas, behandelt. Dieser Begriff bezog sich auf jemanden, der aus einem Land auf der anderen Seite des Meeres stammte. Eadulf war nun nicht mehr Abgesandter des Erzbischofs von Canterbury und hatte damit seinen ehemaligen Rang aufgegeben. Er besaß keinen Sühnepreis. Selbst die Ehe mit Fidelma hätte ihm den nicht eingebracht, wenn nicht Colgü und Fidelmas engste Verwandte diese Verbindung anerkannt und bestätigt hätten. So belief sich sein Sühnewert auf die Hälfte von dem seiner Frau. Doch für einen Mann seiner Herkunft gab es einige lästige und fast beleidigende Einschränkungen. Er durfte ohne Fidelmas Erlaubnis keine Verträge schließen. Ebenso mußte sie für ihn alle Schulden oder Strafgelder begleichen. Vor dem Gesetz war einzig Fidelma verantwortlich für die Erziehung ihres Sohnes Alchü. Auch wenn Eadulf von Colgü wie ein Freund und Gleichgestellter behandelt wurde, benachteiligte ihn sein Stand als »grauer Hund« sehr.
Eadulf war außerdem sehr erstaunt, daß Fidelmas Volk einige Vergehen, die in seinem Land nicht unter Strafe standen, scharf ahndete - wenn man Bußgelder und den Verlust von Rechten als Strafe bezeichnen konnte. In der sächsischen Gesellschaft wurde die ganze Breite an gesellschaftlichen und politischen Verbrechen mit den als gerecht empfundenen Strafen wie Tod, Verstümmelung und Versklavung verfolgt. Wohingegen die Brehons im irischen Bretha Nemed festlegten, wenn ein Mann eine Frau gegen ihren Willen küßte, er ihren ganzen Sühnepreis an sie zahlen mußte. Versuchte ein Mann, eine Frau zu vergewaltigen, so drohte ihm ein Bußgeld von einundzwanzig Kühen.
Die Wahrheit genoß vor dem Gesetz einen besonderen Stellenwert. Nach dem Bretha Nemed wurde der Sühnepreis an das Opfer gezahlt, wenn man jemanden fälschlich des Diebstahls bezichtigte oder ihn verleumdete und ihn so in Schande brachte. Daher konnte er gut verstehen, warum Fidelma den Gerber so eindringlich warnte.
Lesren ließ sich davon nicht abschrecken.
»Was ich gesehen habe, das ist wahr. Frag Goll, den Holzfäller, wenn du mir nicht glaubst. Frag ihn, warum er mir ein Bußgeld in Höhe eines silbernen screpall zahlen mußte. Ich werde erst wieder etwas über den Fall sagen, wenn ihr das mit ihm geklärt habt.«
»Ein screpall ist nicht gerade viel«, murmelte Eadulf.
»Es war ein Verstoß gegen das Gesetz, ganz gleich, wie hoch das Bußgeld war«, fuhr ihn der Gerber an.
»Und welcher Brehon hat das Bußgeld erhoben?« wollte Fidelma wissen.
»Aolü.«
»Aolü ist tot«, fügte Accobran leise hinzu.
Fidelma seufzte ungeduldig. »Stimmt es, daß du die Verbindung deiner Tochter mit Gabran nicht gutheißen konntest wegen der Sache mit seinem Vater Goll und dem Bußgeld?«
Wieder schob Lesren angriffslustig sein Kinn vor. »Das reicht doch.«
»Wie hat Beccnat darauf reagiert, daß du ihre Beziehung zu Gabran abgelehnt hast? Sie war siebzehn und damit alt genug, allein ihre Wahl zu treffen. Sie hatte das Recht, ihre Zukunft selbst zu bestimmen.«
Lesrens Gesicht verfinsterte sich. »Sie war meine Tochter. Sie lehnte meine Meinung ab, und was ist daraus geworden? Wenn sich nur Escrach nicht von Gabran abgewandt hätte, dann hätte er meiner Tochter nicht nachgestellt.«
»Escrach?« Fidelma musterte ihn aufmerksam. »Was meinst du damit?«
»Gabran bemühte sich um sie, doch Escrach wollte nichts von ihm wissen. Ich habe meine Tochter davor gewarnt, ihn zu ermutigen.«
»Wenn die Töchter alt genug sind, selbst zu wählen, haben sie auch Rechte«, erinnerte ihn Fidelma.
»Töchter haben auch Pflichten«, erwiderte der Gerber wütend. »Ich sah mich gezwungen, Beccnat zu züchtigen, wenn sie nachts nicht zu Hause schlief. Ihre letzten drei Nächte verbrachte sie auswärts. Nun, ich hatte Angst, daß ihr etwas zustoßen könnte, was ja dann auch passierte. Und Gabran hat schuld.«