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Unter den Bedingungen des Privateigentums wird der Arbeiter durch die Entfremdung vom Produkt und durch die Entfremdung vom Akt der Produktion seiner Gattungstätigkeit, seinem Gattungsleben entfremdet. Die Trennung des Gattungslebens von der individuellen Existenz in der bürgerlichen Gesellschaft hat die Entfremdung beider zur Folge, weil nur in der Einheit beider Momente die wahre Verwirklichung des menschlichen Daseins liegt. Die Gattungstätigkeit als Zwangsarbeit wird, wie Marx betonte, zum Mittel der physischen Existenz, und das individuelle Leben, die physische Existenz wird zum Zweck des Gattungslebens. Die individuelle Existenz wird durch die Trennung vom Gattungsleben wieder zu einer tierischen Lebensäußerung.

Viertens entwickelte Marx als Konsequenz der Entfremdung des Arbeiters vom Produkt, von seiner produzierenden Tätigkeit und vom Gattungswesen die Entfremdung des Menschen vom anderen Menschen überhaupt, die Entfremdung von dessen Arbeit und dessen Produkt der Arbeit.

Diese vier Wesensmerkmale der Lage des Arbeiters unter den Bedingungen des Privateigentums faßte Marx unter dem Begriff oder der Kategorie entfremdete, entäußerte Arbeit zusammen. Die entfremdete Arbeit charakterisierte er als das bestimmende und wesentliche Verhältnis der bürgerlichen Gesellschaft. Sie bestimme nicht nur das subjektive, sondern auch das objektive Wesen des Privateigentums, das Kapitalverhältnis, erklärte Marx 1844. Sie erzeuge das Verhältnis der Privateigentümer zur Produktion des Arbeiters, die Herrschaft der Privateigentümer über das Produkt der Arbeit und die Arbeit selbst, das Verhältnis der Kapitalisten zu den Arbeitern. Daraus schlußfolgerte er, daß das Privateigentum «das Produkt, das Resultat, die nothwendige Consequenz d[er] entäusserten Arbeit» ist. Der Begriff der entfremdeten Arbeit – so Marx – wurde «als Resultat aus der Bewegung des Privateigenthums gewonnen. Aber es zeigt sich bei Analyse dieses Begriffes, daß, wenn das Privateigenthum als Grund, als Ursache der entäusserten Arbeit erscheint, es vielmehr eine Consequenz der selben ist… Später schlägt dieß Verhältniß in Wechselwirkung um.» (S. 244 und 372/373.)

Bereits kurze Zeit später, allerdings nach sehr umfangreichen Studien, konnte Marx erkennen, daß die gesetzmäßigen sozialen und ökonomischen Zusammenhänge der kapitalistischen Produktionsweise nicht mit der Kategorie der entfremdeten Arbeit zu erfassen sind. Vor ihm lag noch ein weiter Weg intensiver Forschungen, bevor er den komplizierten Prozeß der kapitalistischen Produktion als Erzeugung von Gebrauchswert und Wert, als konkrete, Gebrauchswert schaffende und abstrakte, Wert schaffende Arbeit, als Arbeits- und Verwertungsprozeß wissenschaftlich exakt analysieren und den Mehrwert entdecken konnte. Die Analyse von 1844 jedoch erbrachte wesentliche Einsichten.

Marx verarbeitete mit der Kategorie der entfremdeten Arbeit Erkenntnisse der historischen Geschichtsdialektik Hegels und der materialistisch-humanistischen Philosophie Feuerbachs. Diese Verbindung von Philosophie und Ökonomie ermöglichte es Marx, seine ersten ökonomischen Studien theoretisch auf einer qualitativ neuen Grundlage zu verallgemeinern. Dadurch gelangte er zu wichtigen Ergebnissen. Sie sind ein fruchtbarer Ansatz seiner künftigen ökonomischen Lehre. Aber vor allem kristallisierte Marx mit der Kategorie der entfremdeten Arbeit wichtige Elemente der dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung heraus. Es war ein erster Versuch, auf einer dialektisch-materialistischen Grundlage die ökonomische Struktur der bürgerlichen Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu erfassen, die Beziehungen der Menschen in der materiellen Produktion aufzudecken, wie sie sich unter den Bedingungen des Privateigentums notwendig und gesetzmäßig gestalten. Von der Position der Arbeiterklasse aus charakterisierte Marx mit der entfremdeten Arbeit wesentliche gesellschaftliche Beziehungen in der materiellen Produktion und bezeichnete diese als die grundlegenden sozialen Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft, die die Lebenssituation der Menschen und die zwischenmenschlichen Verhältnisse überhaupt bestimmen. Marx vermied mit der Kategorie der entfremdeten Arbeit eine metaphysische Trennung von Kapital und Arbeit, wie dies Proudhon getan hatte, einen mechanischen Determinismus bei der Bestimmung des Verhältnisses von Privateigentum und bürgerlicher Gesellschaft. Er bewahrte auf der Grundlage der materialistischen Weltanschauung seine tiefverwurzelte Auffassung vom Menschen als aktive schöpferische Kraft.

Bedeutsam sind einige politische Schlußfolgerungen, die Marx aus der entfremdeten Arbeit zog. Er bewies, daß eine Erhöhung des Arbeitslohns oder die Gleichheit der Arbeitslöhne die soziale Lage der Arbeiter nicht zu ändern vermag, weil damit das bestimmende Verhältnis, die entfremdete Arbeit, nicht aufgehoben würde. Mit der Kategorie der entfremdeten Arbeit vertiefte er wesentlich die Begründung der historischen Rolle des Proletariats. «Aus dem Verhältniß der entfremdeten Arbeit zum Privateigenthum folgt ferner, daß die Emancipation der Gesellschaft vom Privateigenthum etc, von der Knechtschaft in der politischen Form der Arbeiteremancipation sich ausspricht, nicht als wenn es sich nur um ihre Emancipation handelte, sondern weil in ihrer Emancipation die allgemein menschliche enthalten ist, diese ist aber darin enthalten, weil die ganze menschliche Knechtschaft in dem Verhältniß des Arbeiters zur Production involvirt ist und alle Knechtsschaftsverhältnisse nur Modificationen und Consequenzen dieses Verhältnisses sind.» (S. 245 und 373/374.)

Sowohl die Zurückführung des Privateigentums auf die entfremdete Arbeit, die Bestimmung des Verhältnisses Kapital und Arbeit aus der entfremdeten Arbeit wie auch im besonderen die Bestimmung des Gattungswesens zeigen die Grenzen des erreichten Entwicklungsstandes. Diese Kategorien widerspiegeln, daß Marx die Beziehungen zwischen Individuum und Gesellschaft, das soziale und gesellschaftliche Wesen des Menschen noch nicht wirklich empirisch, konkret-historisch erfassen konnte, daß er die Produktion des materiellen Lebens in ihren verschiedenen historischen und sozialen Elementen und Verhältnissen noch nicht exakt zu bestimmen vermochte. Erst mit der Entdeckung der allgemeinsten Bewegungsgesetze der menschlichen Entwicklung konnte Marx das Verhältnis des Privateigentums, den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit, die Beziehungen zwischen Individuum und Gesellschaft ohne die Kategorie der entfremdeten Arbeit und des Gattungswesens erklären.

Marx deutete in den «Ökonomisch-philosophischen Manuskripten» wichtige Probleme an, die er entweder nicht ausführte oder auf den nicht überlieferten Seiten behandelt hat. Er begründete 1844 theoretisch die Einheit von Kapital und Arbeit mit dem Verhältnis des Privateigentums, indem er die Arbeit als das subjektive Wesen und das Kapital als die objektive Gestalt des Privateigentums definierte. Aussagen über das Kapital als das objektive Wesen des Privateigentums befanden sich offensichtlich auf den nichtüberlieferten Seiten. Wahrscheinlich stieß Marx gerade bei der Untersuchung dieser Zusammenhänge auf Fragen, die er mit seinen bisherigen Kenntnissen nicht zufriedenstellend beantworten konnte. Das Resümee der Einheit von Kapital und Arbeit, wie sie Marx in der Nationalökonomie vorgefunden hatte, und die mangelnde Analyse dieser Aussagen deuten darauf hin.

Am Ende des Heftes I stellte Marx «die Frage nach dem Ursprung des Privateigenthums», die er «in die Frage nach dem Verhältniß der entäüsserten Arbeit zum Entwicklungsgang der Menschheit verwandelt» oder in die Frage, wie die «Entfremdung im Wesen der menschlichen Entwicklung begründet» ist (S. 246 und 374). Diese Fragestellung liegt in Marx’ Geschichtsdialektik begründet. Der Beweis des historisch bedingten Charakters des Privateigentums war logisch mit der Frage nach der historischen Entwicklung des Widerspruchs zwischen Kapital und Arbeit verbunden. Dieses Problem behandelte Marx offensichtlich ebenfalls auf den nicht überlieferten Seiten des Heftes II, was aus den überlieferten Textergänzungen abgeleitet werden kann. Aus ihnen ergeben sich einige wichtige Erkenntnisse. Marx konstatierte den Gegensatz von Eigentumslosigkeit und Eigentum, der sich im historischen Verlauf der Menschheitsgeschichte zum Gegensatz von Kapital und Arbeit entwickelt, in letzter Konsequenz zum Gegensatz von industriellem Kapital, für Marx die vollendete objektive Gestalt des Privateigentums, und der Fabrikarbeit, der vollendeten entfremdeten Arbeit. In der Einheit und gleichzeitigen Polarisierung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit, der im industriellen Kapital und der Fabrikarbeit die höchste Zuspitzung erfährt, suchte Marx die objektiven Gründe für die historische Notwendigkeit, diesen sich geschichtlich entwickelnden Gegensatz von Eigentumslosigkeit und Eigentum aufzuheben.