Solches war bei den großen Friedensschlüssen nach den napoleonischen Kriegen und – wie schon erwähnt – nach dem Krieg von 1870-71 nicht mehr üblich und nicht praktiziert. Es stellt einen Rückfall in die Zeiten dar, in denen nur die Ei-geninteressen der Stärkeren und nicht der Ausgleich zwischen den zerstrittenen Parteien die Norm der Friedensschlüsse war. Als Adolf Hitler 20 Jahre später mit den dann Unterlegenen gleich verfährt, wird das in Deutschland als ein
„Heimzahlen in gleicher Münze“ ohne große Skrupel akzeptiert.
Zum zweiten bestimmt der Versailler Vertrag mit Artikel 8, daß alle Unterzeichner – also auch die Sieger – ihre Armeen „auf ein Mindestmaß herabsetzen“. Artikel 8 legt zudem fest, daß das Deutsche Reich als erstes abzurüsten hat, und daß dies die Voraussetzung für den Abbau der Flotten und Armeen der anderen Staaten ist. Der Artikel 8 wird später – wie sich die Sieger hätten denken können –
zum Bumerang, der zwar erst die Deutschen, doch irgendwann sie selber trifft.
Nachdem Deutschland 1927 abgerüstet hat, weigern sich die Siegermächte, ihre Pflichten selber einzuhalten und ihre Flotten und Armeen abzubauen. Darüber ist man in Deutschland allgemein empört. Die deutschen Reichsregierungen verlangen daraufhin zunächst, daß die Sieger mit der Truppenreduzierung folgen. Als 81 Vertrag von Versailles
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das nichts fruchtet, fordern sie das Recht für Deutschland, in angemessenem Umfang wieder aufzurüsten und die kleine Reichswehr der Größe der Armeen der Sieger auf diesem Weg ein wenig anzugleichen. Doch vor Hitlers Wahl zum Kanzler ist das auf dem Verhandlungsweg nicht durchzusetzen. Als Hitler 1933
erst mit Vorsicht und dann mit Vehemenz die Wehrmacht wieder aufbaut, paßt das zunächst nur zu gut in den Rahmen dessen, was sich die Sieger selber leisten. Bis 1937 gibt es deshalb in Deutschland auch kaum Gründe, hinter Hitlers Rüstungsdrängen die Absicht zu vermuten, demnächst einen Krieg zu führen. Artikel 8 des Versailler Vertrages holt die Sieger unter Hitler wieder ein.
Als drittes wird Abschnitt 5 aus Teil III des Vertrages Folgen zeigen. Dieser Teil des Vertrages bestimmt, daß Deutschland Elsaß und Lothringen an Frankreich abzugeben hat. Es ist hier nicht das Territorium, um das es geht, sondern der Grundsatz „pacta sunt servanda“, der gebrochen wird (Verträge sind zu halten).
Der Friede von Frankfurt, mit dem der Deutsch-Französische Krieg 1872 beendet wird, legt fest, daß beide Landesteile von nun an auf ewig zum Deutschen Reich gehören. Diese Ewigkeit währt nicht einmal ganze 50 Jahre. Hier zeigen die Entente-Staaten, daß Verträge nur so lange halten, wie sich der jeweils Stärkere daran hält. Auch das hat Einfluß auf das Rechtsempfinden von Öffentlichkeit und Militär in Deutschland. Als Hitler knapp zwei Jahrzehnte später selbst skrupellos Verträge bricht und das auch ohne Scheu verkündet, ist man in Deutschland nicht mehr sonderlich erschüttert. Man nimmt es als Verrohung der internationalen Gebräuche, die man nicht selber zu vertreten hat.
Als vierter wird Artikel 231 Folgen für die Entente-Staaten haben. Die Siegermächte begründen ihre exorbitanten Reparationsforderungen im Vertrag mit der Alleinschuld Deutschlands und dessen Verbündeten am Krieg. In Artikel 231
heißt es dazu:
„... daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und alle Schäden verantwortlich sind, welche die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.“
In Deutschland jedoch sind Kaiser Wilhelms II. Versuche vom Juli 1914 nicht vergessen, den Frieden durch Vermittlung und Verhandlung zu erhalten. Man erinnert sich auch an die Mobilmachungen in Rußland und in Frankreich, die Deutschland erst zum Handeln zwangen, an die Weigerung der Russen, die Mobilmachung ihrer Truppen abzublasen und an das Versagen der Briten und Franzosen, ihren deutschen Nachbarn Neutralität und Frieden zuzusichern. Die Behauptung von der Alleinschuld der Deutschen und ihrer Verbündeten ist so dreist, daß die Empörung über die Verlogenheit der Sieger und die Betroffenheit aus tief verletztem Ehrge-fühl in Deutschland keine Grenzen finden. Entsprechend sind die Reaktionen.
Reichsjustizminister Otto Landsberg (SPD), einer der deutschen Delegierten in Versailles sagt, was viele im besiegten Deutschland denken:
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„Dieser Friede ist ein langsamer Mord des deutschen Volkes.“
Das Urteil fällt selbst im Ausland oft nicht anders aus. Staatssekretär Lansing aus der Versailler US-Delegation kommentiert den Vertrag in einer Aktennotiz vom 8. Mai 1919 wie folgt:
„Der Eindruck, den der Friedensvertrag macht, ist enttäuschend. Erweckt Bedauern und Niedergeschlagenheit. Die Friedensbedingungen erscheinen unsagbar hart und demütigend, während viele von ihnen mir unerfüllbar erscheinen. Es mag Jahre dauern, bis diese unterdrückten Völker imstande sind, ihr Joch abzuschütteln, aber so gewiß wie die Nacht auf den Tag folgt, wird die Zeit kommen, da sie den Versuch wagen. Wir haben einen Friedensvertrag, aber er wird keinen dauernden Frieden bringen, weil er auf dem Treibsand des Eigennutzes begründet ist.“.82
William Bullitt, Diplomat und Mitglied der amerikanischen Delegation in Versailles, bittet seinen Präsidenten schriftlich um Abberufung von der Konferenz.
In seinem Brief vom 17. Mai 1919 heißt es:
„Die ungerechten Beschlüsse der Versailler Konferenz über Shantung, Tirol, Thrazien, Ungarn, Ostpreußen, Danzig, das Saarland und die Aufgabe des Prinzips der Freiheit der Meere machen neue Konflikte sicher. ...
Daher halte ich es für meine Pflicht der eigenen Regierung und dem eigenen Volk gegenüber zu raten, diesen ungerechten Vertrag weder zu unterschreiben noch zu ratifizieren.“ 83
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika verweigern dem Diktat konsequenter Weise ihre Unterschrift und schließen 1921 einen eigenen Friedensvertrag mit Deutschland.
Der englische Premierminister Lloyd George vermerkt in einer Denkschrift vom 26. März 1919, also noch ehe der Vertrag den Deutschen ausgehändigt wird:
„ Ungerechtigkeit und Anmaßung, ausgespielt in der Stunde des Triumphes, werden nie vergeben und vergessen werden. Aus diesem Grunde bin ich auf das schärfste dagegen, mehr Deutsche als unerläßlich nötig der deutschen Herrschaft zu entziehen, um sie einer anderen Nation zu unterstellen. Ich kann kaum eine stärkere Ursache für einen künftigen Krieg erblicken, ...“.
Die Briten unterzeichnen den Vertrag trotz dieser frühen Einsicht. Ihr Sinn für Beute und die Rücksicht auf den Partner Frankreich sind offensichtlich stärker als die eigene Stimme der Vernunft. Doch auch späte Einsicht führt nicht dazu, daß die englischen Regierungen in der Zeit bis 1933 die Schäden von Versailles selber richten. Der britische Nationalökonom Keynes, Berater der englischen Delegation in Versailles, wertet den Vertrag schon 1920 in seinem Buch „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrags“ als
82 Baumfalk, Seite 121
83 Bernhardt, Seite 40
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„ einen Versuch, Deutschland der Versklavung zuzuführen und als ein Ge-webe von jesuitischen Auslegungen zur Bemäntelung von Ausraubungs-und Unterdrückungsabsichten. “